Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Notunterkunft BBZ Grevenbroich
Die durch
den Rhein-Kreis Neuss für das Land betriebene Notunterkunft für Flüchtlinge in
den Turnhallen des Berufsbildungszentrums Grevenbroich ist zum 31.05.2016
vorzeitig geschlossen worden. Ursprünglich war ein Betrieb bis zum 30.06.2016
vorgesehen.
Die für die
Verteilung von Flüchtlingen zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat der
Kreisverwaltung am 25.05.2016 mitgeteilt, dass bis zum 30.06.2016 keine
Belegung der leerstehenden Unterkunft mehr geplant ist. Daraufhin hat die
Kreisverwaltung am selben Tag bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt,
die Notunterkunft mit sofortiger Wirkung schließen und wieder zurückbauen zu
dürfen. Dies wurde am 31.05.2016 bewilligt.
In den
kommenden Wochen wird die Turnhalle nun zurückgebaut. Eine Nutzung durch die Vereine
und für den Schulsport des Berufsbildungszentrums Grevenbroich ist spätestens
zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 wieder möglich. Der Zeitplan wurde bereits
im persönlichen Gespräch mit den betroffenen Vereinen besprochen.
Integrationskonferenz
Im Rahmen
der Erstellung des Konzeptes zur Integration von Flüchtlingen findet am
Freitag, 01. Juli 2016 von 10:00 – 16:00 Uhr im Kreishaus Grevenbroich eine
Integrationskonferenz statt.
Der
Einladungsflyer mit Details zu der Veranstaltung liegt als Anlage bei.
Landesförderung KOMM-AN NRW
Eine
Antragstellung von Seiten der Kreise ist über die Kommunalen
Integrationszentren für die Bausteine I (Stärkung der KI) und II
(Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) vorgese-hen. Der Rhein-Kreis Neuss hat
mit seinem Kommunalen Integrationszentrum (KI) am 13.05.2016 fristgerecht die
Anträge für die Bausteine I und II beim Kompetenzzentrum für Integration der
Bezirksregierung Arnsberg (Bewilligungsbehörde) eingereicht.
Baustein
I: Stärkung der KI
Der RKN hat
die ihm zustehenden 1,5 Stellen für das KI beantragt, die bis zum 31.12.2017
bei den Personalkosten je volle Stelle mit bis zu 50.000 € jährlich und je
halber Stelle mit bis zu 25.000 € jährlichen Festbetrag gefördert werden. Die
Aufgaben der Stelleninhaber ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio des
KI, welches sich aus der jeweiligen Schwerpunktsetzung ergibt. Sie umfassen die
Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der Integration auf
Kreisebene, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang einer Integrationskette
und schaffen Transparenz über vorhandene Angebote. Dabei soll das Ehrenamt
ausdrücklich einbezogen werden. Daneben kümmern sich die Stelleninhaber um die
verwaltungstechnische Umsetzung der Maßnahmeteile aus dem KOMM-AN-Programm und
anderen derartigen Förderprogrammen des Landes.
Zusätzlich
zum Personalkostenzuschuss wurde der für den Rhein-Kreis Neuss mögliche
Sachkostenzuschuss in Höhe von 15.000 € beantragt, der für im Rahmen von
KOMM-AN NRW durchgeführte Tätigkeiten werden, zur Verfügung steht.
Die
Stellenausschreibung befindet sich unter dem Vorbehalt der Bewilligung und
Zuwendung im Ausschreibungsverfahren. Der Bewilligungsbescheid wird in der
nächsten Zeit erwartet.
Baustein
II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Mit Baustein
II werden Maßnahmen von Trägern vor Ort gefördert (Anschluss an das Programm
aus 2015 „Zusammenkommen und Verstehen“). Antragsfrist war der 20.05.2016. Der
Rhein-Kreis Neuss konnte in Baustein II für 2016 Fördermittel in Höhe von
172.477,35 € abrufen, die an Letztempfänger in den Kommunen weitergeleitet
werden können. Das KI ist für die Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel
an Drittempfänger zuständig. Die Antragsfrist von Seiten des Landes ist immer
sehr kurzfristig gesetzt.
Nach
Veröffentlichung der Richtlinien am 15.04.2016 und vorangegangenen
Informationen über das anstehende Förderprogramm durch das KI sind beim
Rhein-Kreis Neuss 15 Anträge eingegangen. Ein Antrag konnte wegen unkonkreter
Angaben auch nach erfolgter Nachfrage durch das KI nicht berücksichtigt werden.
Alle anderen Anträge konnten von Seiten des KI nach umfangreicher Prüfung in
voller Höhe berücksichtigt werden.
Vorab sind
die Anträge auf Bitte des KI mit den Städten und Kommunen vor Ort abgestimmt
worden, um zu beurteilen, ob die vorgesehenen Maßnahmen sinnvoll in die
Integrationsarbeit vor Ort eingebunden werden können. Die Kommunen vor Ort
haben ein positives Votum abgegeben.
Im Einzelnen
handelt es sich um folgende Antragsteller/Drittempfänger:
- Stadt
Dormagen
-
Pfarreiengemeinschaft Elsbach-Erft (Initiative Recht auf Spiel in Grevenbroich)
- Asylkreis
Hochneukirch, Gemeinde Jüchen
-
Evangelische Kirchengemeinde Kelzenberg, Gemeinde Jüchen
-
Ökumenischer Arbeitskreis Asyl, Stadt Kaarst
- Stadt
Kaarst Schule, Sport, Soziales und Senioren
- Stadt
Kaarst Bereich Jugend und Familie
-
Katholische Pfarreiengemeinschaft Kaarst-Büttgen
- Stadt
Korschenbroich
-
Evangelische Kirchengemeinde Büderich, Stadt Meerbusch
- Diakonie
Meerbusch
- Stadt
Meerbusch
- Meerbusch
hilft e.V.
-
Familienforum Edith Stein, Stadt Neuss
Am
31.05.2016 ist der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zu
Baustein II des Förderprogramms eingegangen. Alle beantragten Pauschalen in
einer Gesamthöhe von 157.694 € wurden berücksichtigt und können an die
Drittempfänger weitergeleitet werden. Zurzeit werden die Weiterleitungsverträge
zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den Drittempfängern vom KI vorbereitet.
Bundesförderung Kommunale
Koordinierung der Bildungsan-gebote für Neuzugewanderte“ des BMBF
Nach
Vorbereitung durch das KI hat der Rhein-Kreis Neuss am 31.05.2016 den Antrag
fristgerecht beim für die Vorprüfung zuständigen Deutschen Zentrum für Luft-
und Raumfahrt (DLR) eingereicht. Es ist mit einer dortigen Bearbeitungszeit von
drei Monaten zu rechnen. Bei entsprechender Bewilligung ist der Programmbeginn
ist für den 01.10.2016 vorgesehen.
Über die
Inhalte des Förderprogrammes wurde in der Vorlage zur letzten Sitzung des
Kreisausschusses berichtet.