Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verteilung der
Ü3-Investitionsmittel per Schlüsselzuweisung zu.
Die Mittel werden auf folgender
Basis berechnet und zugeteilt:
Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2009 bis 31.10.2012 geboren wurden
(Stichtag 01.08.2015) in
-
Jüchen 640
-
Korschenbroich 882
-
Rommerskirchen 329
gesamt: 1.851
Förderung pro Kind: 371.962,07 € : 1.851 Kinder = 200,95195
€ pro Kind
Für die Kommunen errechnen sich folgende
Quoten:
-
Jüchen 128.609,24 €
-
Korschenbroich 177.239,61
€
-
Rommerskirchen
66.113,19 €
gesamt: 371.962,04 €
Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel von einer Kommune nicht
vollständig abgerufen werden, können sie per Schlüsselzuweisung auf der o.a.
Grundlage an die verbleibenden Kommunen weiter bewilligt werden.
Sachverhalt:
Das Land NRW stellt 100 Millionen Euro aus den frei gewordenen Mitteln
des Betreuungsgeldes der Bundesrepublik für den Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Seitens des Landes NRW wurde beschlossen, die Förderung analog der
bekannten Förderung des U3-Ausbaus abzuwickeln.
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Gefördert werden ausschließlich Plätze für Kinder über drei Jahre.
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Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nicht möglich.
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Gefördert werden Neubau-, Aus- und Umbau- sowie
Ausstattungsmaßnahmen.
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Förderhöchstbeträge werden analog U3-Ausbau
festgelegt, bei Neubaumaßnahmen stehen 20.000,00 € pro Platz zur Verfügung, bei
Umbaumaßnahmen 8.500,00 € und 3.500,00 € für Ausstattungsmaßnahmen, der Träger
hat einen Eigenanteil in Höhe von 10% zu tragen.
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Es ist möglich, Fördermittel für den U3- und den
Ü3-Ausbau zu kombinieren. Dazu sind gegebenenfalls getrennte Anträge zu
stellen.
-
Bewilligungs- und Durchführungszeitraum bis zum
30.06.2019.
Dem
Kreisjugendamt wurden per Schlüsselzuweisung 371.962,07 € zur Verfügung
gestellt.
Die zur Verfügung
stehenden Mittel sind mit entscheidungsreifen Anträgen bis zum 30.August 2016
beim Landesjugendamt zu beantragen.
Die Kommunen im Zuständigkeitsbereich sind am 24.03.2016 vom
Kreisjugendamt / Landesjugendamt per Email über die Fördermöglichkeit
informiert worden.
Da in allen drei Kommunen ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder
über drei Jahren festzustellen ist, hat das Kreisjugendamt am 07.04.2016 den
Bürgermeistern einen Vorschlag zur Verteilung der zur Verfügung stehenden
Investitionsmittel unterbereitet. Der Vorschlag ist von den Bürgermeistern
akzeptiert worden.
Der Bedarf im Einzelnen:
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Gemeinde Jüchen 3 Gruppen (davon eine Gruppe bis Sommer 2018), Möglichkeiten für
Erweiterungs- oder Neubaumaßnahmen werden zurzeit geprüft, konkrete Bauplanungen
liegen noch nicht vor.
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Stadt Korschenbroich 4 Gruppen (davon eine Gruppe
bis Sommer 2018), in Korschenbroich wird zunächst eine 5. Gruppe an die Städt.
Kindertageseinrichtung „Josef-Thory-Straße angebaut.
-
Gemeinde Rommerskirchen 1 Gruppe (bis zum 01.08.2019),
Möglichkeiten für eine Erweiterungs- oder Neubaumaßnahme werden zurzeit
geprüft, konkrete Bauplanungen liegen noch nicht vor.
Die Möglichkeiten der Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen in den Kommunen
werden mit dem Kreisjugendamt abgestimmt und in den politischen Gremien der
Kommunen so zeitig beraten und beschlossen, dass eine rechtzeitige
Antragstellung möglich ist.
Der Bedarf resultiert aus der konkreten Planung und Umsetzung von Neubaugebieten
in den drei Kommunen.
Vorschlag zur Verteilung der Mittel:
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden per Schlüsselzuweisung
auf der Basis der Kinderzahlen im Alter von 3 bis 6 Jahren zum Stichtag
01.08.2015 verteilt.
Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2009 bis 31.10.2012 geboren
wurden in
-
Jüchen 640
-
Korschenbroich 882
-
Rommerskirchen 329
gesamt: 1.851
Förderung pro Kind: 371.962,07 € : 1.851 Kinder = 200,95195
€ pro Kind
Für die Kommunen errechnen sich folgende
Quoten:
-
Jüchen 128.609,24 €
-
Korschenbroich 177.239,61 €
-
Rommerskirchen
66.113,19 €
gesamt: 371.962,04 €