Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Landesförderung
KOMM-AN NRW
Das Förderprogramm ist in vier
Förderbausteine aufgeteilt, wobei
die Bausteine I und II die
Kommunalen Integrationszentren (KI) betreffen.
Baustein I:
Stärkung der KI
Für die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen des Förderprogramms „KOMM-AN
NRW“ stehen dem Rhein-Kreis Neuss 1,5 zusätzliche Stellen zu, die bei den
Personalkosten je volle Stelle mit bis zu 50.000 € und je halber Stelle
mit bis zu 25.000 € Festbetrag jährlich gefördert werden (analog jetzige
Förderung KI). Die Stellen sind bis zum 31.12.2017 befristet. Die Aufgaben der
Stelleninhaber umfassen insbesondere die Koordinierung, Vernetzung und
Qualifizierung im Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe -
unter ausdrücklicher Einbeziehung des Ehrenamtes. Neben der notwendigen
verwaltungstechnischen Umsetzung des Förderprogramms KOMM-AN NRW sollen die
Stelleninhaber zum Beispiel Transparenz über vorhandene Angebote und Strukturen
schaffen, Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen auf Kreisebene schaffen
bzw. mit vorhandenen Strukturen, die sich um ehrenamtliche Tätigkeiten kümmern,
zusammenarbeiten. Darüber hinaus können sie bei der Implementierung fachlicher
Standards im ehrenamtlichen Flüchtlingsbereich mitwirken.
Sie ergänzen damit das grundsätzliche Aufgabenportfolio des KI, welches
sich aus der Schwerpunktsetzung ergibt.
Schwerpunktsetzung 2016 und 2017 im Bereich Bildung:
„Konzeptionelle Entwicklung der Seiteneinsteigerberatung und von
Maßnahmen entlang der Bildungskette sowie Umsetzung und Förderung der
Mehrsprachigkeit durch Projekte wie Rucksack und Unterstützung bei der
Entwicklung eines sprachsensiblen Unterrichts“
Schwerpunktsetzung 2016 und 2017 im Bereich Querschnitt:
„Unterstützung und Etablierung interkultureller Öffnungsprozesse
innerhalb und außerhalb der Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss – auch unter
Berücksichtigung der Aufgabenstellung in den Bereichen ‚Geflüchtete Menschen‘
sowie Antirassismus‘‘
Auf den Antrag des Rhein-Kreises Neuss vom 13.05.2016 hin liegt der
Bewilligungsbescheid des Landes nunmehr seit Mitte August vor. Bereits im
Vorfeld waren die 1,5 Stellen unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das
Land ausgeschrieben worden, entsprechende Bewerbungsgespräche wurden nach
Eingang der Bewilligung für Ende August terminiert.
Baustein II:
Bedarfsorientierte Maßnahmen
vor Ort
Mit Baustein II werden bedarfsorientierte Maßnahmen der Akteure vor Ort
gefördert (Anschluss an das Programm aus 2015 „Zusammenkommen und Verstehen“),
um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und das bürgerschaftliche
Engagement in der Flüchtlingshilfe zu unterstützen. Das KI ist für die gesamte
Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel an Drittempfänger zuständig.
Gefördert werden folgende Bausteine:
Ø Förderung der Renovierung, der Ausstattung
und es Betriebes von Ankommenstreffpunkten für die Begegnung mit Flüchtlingen
(Begegnungsräume)
Ø Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens,
der Orientierung und Begleitung von Flüchtlingen
Ø Förderung von Maßnahmen zur Informations- und
Wissensvermittlung
Ø Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung
von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit im Flüchtlingsbereich
Mit Bewilligungsbescheid vom 23.05.2016 wurden dem Rhein-Kreis Neuss für das
Jahr 2016 für Baustein II Fördermittel in Höhe von 157.694 € bewilligt, die
mittels der vorgeschriebenen Weiterleitungsverträge an insgesamt 14
Drittempfänger in den Kommunen weitergeleitet wurden. Mit dem Programm werden
Begegnung und Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen gefördert. Durch
die Fördermittel werden z.B. Ausgaben für Renovierung, Ausstattung und Betrieb
von Ankommenstreffpunkten beglichen oder Projekte zur Qualifizierung von
ehrenamtlichen Helfern bezahlt. Ebenso können die Zuschüsse für die Erstellung
mehrsprachiger Faltblätter, Broschüren, Stadtkarten oder Internetauftritte
verwendet werden.
In 2016 gingen die Fördermittel an folgende Drittempfänger: die Stadt
Dormagen, den katholischen Kirchengemeindeverband „Elsbach/Erft“ in
Grevenbroich für die Initiative „Recht auf Spiel“, den Asylkreis Hochneukirch,
die Evangelische Kirchengemeinde Kelzenberg in Jüchen, zwei Fachbereiche der
Stadt Kaarst, die evangelische Kirchengemeinde Kaarst für den ökumenischen
Arbeitskreis Asyl, den katholischen Kirchengemeindeverband Kaarst-Büttgen, die
Stadt Korschenbroich, die Evangelische Kirchengemeinde Büderich für die
Flüchtlingshilfe Meerbusch-Büderich, die Diakonie Meerbusch, die Stadt
Meerbusch, den Verein Meerbusch hilft e.V. und das Bildungswerk familienforum
edith stein.
Für das Jahr 2017 können
voraussichtlich noch einmal Fördermittel in Höhe von rund 172.000 € vom
Rhein-Kreis Neuss abgerufen werden. Entsprechende Förderanträge können bis
zum 10.10.2016 beim Rhein-Kreis Neuss, Kommunales Integrationszentrum 50
KI, Lindenstr. 2, 41515 Grevenbroich eingereicht werden. Die Anträge müssen
vorab mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vor Ort abgestimmt werden
(positives schriftliches Votum erforderlich), damit gewährleistet ist, dass die
beabsichtigten Maßnahmen mit den Integrationsbemühungen der Kommune vereinbar
sind und diese unterstützen.
Für Drittmittelempfänger ist
kein förmliches Antragsformular vorgesehen, die Anträge können daher formlos in
schriftlicher Form gestellt werden. Sie müssen sich aber genau an der
Förderkonzeption orientieren. Dies bedeutet, dass vom jeweiligen Antragsteller
spezifiziert anzugeben ist, welche und wie viele Pauschalen in welchem Baustein
für welche Maßnahmen/ wie viele Personen usw. beantragt werden. Ohne diese
spezifizierten Angaben kann der beantragte Förderbetrag nicht errechnet werden.
Drittempfänger der Fördermittel können die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden sowie z.B. Flüchtlingsinitiativen, Träger der freien
Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Sport- und Kulturvereine,
Freiwilligenagenturen, Migrantenselbstorganisationen
usw. sein. Die Förderkonzeption und nähere Infos zum Förderprogramm können
unter www.kfi.nrw.de
(Rubrik „Förderung, KOMM-AN NRW, Programmteil II“) abgerufen werden.