Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht 2015 der
Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf
Grundlage des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) ist am 01.03.2003 die Gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich
und Meerbusch sowie für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen gegründet
worden.
Angesiedelt
ist die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle beim Jugendamt des Rhein-Kreises
Neuss.
Wesentliche
Aufgaben der Gemeinsamen Adaoptionsvermittlungsstelle sind neben der Beratung
die Durchführung des Bewerberverfahrens für Ehepaare, die ein Kind aus dem In-
oder Ausland adoptieren möchten sowie die Vermittlung eines Kindes an
Adoptiveltern
Einmal
jährlich erstellte das Kreisjugendamt Neuss einen Bericht, der über die
Entwicklung und den Verlauf der Arbeit der Fachstelle informiert.
Der
Jahresbericht 2015 ist in der Anlage beigefügt.