Betreff
Bericht zur Regionalarbeit
Berichtszeitraum: Mai/Juni 2016
Vorlage
61/1430/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit Berichtszeitraum Mai/Juni 2016 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

  1. Regionalrat

 

1.1        Sitzung des Regionalrates

 

Die zur Vorbereitung des Regionalrats vorgesehenen Sitzungen des Strukturausschusses am 08.06.2016 und des Verkehrsausschusses am 09.06.2016 wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf abgesagt. Die nächste Sitzung des Regionalrates findet am 23.06.2016 statt. Zu seiner Vorbereitung tagt am 16.06.2016 der Planungsausschuss. Im Mittelpunkt der Sitzungen wird der neue Regionalplan Düsseldorf stehen. Die Bezirksregierung hat die aus der 1. Beteiligungsrunde zum Regionalplanentwurf eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und den Regionalplanentwurf überarbeitet. Hierbei gab es wesentliche Änderungen, die eine erneute Beteiligung erforderlich machen. Es ist vorgesehen, dass der Regionalrat den Beschluss zur Durchführung eines 2. Beteiligungsverfahrens fassen wird.

 

Über den Verlauf der Sitzung wird im kommenden Bericht zur Regionalarbeit berichtet werden.

 

 

 

  1. Region Köln-Bonn e.V.

 

2.1        Sitzung des Vorstands

 

Die nächste Sitzung des Vorstands des Region Köln e.V. findet am 21.06.2016 im Vorfeld des Langen Tages der Region statt. Der Vorstand wird sich u. a. mit dem Geschäftsbericht 2015 und dem Jahresarbeits- und Jahreswirtschaftsplan 2016 beschäftigen. Darüber hinaus stehen auf der Tagesordnung die Positionierung des Region Köln-Bonn e. V. in der aktuellen Bonn/Berlin-Diskussion sowie ein Ausblick zu den aktuellen Projektsachständen.

 

 

 

  1. Abfallwirtschaftsregion Rhein-Wupper e. V

 

./.

 

 

 

  1. Sonstiges

 

4.1        Mitgliederversammlung des Agrobusiness Niederrhein e. V.

 

Die nächste Mitgliederversammlung des Agrobusiness Niederrhein e. V. findet am 15.06.2016 in Kalkar statt. Die Mitgliedervertreter werden sich mit dem Geschäftsbericht und dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 beschäftigen. Darüber hinaus ist ein Ausblick auf die Vorhaben der Projekte 2017 und die Bugetplanung 2017 vorgesehen.

 

4.2        Regionalkonferenz Wohnen für die Region Düsseldorf

 

Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen werden landesweit regionale Wohnungskonferenzen durchgeführt. Für den Raum Düsseldorf ist die Regionalkonferenz Wohnen für den 05.07.2016 terminiert. Die Konferenz wird in Krefeld stattfinden.

 

4.3        Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung

 

Der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) hat am 16.02.2015 den Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt.

 

Zu dem Antrag wurde durch die Bezirksregierung mit Datum vom 13.04.2016 das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 31.07.2016 durch die am Verfahren beteiligten Behörden abgegeben werden.

 

Gegenstand des Antrags ist

 

1.    die abschließende Zulassung von tiefbaulichen Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage, die Herstellung von insgesamt 8 neuen Flugzeugabstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/Rollgassenanschlüssen im Vorfeldbereich) nebst weiterer Bodenversiegelungen und Arrondierungsmaßnahmen.

 

2.    die Änderung der geltenden Betriebsregelung, nämlich die Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage sowie eine bedarfsgerechte Anpassung (Flexibilisierung) der Nutzungsmöglichkeiten beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs.

 

Eine Gegenüberstellung der aktuellen Betriebsregelung mit den vorgesehenen Änderungen ist dem Bericht zur Regionalarbeit als Anlage beigefügt.

 

Von zentraler Bedeutung sind folgende Antragspunkte:

 

Erhöhung der Verkehrskapazität

 

Nach der derzeitigen Betriebsregelung dürfen in Spitzenzeiten 45 sowie in normalen Zeiten 40 Luftflugbewegungen (Slots) je Stunde geplant werden (im Zeitraum vom 6.00 - 22.00 Uhr). Zukünftig dürften nach dem Antrag in Spitzenzeiten 58 sowie in normalen Zeiten 43 Flugbewegungen je Stunde abgewickelt werden (s. Seite 2, 6.2, Satz 1 der beigefügten Gegenüberstellung).

 

Unverändert dürfen weiterhin weitere, 2 nicht planbare Flüge nach IFR durchgeführt werden.

 

Flexibilisierung der Betriebsregelung

 

Der Antrag sieht zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung eine Flexibilisierung der z. Zt. starren Regelung zur Mitbenutzung der Nordbahn vor. Die bisherige Regelung sieht vor, dass eine Festlegung der Zeiten zur Mitbenutzung der Nordbahn mindestens 1 Woche im Voraus beim Verkehrsministerium NRW angezeigt werden muss, ohne dass eine Abweichung hier im Nachhinein etwa aus betrieblichen Gründen, möglich wäre. Die neue Regelung zielt hier auf einen flexibleren Umgang ab.

 

Auch nach den Neuregelungen sollen die Zeiten der geplanten Mitbenutzung der Nordbahn 1 Woche im Voraus beim Verkehrsministerium NRW angezeigt werden. Es soll nunmehr jedoch aufgrund des jeweils kurzfristig zu erwartenden tatsächlichen Verkehrs seitens der Antragstellerin entschieden werden, ob beide Bahnen benötigt werden oder in Zeiten geringerer Nachfrage die Nutzung der Südbahn als Einbahnbetrieb ausreicht und insofern aus betrieblichen Gründen von der wöchentlich im Voraus getroffenen Festlegung abgewichen werden kann. Diese Abweichung soll entweder zum Abbau unerwartet hohen Verkehrsaufkommens durch zusätzliche Nutzung der Parallelstart- und - landebahn dienen oder aber entgegen der Voranmeldung zu einer Nichtnutzung der Nordbahn führen. In beiden Fällen darf die Abweichung jeweils lediglich in 15-Minutenblöcken einer Zeitstunde (jeweils beginnend mit der vollen Zeitstunde, nicht rollierend) stattfinden. Nicht genutzte Zeiten der Zweibahnnutzung können hierbei einem Zeitkonto gutgeschrieben werden (s. Seite 4, 6.3).

 

Die vorliegenden Antragsunterlagen wurden durch die Fachbehörden des Rhein-Kreises Neuss geprüft. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die als Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf fristgerecht abzugeben.