Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In
der letzten Ausschusssitzung am 12.05.2016 berichtete Kreisdirektor Brügge,
dass nach Auswertung der Angebote der Auftrag zur Erstellung eines
grundsicherungsrelevanten Mietspiegels erneut an die Analyse & Konzepte
GmbH erteilt worden sei. Die von Herrn Kreistagsabgeordneten Udo Bartsch in dieser
Sitzung erbetene Darstellung des methodischen Ansatzes, nach diesem die Analyse
& Konzepte GmbH das schlüssige Konzept erstellt, ist dieser Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt. Der von Herrn Kreistagsabgeordneten Carsten Thiel in
selbiger Sitzung erbetenen Akteneinsicht, ist Kreisdirektor Brügge am
06.07.2016 nachgekommen.
Am
21.06.2016 fand ein Treffen mit den größeren im Rhein-Kreis Neuss tätigen
Wohnungsunternehmen statt. Inhalt des Treffens war u.a. die Vorstellung des
Konzeptes der Mietwerterhebung. Mit den größeren Wohnungsunternehmen wurde auch
eine Einigung auf den 01.08.2016 als Erhebungsstichtag erzielt.
Infolge der Verständigung der
Sozialdezernenten im Rhein-Kreis Neuss am 04.05.2016, die Kreisverwaltung gegen
eine Kostenerstattung der Sachaufwendungen bei der Erhebung der Bestandsmieten
zu unterstützen, indem der Versand der Abfragebögen durch die Städte und
Gemeinden durch Nutzung der jeweiligen Grundsteuerdaten erfolgt, schrieb der
Landrat mit Datum vom 27.06.2016 alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an,
dem Votum der Sozialdezernenten die Zustimmung zu erteilen und den Rhein-Kreis
Neuss bei der Vermieterbefragung entsprechend zu unterstützen.
Während in der Zwischenzeit alle Kommunen über das Steuerfachverfahren
eine bestimmte Anzahl an Eigentümerhaushalten angeschrieben hat, erfolgte die
Kontaktaufnahme zu den Großvermietern durch die Analyse & Konzepte GmbH. Nach
Kostenerstattung an alle Kommunen wird die Kreisverwaltung die der Analyse
& Konzepte GmbH hierdurch ersparten Aufwendungen mit dem Unternehmen
verrechnen.
Eine 1. Zwischenmitteilung der Analyse & Konzepte GmbH war insofern
positiv, als dass mit der Einhaltung des Zeitplans gerechnet werden darf. Der
weitere Zeitplan sieht nach aktuellem Stand wie folgt aus:
·
Auswertung
der Mietdaten im Oktober 2016
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Interne
Präsentation der Ergebnisse Ende Oktober 2016
·
Präsentation
im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 01.12.2016
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Berichtslegung
durch die Analyse & Konzepte GmbH im Dezember 2016
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Beschluss
durch Kreistag am 21.12.2016
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Inkrafttreten
der neuen Mietobergrenzen zum 01.02.2017