Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
II/1431/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Notunterkunft BBZ Grevenbroich

Die durch den Rhein-Kreis Neuss für das Land betriebene Notunterkunft für Flüchtlinge in den Turnhallen des Berufsbildungszentrums Grevenbroich ist zum 31.05.2016 vorzeitig geschlossen worden. Ursprünglich war ein Betrieb bis zum 30.06.2016 vorgesehen.

Die für die Verteilung von Flüchtlingen zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat der Kreisverwaltung am 25.05.2016 mitgeteilt, dass bis zum 30.06.2016 keine Belegung der leerstehenden Unterkunft mehr geplant ist. Daraufhin hat die Kreisverwaltung am selben Tag bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, die Notunterkunft mit sofortiger Wirkung schließen und wieder zurückbauen zu dürfen. Dies wurde am 31.05.2016 bewilligt.

In den kommenden Wochen wird die Turnhalle nun zurückgebaut. Eine Nutzung durch die Vereine und für den Schulsport des Berufsbildungszentrums Grevenbroich ist spätestens zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 wieder möglich. Der Zeitplan wurde bereits im persönlichen Gespräch mit den betroffenen Vereinen besprochen.

 

Integrationskonferenz

Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes zur Integration von Flüchtlingen findet am Freitag, 01. Juli 2016 von 10:00 – 16:00 Uhr im Kreishaus Grevenbroich eine Integrationskonferenz statt.

Der Einladungsflyer mit Details zu der Veranstaltung liegt als Anlage bei.

 

Landesförderung KOMM-AN NRW

Eine Antragstellung von Seiten der Kreise ist über die Kommunalen Integrationszentren für die Bausteine I (Stärkung der KI) und II (Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) vorgese-hen. Der Rhein-Kreis Neuss hat mit seinem Kommunalen Integrationszentrum (KI) am 13.05.2016 fristgerecht die Anträge für die Bausteine I und II beim Kompetenzzentrum für Integration der Bezirksregierung Arnsberg (Bewilligungsbehörde) eingereicht.

Baustein I: Stärkung der KI

Der RKN hat die ihm zustehenden 1,5 Stellen für das KI beantragt, die bis zum 31.12.2017 bei den Personalkosten je volle Stelle mit bis zu 50.000 € jährlich und je halber Stelle mit bis zu 25.000 € jährlichen Festbetrag gefördert werden. Die Aufgaben der Stelleninhaber ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio des KI, welches sich aus der jeweiligen Schwerpunktsetzung ergibt. Sie umfassen die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der Integration auf Kreisebene, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang einer Integrationskette und schaffen Transparenz über vorhandene Angebote. Dabei soll das Ehrenamt ausdrücklich einbezogen werden. Daneben kümmern sich die Stelleninhaber um die verwaltungstechnische Umsetzung der Maßnahmeteile aus dem KOMM-AN-Programm und anderen derartigen Förderprogrammen des Landes.

Zusätzlich zum Personalkostenzuschuss wurde der für den Rhein-Kreis Neuss mögliche Sachkostenzuschuss in Höhe von 15.000 € beantragt, der für im Rahmen von KOMM-AN NRW durchgeführte Tätigkeiten werden, zur Verfügung steht.

Die Stellenausschreibung befindet sich unter dem Vorbehalt der Bewilligung und Zuwendung im Ausschreibungsverfahren. Der Bewilligungsbescheid wird in der nächsten Zeit erwartet.

Baustein II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

Mit Baustein II werden Maßnahmen von Trägern vor Ort gefördert (Anschluss an das Programm aus 2015 „Zusammenkommen und Verstehen“). Antragsfrist war der 20.05.2016. Der Rhein-Kreis Neuss konnte in Baustein II für 2016 Fördermittel in Höhe von 172.477,35 € abrufen, die an Letztempfänger in den Kommunen weitergeleitet werden können. Das KI ist für die Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel an Drittempfänger zuständig. Die Antragsfrist von Seiten des Landes ist immer sehr kurzfristig gesetzt.

Nach Veröffentlichung der Richtlinien am 15.04.2016 und vorangegangenen Informationen über das anstehende Förderprogramm durch das KI sind beim Rhein-Kreis Neuss 15 Anträge eingegangen. Ein Antrag konnte wegen unkonkreter Angaben auch nach erfolgter Nachfrage durch das KI nicht berücksichtigt werden. Alle anderen Anträge konnten von Seiten des KI nach umfangreicher Prüfung in voller Höhe berücksichtigt werden.

Vorab sind die Anträge auf Bitte des KI mit den Städten und Kommunen vor Ort abgestimmt worden, um zu beurteilen, ob die vorgesehenen Maßnahmen sinnvoll in die Integrationsarbeit vor Ort eingebunden werden können. Die Kommunen vor Ort haben ein positives Votum abgegeben.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Antragsteller/Drittempfänger:

- Stadt Dormagen

- Pfarreiengemeinschaft Elsbach-Erft (Initiative Recht auf Spiel in Grevenbroich)

- Asylkreis Hochneukirch, Gemeinde Jüchen

- Evangelische Kirchengemeinde Kelzenberg, Gemeinde Jüchen

- Ökumenischer Arbeitskreis Asyl, Stadt Kaarst

- Stadt Kaarst Schule, Sport, Soziales und Senioren

- Stadt Kaarst Bereich Jugend und Familie

- Katholische Pfarreiengemeinschaft Kaarst-Büttgen

- Stadt Korschenbroich

- Evangelische Kirchengemeinde Büderich, Stadt Meerbusch

- Diakonie Meerbusch

- Stadt Meerbusch

- Meerbusch hilft e.V.

- Familienforum Edith Stein, Stadt Neuss

Am 31.05.2016 ist der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zu Baustein II des Förderprogramms eingegangen. Alle beantragten Pauschalen in einer Gesamthöhe von 157.694 € wurden berücksichtigt und können an die Drittempfänger weitergeleitet werden. Zurzeit werden die Weiterleitungsverträge zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den Drittempfängern vom KI vorbereitet.

 

Bundesförderung Kommunale Koordinierung der Bildungsan-gebote für Neuzugewanderte“ des BMBF

Nach Vorbereitung durch das KI hat der Rhein-Kreis Neuss am 31.05.2016 den Antrag fristgerecht beim für die Vorprüfung zuständigen Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) eingereicht. Es ist mit einer dortigen Bearbeitungszeit von drei Monaten zu rechnen. Bei entsprechender Bewilligung ist der Programmbeginn ist für den 01.10.2016 vorgesehen.

Über die Inhalte des Förderprogrammes wurde in der Vorlage zur letzten Sitzung des Kreisausschusses berichtet.