Betreff
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel - Sachstand
Vorlage
50/1523/XVI/2016
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

In der letzten Ausschusssitzung am 12.05.2016 berichtete Kreisdirektor Brügge, dass nach Auswertung der Angebote der Auftrag zur Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels erneut an die Analyse & Konzepte GmbH erteilt worden sei. Die von Herrn Kreistagsabgeordneten Udo Bartsch in dieser Sitzung erbetene Darstellung des methodischen Ansatzes, nach diesem die Analyse & Konzepte GmbH das schlüssige Konzept erstellt, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der von Herrn Kreistagsabgeordneten Carsten Thiel in selbiger Sitzung erbetenen Akteneinsicht, ist Kreisdirektor Brügge am 06.07.2016 nachgekommen.

 

Am 21.06.2016 fand ein Treffen mit den größeren im Rhein-Kreis Neuss tätigen Wohnungsunternehmen statt. Inhalt des Treffens war u.a. die Vorstellung des Konzeptes der Mietwerterhebung. Mit den größeren Wohnungsunternehmen wurde auch eine Einigung auf den 01.08.2016 als Erhebungsstichtag erzielt.

 

Infolge der Verständigung der Sozialdezernenten im Rhein-Kreis Neuss am 04.05.2016, die Kreisverwaltung gegen eine Kostenerstattung der Sachaufwendungen bei der Erhebung der Bestandsmieten zu unterstützen, indem der Versand der Abfragebögen durch die Städte und Gemeinden durch Nutzung der jeweiligen Grundsteuerdaten erfolgt, schrieb der Landrat mit Datum vom 27.06.2016 alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an, dem Votum der Sozialdezernenten die Zustimmung zu erteilen und den Rhein-Kreis Neuss bei der Vermieterbefragung entsprechend zu unterstützen.

 

Während in der Zwischenzeit alle Kommunen über das Steuerfachverfahren eine bestimmte Anzahl an Eigentümerhaushalten angeschrieben hat, erfolgte die Kontaktaufnahme zu den Großvermietern durch die Analyse & Konzepte GmbH. Nach Kostenerstattung an alle Kommunen wird die Kreisverwaltung die der Analyse & Konzepte GmbH hierdurch ersparten Aufwendungen mit dem Unternehmen verrechnen.

 

Eine 1. Zwischenmitteilung der Analyse & Konzepte GmbH war insofern positiv, als dass mit der Einhaltung des Zeitplans gerechnet werden darf. Der weitere Zeitplan sieht nach aktuellem Stand wie folgt aus:

 

·         Auswertung der Mietdaten im Oktober 2016

·         Interne Präsentation der Ergebnisse Ende Oktober 2016

·         Präsentation im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 01.12.2016

·         Berichtslegung durch die Analyse & Konzepte GmbH im Dezember 2016

·         Beschluss durch Kreistag am 21.12.2016

·         Inkrafttreten der neuen Mietobergrenzen zum 01.02.2017