Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfebearbeitung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und er Stadt Neuss
Vorlage
ZS1/1462/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt den beigefügten Entwurf und beauftragt den Landrat, die noch offenen Punkte mit der Stadt Neuss zu klären und sodann die abgestimmte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beihilfebearbeitung abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit hat die Stadt Neuss Verhandlungen über die Übernahme der Beihilfesachbearbeitung für ihre Bediensteten mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Rhein-Kreis Neuss aufgenommen.

Der Rhein-Kreis Neuss hat der Stadt die Bearbeitung der Beihilfeanträge gegen eine Fallpauschale von 21,00 Euro je Antrag angeboten. Die Fallpauschale gilt für alle Städte und Gemeinden des Kreises gleichermaßen.

 

Die Stadt Neuss beabsichtigt, den beigefügten, mit dem Rhein-Kreis Neuss abgestimmten, Vertragsentwurf dem Rat der Stadt Neuss am 01.07.2016 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen. Sie tritt frühestens am, Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft.