Betreff
Strategie zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken Dormagen und Grevenbroich
Vorlage
III/1463/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

zu A)

Bildung einer privatrechtlichen Gesellschaftsform

Der Kreistag beschließt die Gründung einer Gesellschaft in privater Rechtsform (GmbH) im 100 prozentigen Eigentum des Kreises, welche zukünftig die Rhein-Kreis Neuss Kliniken (Kreiskrankenhäuser Dormagen und Grevenbroich) betreiben soll.

 

 


Sachverhalt:

 

A) Bildung einer privatrechtlichen Gesellschaftsform

Um die Kreiskrankenhäuser Dormagen und Grevenbroich, die heute als Eigenbetriebe geführt werden, in eine Gesellschaft in privater Rechtsform in 100 prozentiger Eigentümerschaft des Kreises (z. B. Betriebsführungs-GmbH oder Gesamt-GmbH, AG) mit Aufsichtsrat, der überwiegend aus Fachleuten aus dem Gesundheitswesen und der Wirtschaft besetzt wird, zu überführen, sind umfangreiche Vorarbeiten und ggf. Beratungsleistungen (steuerrechtlich, unternehmensrechtlich, arbeitsrechtlich, kommunalrechtlich etc.) notwendig.

 

Die Kreiskrankenhäuser Dormagen und Grevenbroich gehören zu den letzten kommunalen Krankenhäusern in NRW, die noch in der Rechtsform des Eigenbetriebes geführt werden. Bei Städten, Gemeinden und Kreisen findet die GmbH die weiteste Verbreitung als privatrechtliche Organisationsform, da das GmbH-Recht durch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages im Einzelfall breiten Spielraum lässt und damit weitestgehend Wünsche und Bedürfnisse des Gesellschafters (hier: Rhein-Kreis Neuss) Berücksichtigung finden können. Gegenüber dem Eigenbetrieb bietet die GmbH zudem flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten und bessere Möglichkeiten auch medizinische Kooperationen mit Dritten zügig umzusetzen. Hinzu kommen verbesserte betriebswirtschaftliche Steuerungsmöglichkeiten. Die wesentlichen Merkmale sind in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) dargestellt.