Betreff
Gemeindefinanzierungsgesetz 2017
Vorlage
20/1526/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Das Landeskabinett hat die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 gebilligt und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt.

 

Änderungen in der Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes sind nicht vorgesehen.

Die ermittelten Zuweisungsbeträge basieren auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2016 und sind nicht endgültig. Erst mit Ablauf des Referenzzeitraums zum 30.09.2016 wird die endgültige Summe der über Schlüsselzuweisungen zu verteilenden Steuermittel des Landes feststehen.

 

Auf der Grundlage einer sogenannten Arbeitskreisrechnung, die von den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land sowie IT NRW erstellt wurde, ergeben sich für 2017 die nachfolgend dargestellten  Daten für die Ermittlung der Umlagegrundlagen, der Schlüsselzuweisungen an den Kreis und die Städte und Gemeinden sowie die von den Gemeinden im Kreis aufzubringenden Beiträge für den sogenannten Solidarpakt.

Auf der Grundlage des GFG 2017 und aus der aktuellen Arbeitskreisrechnung liegen die Schlüsselzuweisungen für den Rhein-Kreis Neuss in 2017 bei einem Betrag in Höhe von    38,43 Mio. €.

 

 

2015

EUR

2016

EUR

2017

EUR

Rhein-Kreis Neuss

26.532.895

17.202.078

38.428.575

 

 

 

 

Stadt Neuss

0

0

0

Grevenbroich

0

0

7.089.810

Dormagen

11.360.296

13.034.199

6.223.056

Meerbusch

0

0

0

Kaarst

0

0

0

Korschenbroich

0

0

0

Jüchen

0

1.137.579

0

Rommerskirchen

56.140

0

264.172,00

 

 

 

 

Stadt Düsseldorf

0

0

0

Stadt Duisburg

478.829.188

481.959.576

507.943.375,00

Stadt Essen

447.583.812

473.483.902

518.894.844,00

Stadt Köln

297.452.125

360.321.164

339.982.209,00

Stadt Dortmund

501.346.886

529.502.689

567.041.092,00

 

 

In einer gemeinsamen Stellungnahme von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sowie Landkreistag Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2016 monieren diese die Umsetzung und fehlende Nichtberücksichtigung der Ergebnisse des FiFo-Gutachtens.

Die Stellungnahme ist beigefügt.

 

Der Verbundsatz von 23 v. H. wird auch in 2017 beibehalten. Hierauf wird in der Stellungnahme vom 22. Juli 2016 durch den Landkreistag NRW nochmals deutlich hingewiesen und gefordert, diesen mittelfristig wieder auf 28,5 v.H. anzuheben.

Eine Anpassung ist, wie auch bereits im Haushaltsjahr 2016 angemerkt, ebenfalls bei der Ermittlung der gemeindlichen Einnahmekraft unter Nutzung gestaffelter fiktiver Hebesätze und deren Veränderung sowie bei der Einwohnergewichtung in der Hauptansatzstaffel erforderlich. Alle Einwohner aller Gemeinden müssen mit dem einheitlichen Gewicht von 100 % bei der Bemessung des Hauptansatzes angesetzt werden. Signifikante Einzelbedarfe einzelner Gemeinden können, soweit sie nachweisbar sind, gegebenenfalls wie beispielsweise beim Soziallastenansatz, dem sogenannten Zentralitätsansatz und dem Flächenansatz gesondert berücksichtigt werden.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

2013

EUR

2014

EUR

2015

EUR

2016

EUR

2017

EUR

Stadt Neuss

209.480.857

226.119.255

249.622.089

261.978.691

251.522.881

Grevenbroich

70.694.689

81.857.641

80.112.167

109.797.153

85.143.299

Dormagen

66.170.152

70.285.708

71.521.849

74.503.714

78.084.498

Meerbusch

63.929.503

68.592.979

68.534.989

81.125.677

74.905.259

Kaarst

39.967.244

43.162.380

52.060.796

47.230.182

51.765.534

Korschenbroich

37.131.347

29.811.869

36.614.753

37.699.463

37.860.827

Jüchen

20.225.977

22.047.222

22.699.191

23.725.849

25.198.577

Rommerskirchen

9.964.064

11.182.840

11.141.624

12.192.678

12.208.185

Summe

517.563.833

553.059.894

592.307.458

648.253.407

616.689.061

Im Jahr 2017 ergibt sich demzufolge eine Senkung/ ein Minderertrag der Kreisumlage um 11,8 Mio. €.

Im Hinblick auf die Zahlungsverpflichtungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist für die Abwicklung des sog. Solidarpakts von folgenden Beträgen auszugehen.

Stärkungspakt Solidaritätsumlage Stand: 20.07.2016 (1. Modellrechnung GFG 2017)

Stadt/Gemeinde

2014

EUR

2015

EUR

2016

EUR

2017

EUR

Unterschied

EUR

Unterschied

%

Stadt Neuss

735.339

1.736.794

2.202.277

408.443

-1.793.834

-81,45

Grevenbroich

676.948

142.452

2.823.192

0

- 2.823.192

-100,00

Dormagen

0

0

0

0

0

 

Meerbusch

1.161.005

729.091

2.007.089

1.130.860

-876.229

-43,66

Kaarst

0

616.506

95.706

365.034

269.328

281,41

Korschenbroich

0

0

0

0

0

 

Jüchen

0

14.904

0

0

0

 

Rommerskirchen

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

2.573.292

3.239.747

7.128.264

1.904.337

-5.223.927

-161,24

Bei der Abrechnung der Kosten aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) ergeben sich nach einer seit dem 01.09.2016 vorliegenden Modellrechnung des Landes für 2017 folgende Abrechnungsbeträge:

 

 

2017

EUR

Rhein-Kreis Neuss

Zahlung an Land

-4,6 Mio.

Stadt Neuss

Erstattung

11,2 Mio.

Grevenbroich

Erstattung

4,4 Mio.

Dormagen

Erstattung

0,7 Mio.

Meerbusch

Erstattung

2,4 Mio.

Kaarst

Erstattung

1,1 Mio.

Korschenbroich

Erstattung

0,6 Mio.

Jüchen

Erstattung

1,4 Mio.

Rommerskirchen

Erstattung

0,16 Mio.