Betreff
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
Vorlage
50/1552/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)

Im Rahmen des Integrationsgesetzes des Bundes werden unter dem Titel Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ab dem 01.08.2016 bis zum 31.12.2020 bundesweit jährlich 100.000 Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Flüchtlinge in Form einer gemeinnützigen Betätigung finanziert.

Auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss entfallen davon jährlich 442 FIM. Hierbei wird zwischen zwei Arten von Arbeitsgelegenheiten unterschieden. „Interne“ FIM sind Arbeitsgelegenheiten, die zur Aufrechterhaltung und Betreibung von Flüchtlingsaufnahme- oder vergleichbaren Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Hiervon entfallen 92 Stellen auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss. „Externe“ FIM sind Arbeitsgelegenheiten, die durch staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistenden Arbeiten sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden („Zusätzlichkeit“). Hiervon entfallen 350 Stellen auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss.

 

 

Kommune

Externe FIM

Interne FIM

Dormagen

50

13

Grevenbroich

50

13

Jüchen

20

5

Kaarst

33

9

Korschenbroich

26

7

Meerbusch

43

11

Neuss

116

31

Rommerskirchen

12

3

Gesamt RKN

350

92

 

Hintergrund

Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken. Gleichzeitig sollen sie mittels niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten (AGH) an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. So lernen sie, sich in der hiesigen Arbeitswelt zurechtzufinden, lernen Arbeitsweisen und Anforderungen kennen. Nebenbei verbessern sie im Kontakt mit deutschen Kollegen und Auftraggebern ihre Sprachkenntnisse. Zudem knüpfen sie soziale Kontakte auch außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte und beginnen so, sich in die Gesellschaft zu integrieren.  

 

Zielgruppe

An FIM teilnehmen können alle volljährigen Asylbewerber, die nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen, geduldet oder vollziehbar ausreisepflichtig sind. FIM sind zudem nachrangig gegenüber weiterführenden, höher qualifizierten Integrationsmaßnahmen einzusetzen. Die Teilnahme umfasst bis zu 30 Wochenstunden und dauert bis zu 6 Monate. Die Maßnahme kann bei Stattgabe des Asylantrages unter Zustimmung des Job-Centers bis zum Erreichen der 6 Monate fortgesetzt werden. Bei Ablehnung ist die FIM zu beenden.

 

Abwicklung

Die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden) beantragen FIM bei der Agentur für Arbeit, wählen die Teilnehmer aus und weisen zum Maßnahmeträger zu.

Die Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss ist aktuell in Gesprächen mit den Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss (bfg), über eine gebündelte Umsetzung der FIM unter Federführung der bfg. Im Antragsverfahren sind zunächst gemäß Aufteilung der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit 442 Teilnehmerplätze für den Rhein-Kreis Neuss geplant.

In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem Job-Center sollen vor allem solche Flüchtlinge in FIM zugewiesen werden, die nicht aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive stammen, da für den Personenkreis mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit auch schon vor der Entscheidung über den Asylantrag andere, weiterführende Integrationsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Stellenangebote

Um ein adäquates Arbeitsangebot bereitzustellen wird durch die bfg ein Stellenpool gebildet. Dieser soll so gebildet werden, dass die Stellen rechtskreisübergreifend gestaltet werden, so dass die Tätigkeit – falls die jeweilige Kommune dies möchte - bei einer Ablehnung des Asylantrages als AGH nach dem AsylbLG fortgesetzt werden kann.

 

Ein verstärkter Einsatz von Arbeitsgelegenheiten zur Integration von Flüchtlingen wurde auch im Rahmen der Integrationskonferenz des Rhein-Kreis Neuss am 01. Juli 2016 besprochen.