Vorlage
51/1374/XVI/2016
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Jüchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Kosten für die Umbaumaßnahme und für die Inneneinrichtung der Gruppe Gartenstraße 13 in Jüchen, angegliedert an die kommunale Kindertageseinrichtung Weststraße in Hochneukirch, ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 79.250,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 158.500,00 € gewährt.

 

Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 und für die Inneneinrichtung 10 Jahre.

Die Mittel sind nicht im Haushalt 2016 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant. Die Ausgaben werden durch Mehreinnahmen im Bereich der Landesmittel für den U3-Ausbau gedeckt.

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Bedarfsplanung und der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2016/17 ist offensichtlich geworden, dass für den Bereich Hochneukirch, Holz und Otzenrath für das Kindergartenjahr 2016/17 und darüber hinaus zusätzliche Plätze für Kinder unter und über drei Jahre benötigt werden.

In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 25.02.2016 ist auf die Bedarfslage hingewiesen worden, der Ausschuss hat  grundsätzlich der Förderung der Betriebskosten einer zusätzlichen Gruppe zugestimmt.

 

Im oben genannten Bereich sind relativ viele Zuzüge von jungen Familien in alten Wohnungsbestand festzustellen. Darüber hinaus werden auch im Bereich Hochneukirch viele Baulücken geschlossen und kleine Baugebiete erschlossen. Darüber hinaus werden verbleibende Baugrundstücke an den Umsiedlungsorten Holz und Otzenrath vermarktet, so dass auch mittelfristig mit einem erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem Bereich zu rechnen ist. Das Kreisjugendamt wird deshalb in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindverwaltung Jüchen ein Konzept für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter und über drei Jahren erarbeiten.

 

Um dem aktuellen Bedarf in diesem Bereich gerecht zu werden, soll im Gebäude Gartenstr. 13 in Hochneukirch (Gebäude Hallenbad) Räume geschaffen werden, die für die Betreuung von Kindern unter und über drei Jahre geeignet sind. In diesen Räumen sollen bis zu 8 Plätze für Kinder unter drei Jahren und bis zu 14 Plätze für Kinder über drei Jahre entstehen. Die entsprechenden Raumplanungen sind mit dem Landesjugendamt abgestimmt worden. Die entstehende Gruppe wird zunächst an die kommunale Kindertageseinrichtung Westraße in Hochneukirch  angegliedert.

Ursprünglich waren die Räume für die Einrichtung einer Großtagespflegestelle mit 9 Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. Dazu wurden Fördermittel für den U3-Ausbau beim Landesjugendamt beantrag und bewilligt. Mit Bescheid vom 07.06.2015 wurden 82.350,00 € bewilligt. Es ist beantragt, diese Fördermittel auch für den neuen Verwendungszweck einsetzen zu können.

 

Für die Errichtung der Gruppe  sind umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig, mit denen bereits wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit begonnen wurde, die Einrichtung soll zum 01.08.2016 in Betrieb gehen. Die Gemeinde Jüchen hat einen entsprechenden Antrag auf förderunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn gestellt.

Mit Schreiben vom 09.03.2016 hat die Gemeinde Jüchen einen Zuschuss zu den Umbau- und Inneneinrichtungskosten in Höhe von 50 % beantragt. Die Gesamtkosten werden mit 230.000,00 € zuzüglich 20.000,00 € für die Inneneinrichtung beziffert.

Da Mittel für den U3-Ausbau beim Landesjugendamt beantragt und mit Bescheid vom bewilligt worden sind, reduzieren sich die anerkennungsfähigen Gesamtkosten um 91.500 €, so dass grundsätzlich ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von 50 % zu anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 158.500,00 € = 79.250,00 € geleistet werden kann.