Vorlage
51/1375/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verteilung der Ü3-Investitionsmittel per Schlüsselzuweisung zu.

Die Mittel werden auf  folgender Basis berechnet und zugeteilt:

 

Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2009 bis 31.10.2012 geboren wurden (Stichtag 01.08.2015) in

 

-          Jüchen                             640

-          Korschenbroich                  882

-          Rommerskirchen                329

gesamt:                                1.851

 

Förderung pro Kind: 371.962,07 € : 1.851 Kinder = 200,95195 € pro Kind

 

Für die Kommunen errechnen sich folgende Quoten:

 

-          Jüchen                             128.609,24 €

-          Korschenbroich                  177.239,61 €

-          Rommerskirchen                  66.113,19 €

 gesamt:                               371.962,04 €

 

Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel von einer Kommune nicht vollständig abgerufen werden, können sie per Schlüsselzuweisung auf der o.a. Grundlage an die verbleibenden Kommunen weiter bewilligt werden.

 


Sachverhalt:

Das Land NRW stellt 100 Millionen Euro aus den frei gewordenen Mitteln des Betreuungsgeldes der Bundesrepublik für den Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

Seitens des Landes NRW wurde beschlossen, die Förderung analog der bekannten Förderung des U3-Ausbaus abzuwickeln.

 

-          Gefördert werden ausschließlich Plätze für Kinder über drei Jahre.

-          Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nicht möglich.

-          Gefördert werden Neubau-, Aus- und Umbau- sowie Ausstattungsmaßnahmen.

-          Förderhöchstbeträge werden analog U3-Ausbau festgelegt, bei Neubaumaßnahmen stehen 20.000,00 € pro Platz zur Verfügung, bei Umbaumaßnahmen 8.500,00 € und 3.500,00 € für Ausstattungsmaßnahmen, der Träger hat einen Eigenanteil in Höhe von 10% zu tragen.

-          Es ist möglich, Fördermittel für den U3- und den Ü3-Ausbau zu kombinieren. Dazu sind gegebenenfalls getrennte Anträge zu stellen.

-          Bewilligungs- und Durchführungszeitraum bis zum 30.06.2019.

 

Dem Kreisjugendamt wurden per Schlüsselzuweisung 371.962,07 € zur Verfügung gestellt.

Die zur Verfügung stehenden Mittel sind mit entscheidungsreifen Anträgen bis zum 30.August 2016 beim Landesjugendamt zu beantragen.

 

Die Kommunen im Zuständigkeitsbereich sind am 24.03.2016 vom Kreisjugendamt / Landesjugendamt per Email über die Fördermöglichkeit informiert worden.

Da in allen drei Kommunen ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren festzustellen ist, hat das Kreisjugendamt am 07.04.2016 den Bürgermeistern einen Vorschlag zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel unterbereitet. Der Vorschlag ist von den Bürgermeistern akzeptiert worden.

 

Der Bedarf im Einzelnen:

 

-          Gemeinde Jüchen 3 Gruppen          (davon eine Gruppe bis Sommer 2018), Möglichkeiten für Erweiterungs- oder Neubaumaßnahmen werden zurzeit geprüft, konkrete Bauplanungen liegen noch nicht vor.

-          Stadt Korschenbroich 4 Gruppen (davon eine Gruppe bis Sommer 2018), in Korschenbroich wird zunächst eine 5. Gruppe an die Städt. Kindertageseinrichtung „Josef-Thory-Straße angebaut.

-          Gemeinde Rommerskirchen 1 Gruppe (bis zum 01.08.2019), Möglichkeiten für eine Erweiterungs- oder Neubaumaßnahme werden zurzeit geprüft, konkrete Bauplanungen liegen noch nicht vor.

 

Die Möglichkeiten der Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen in den Kommunen werden mit dem Kreisjugendamt abgestimmt und in den politischen Gremien der Kommunen so zeitig beraten und beschlossen, dass eine rechtzeitige Antragstellung möglich ist.

 

Der Bedarf resultiert aus der konkreten Planung und Umsetzung von Neubaugebieten in den drei Kommunen.

Vorschlag zur Verteilung der Mittel:

 

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden per Schlüsselzuweisung auf der Basis der Kinderzahlen im Alter von 3 bis 6 Jahren zum Stichtag 01.08.2015 verteilt.

 

 

 

Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2009 bis 31.10.2012 geboren wurden in

 

-          Jüchen                             640

-          Korschenbroich                  882

-          Rommerskirchen                329

gesamt:                                1.851

 

Förderung pro Kind: 371.962,07 € : 1.851 Kinder = 200,95195 € pro Kind

 

Für die Kommunen errechnen sich folgende Quoten:

 

-          Jüchen                             128.609,24 €

-          Korschenbroich                  177.239,61 €

-          Rommerskirchen                  66.113,19 €

 gesamt:                               371.962,04 €