Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht von Herrn Wiecha zur
Zusammensetzung der Kosten in der Jugendhilfe zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In
der 5. Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 25.02.2016 ist über die
Jugendhilfeausgaben 2016/2017 beraten worden. In diesem Zusammenhang ist die
Verwaltung um Aufschlüsselung der entstehenden Kosten für Maßnahmen der
Jugendhilfe gebeten worden.
Die
Maßnahmen der Jugendhilfe, hier insbesondere im Rahmen der Hilfen zur
Erziehung, werden von verschiedenen Leistungsanbietern erbracht. Für ihre
Leistung erhalten die Anbieter ein Entgelt in Form von Fachleistungsstunden
oder eines Tagessatzes. Die Kosten für stationäre Leistungen werden durch
Entgeltvereinbarungen mit dem jeweils örtlich zuständigen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe vorab festgelegt und sind für alle Jugendämter bindend.
Für ambulante Hilfen werden von jedem Jugendamt eigene Vereinbarungen abgeschlossen.
Zur
Zusammensetzung der Kosten eines Leistungsanbieters wird Herr Wiecha,
Geschäftsführer der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH in Kaarst, berichten.