Vorlage
51/1376/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Neuregelung der Sprachförderung und Sprachstandserhebung in Kindertageseinrichtungen

 

Die Sprachförderung ist im Rahmen des zweiten Revisionsverfahrens für das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW  neu geregelt worden. Der frühkindlichen Bildung wird in diesem Änderungsgesetz eine besondere Bedeutung beigemessen, insbesondere der Sprachbildung. Zukünftig wird in den Kindertageseinrichtungen die „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ intensiviert.

 

Sprachliche Bildung

Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung  des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen dar.

Besonders für Kinder im Elementarbereich, die noch am Anfang ihrer Sprachentwicklung stehen oder für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die Bildung und Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von ausschlaggebender Bedeutung. Sichere Kenntnisse in der deutschen Sprache und eine gute Sprachfähigkeit sind für Kinder eine grundlegende Voraussetzung für den späteren Erfolg in Schule und Beruf.

Die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zeigen die Notwendigkeit auf, Maßnahmen zur Feststellung und Förderung von kindlichen Sprachkompetenzen weiter zu entwickeln.



Sprachbildung und Sprachstandsfeststellung

Das 2014 geänderte Kinderbildungsgesetz sieht vor, die Sprachstandsfeststellung sowie das Verfahren Delfin 4 für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung abzulösen. Die Sprachstandsfeststellung wurde im Frühjahr 2014 letztmalig durchgeführt. Die damit verbundene individuelle Sprachförderung läuft zum 31.07.2016 aus.



Alltagsintegrierte Sprachbildung gemäß § 13c KiBiz

Künftig wird eine Sprachbildung angestrebt, die integriert im pädagogischen Alltag stattfindet und alle Kinder der Einrichtungen von Beginn an erreicht. Eine alltagsintegrierte Sprachbildung orientiert sich an der Lebenserfahrung, den Interessen und Ressourcen der Kinder und greift handlungsrelevante Sprachanlässe des pädagogischen Alltags auf. Sie wird sowohl von den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen als auch von den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder gestaltet und umgesetzt.

 



Entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungen

Eine alltagsintegrierte Sprachbildung berücksichtigt die individuelle Sprachentwicklung von Beginn an. Daher sollen die kindlichen Sprachkompetenzen künftig entwicklungs- und prozessbegleitend beobachtet werden. Punktuelle Messungen in Form von Test- oder Screening-Verfahren sind nur unzureichend geeignet, da sie den Verlauf der Sprachentwicklung nicht in angemessener Weise berücksichtigen.

Zur entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtung stehen unterschiedliche Beobachtungsverfahren zur Auswahl, von denen eines verbindlich eingesetzt werden soll. Aus den Beobachtungsergebnissen leitet sich die Förderstrategie für das einzelne Kind ab. Kinder, die eine verstärkte Unterstützung benötigen, werden häufiger gezielt in sprachanregende Situationen eingebunden.



Qualifizierung für Fachkräfte

Zur Umsetzung der Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in Kitas wurden ab August 2014 alle Leitungen von Kindertageseinrichtungen im Rahmen von neun Fachinformationsveranstaltungen in NRW informiert. 

Alle Kitas haben weitere Informationen zu den Fachinformationsveranstaltungen sowie zu  Anmeldemöglichkeiten erhalten. Des Weiteren haben alle Kindertageseinrichtungen zum Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 ein Starterpaket incl. der zur Auswahl stehenden Beobachtungsbögen erhalten.

Seit dem Sommer 2015 bietet das Kreisjugendamt vertiefende Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte an. Auf diesem Wege konnten bisher ca. 160 Erzieherinnen qualifiziert werden.

Im Rahmen eines workshops haben sich die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich auf die einheitliche Nutzung des BaSiK Bogens (Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen) geeinigt.  Die Qualifizierungsmaßnahmen werden vom Land gefördert.

Sprachfördernde Maßnahmen wie das Bielefelder Screening im Zusammenhang mit dem Würzburger Trainingsprogramm können auch zukünftig Anwendung finden.

Kein Kind soll zurück bleiben:

Die alltagsintegrierte Sprachbildung verbunden mit einer angemessenen begleitenden Sprachentwicklungsbeobachtung ist ein geeignetes Verfahren, um Kinder in ihrer Sprachbildung zu fördern.

Kinder, die eine sprachtherapeutische Behandlung benötigen, werden auf diesem Wege nicht erreicht. Stellt eine Erzieherin im Rahmen der Sprachentwicklungsbeobachtung fest, dass ein Kind Defizite in der Sprachentwicklung aufweist, so sind die Eltern dahingehend zu beraten, dass sie für ihr Kind eine Diagnostik, in der Regel durch den Kinderarzt, veranlassen.

Die Beratung der Eltern ist eine diffizile und sensible Angelegenheit, die umfangreiches fachspezifisches Wissen voraussetzt. Eine fachkundige Unterstützung ist deshalb notwendig, damit alle Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder auch Kindertagespflege eine angemessene Förderung erhalten.

Eine Fachstelle, die den Eltern und Erzieherinnen beratend zur Seite stehen kann, ist der Sprachtherapeutische Dienst des Rhein-Kreises Neuss.

Leistungen, die benötigt werden:

-       Elternberatung, individuell und als Informationsveranstaltung für die Eltern der Kinder in den Kindertageseinrichtungen.

-       Beratung der Leiterinnen und Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen.

-       Mitwirkung und Beratung in Arbeitskreisen wie AK-Familienzentrum und Konferenz der Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen.

-       Diagnostik am Kind, mit Zustimmung der Eltern und gegebenenfalls logopädische Behandlung, soweit vom Kinderarzt verordnet.

-       Beratung Übergang „Kindertageseinrichtung – Schule“ mit entsprechenden Informationsveranstaltungen.

-       Sprachtherapie, kann im Kindergarten durch den Sprachtherapeutischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss oder durch eine Praxis außerhalb des Kindergartens durchgeführt werden.

Durch die Kooperation / Vorgehensweise soll verhindert werden, dass Kinder ohne eine angemessene individuelle Förderung zurück bleiben.

Für die ganzheitliche Entwicklungsförderung eines Kindes ist es besonders wertvoll, wenn Sprachentwicklungsstörungen frühzeitig erkannt und therapiert werden.

Die Therapie von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen ist von der „alltagsintegrierten Sprachbildung“ abzugrenzen, da diese Kinder eine adäquate Versorgung im Rahmen der geltenden Heilmittelrichtlinie (GBA 2011) benötigen.