Betreff
Förderungen aus dem Landesprogramm KOMM-AN NRW
Vorlage
50/1529/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Landesförderung KOMM-AN NRW

 

Das Förderprogramm ist in vier Förderbausteine aufgeteilt, wobei die Bausteine I und II die Kommunalen Integrationszentren (KI) betreffen.

Baustein I:

Stärkung der KI

Für die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen des Förderprogramms „KOMM-AN NRW“ stehen dem Rhein-Kreis Neuss  1,5 zusätzliche Stellen zu, die bei den Personalkosten je volle Stelle mit bis zu 50.000 € und je halber Stelle mit bis zu 25.000 € Festbetrag jährlich gefördert werden (analog jetzige Förderung KI). Die Stellen sind bis zum 31.12.2017 befristet. Die Aufgaben der Stelleninhaber umfassen insbesondere die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe - unter ausdrücklicher Einbeziehung des Ehrenamtes. Neben der notwendigen verwaltungstechnischen Umsetzung des Förderprogramms KOMM-AN NRW sollen die Stelleninhaber zum Beispiel Transparenz über vorhandene Angebote und Strukturen schaffen, Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen auf Kreisebene schaffen bzw. mit vorhandenen Strukturen, die sich um ehrenamtliche Tätigkeiten kümmern, zusammenarbeiten. Darüber hinaus können sie bei der Implementierung fachlicher Standards im ehrenamtlichen Flüchtlingsbereich mitwirken.      

Sie ergänzen damit das grundsätzliche Aufgabenportfolio des KI, welches sich aus der Schwerpunktsetzung ergibt.

Schwerpunktsetzung 2016 und 2017 im Bereich Bildung:

„Konzeptionelle Entwicklung der Seiteneinsteigerberatung und von Maßnahmen entlang der Bildungskette sowie Umsetzung und Förderung der Mehrsprachigkeit durch Projekte wie Rucksack und Unterstützung bei der Entwicklung eines sprachsensiblen Unterrichts“

Schwerpunktsetzung 2016 und 2017 im Bereich Querschnitt:

„Unterstützung und Etablierung interkultureller Öffnungsprozesse innerhalb und außerhalb der Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss – auch unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung in den Bereichen ‚Geflüchtete Menschen‘ sowie Antirassismus‘‘

Auf den Antrag des Rhein-Kreises Neuss vom 13.05.2016 hin liegt der Bewilligungsbescheid des Landes nunmehr seit Mitte August vor. Bereits im Vorfeld waren die 1,5 Stellen unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Land ausgeschrieben worden, entsprechende Bewerbungsgespräche wurden nach Eingang der Bewilligung für Ende August terminiert.

Baustein II:

Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

Mit Baustein II werden bedarfsorientierte Maßnahmen der Akteure vor Ort gefördert (Anschluss an das Programm aus 2015 „Zusammenkommen und Verstehen“), um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe zu unterstützen. Das KI ist für die gesamte Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel an Drittempfänger zuständig. Gefördert werden folgende Bausteine:

Ø  Förderung der Renovierung, der Ausstattung und es Betriebes von Ankommenstreffpunkten für die Begegnung mit Flüchtlingen (Begegnungsräume)

Ø  Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung von Flüchtlingen

Ø  Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

Ø  Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit im Flüchtlingsbereich


Mit Bewilligungsbescheid vom 23.05.2016 wurden dem Rhein-Kreis Neuss für das Jahr 2016 für Baustein II Fördermittel in Höhe von 157.694 € bewilligt, die mittels der vorgeschriebenen Weiterleitungsverträge an insgesamt 14 Drittempfänger in den Kommunen weitergeleitet wurden. Mit dem Programm werden Begegnung und Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen gefördert. Durch die Fördermittel werden z.B. Ausgaben für Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten beglichen oder Projekte zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Helfern bezahlt. Ebenso können die Zuschüsse für die Erstellung mehrsprachiger Faltblätter, Broschüren, Stadtkarten oder Internetauftritte verwendet werden.

In 2016 gingen die Fördermittel an folgende Drittempfänger: die Stadt Dormagen, den katholischen Kirchengemeindeverband „Elsbach/Erft“ in Grevenbroich für die Initiative „Recht auf Spiel“, den Asylkreis Hochneukirch, die Evangelische Kirchengemeinde Kelzenberg in Jüchen, zwei Fachbereiche der Stadt Kaarst, die evangelische Kirchengemeinde Kaarst für den ökumenischen Arbeitskreis Asyl, den katholischen Kirchengemeindeverband Kaarst-Büttgen, die Stadt Korschenbroich, die Evangelische Kirchengemeinde Büderich für die Flüchtlingshilfe Meerbusch-Büderich, die Diakonie Meerbusch, die Stadt Meerbusch, den Verein Meerbusch hilft e.V. und das Bildungswerk familienforum edith stein.

Für das Jahr 2017 können voraussichtlich noch einmal Fördermittel in Höhe von rund 172.000 € vom Rhein-Kreis Neuss abgerufen werden. Entsprechende Förderanträge können bis zum 10.10.2016 beim Rhein-Kreis Neuss, Kommunales Integrationszentrum 50 KI, Lindenstr. 2, 41515 Grevenbroich eingereicht werden. Die Anträge müssen vorab mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vor Ort abgestimmt werden (positives schriftliches Votum erforderlich), damit gewährleistet ist, dass die beabsichtigten Maßnahmen mit den Integrationsbemühungen der Kommune vereinbar sind und diese unterstützen.

 

Für Drittmittelempfänger ist kein förmliches Antragsformular vorgesehen, die Anträge können daher formlos in schriftlicher Form gestellt werden. Sie müssen sich aber genau an der Förderkonzeption orientieren. Dies bedeutet, dass vom jeweiligen Antragsteller spezifiziert anzugeben ist, welche und wie viele Pauschalen in welchem Baustein für welche Maßnahmen/ wie viele Personen usw. beantragt werden. Ohne diese spezifizierten Angaben kann der beantragte Förderbetrag nicht errechnet werden. Drittempfänger der Fördermittel können die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie z.B. Flüchtlingsinitiativen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Sport- und Kulturvereine, Freiwilligenagenturen,  Migrantenselbstorganisationen usw. sein. Die Förderkonzeption und nähere Infos zum Förderprogramm können unter www.kfi.nrw.de (Rubrik „Förderung, KOMM-AN NRW, Programmteil II“) abgerufen werden.