Betreff
Vollzeitpflege, Richtlinien, Pflegesätze und einmalige Beihilfen
Vorlage
51/613/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Richtlinien für die Vollzeitpflege zur Kenntnis und beschließt die hierin aufgeführten Leistungen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird ermächtigt, die Anpassungen nach dem entsprechenden Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie bei Änderungen der Regelbetragsverordnung zu vollziehen.

 


Sachverhalt:

 

 

Die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII, ist ein seit Jahren stetig wachsender Arbeitsbereich, nicht zuletzt auch durch die Übernahme der Vollzeitpflege für die Stadt Kaarst und der wahrscheinlichen Übernahme des Vollzeitpflegewesens für die Stadt Meerbusch zu Beginn des Jahres 2009.

Im Zuge stetiger Qualitätsentwicklung wird in der Arbeitsgruppe gegenwärtig an dem pädagogischen Richtlinienkonzept gearbeitet. Dieses soll in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden. In der Anlage finden Sie das Richtlinienkonzept mit Schwerpunkten für die wirtschaftliche Jugendhilfe. Die Richtlinien enthalten alle wirtschaftlichen Leistungen die über den Bereich des Pflegekinderwesens abgewickelt werden. In die Richtlinien fließen die Pflegesätze, soweit sie durch das Land festgesetzt werden und die einmaligen und wiederkehrenden Beihilfen die der Jugendhilfeausschuss festgelegt, ein. Darüber hinaus werden Grundsatzangelegenheiten dargestellt. Soweit entsprechende Beschlüsse zu einzelnen Punkten der Richtlinien vorliegen sind diese entsprechend vermerkt.

 

Da die neuen Pflegesätze für 2009 , soweit sie vom Land über die Regelsatzverordnung festgelegt werden, nach wie vor nicht vorliegen, ist es abweichend von der bisherigen Praxis erforderlich, nicht über die konkreten Sätze zu beschließen, sondern entsprechend der untenstehenden Beschlussvorlage zu verfahren.