Betreff
Förderung des Erweiterungsbaus der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rommerskirchen, Gorchheimer Weg 6 in Rommerskirchen
Vorlage
51/1655/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Da noch Abstimmungsgespräche mit den Bürgermeistern stattfinden, wird der Beschlussvorschlag in der Sitzung mündlich mitgeteilt.

 

 

 


Sachverhalt:

Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, gemäß

§ 24 SGB VIII einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Darüber hinaus haben alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

 

Wie bereits in der Bedarfsplanung aufgezeigt, fehlen im Bereich Rommerskirchen zusätzliche Plätze für Kinder unter und über drei Jahre.

 

Ursache für den steigenden Bedarf

 

-       ist eine weitere Ausbaustufe im Neubaugebiet im Umfeld der Gillbach-Grundschule am Nettesheimer Weg mit 60 Wohneinheiten. Laut Auskunft der Gemeinde Rommerskirchen stehen die Baugrundstücke ab Ende dieses Jahres zum Verkauf, es wird damit gerechnet, dass die ersten Häuser bereits Ende 2017 bezogen werden.

 

-       sind die Zuzüge von jungen Familien mit Kindern in „alten Wohnungsbestand“

 

-       Steigende Geburtenzahlen / eine steigende Geburtenrate machen zusätzliche Betreuungsplätze notwendig.

 

-       ist die Aufnahme von Flüchtlingskinder in die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Rommerskirchen

 

-       Der Bedarf im Rahmen der U3-Betreuung wird auch zukünftig steigen, infolge dessen werden zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt.

 

Der zusätzliche Bedarf kann mit den bestehen Ressourcen nicht abgedeckt werden. Die Schaffung von zusätzlichen Plätzen ist deshalb erforderlich. Die Erweiterung der kommunalen Kindertageseinrichtung am Gorchheimer Weg 6 um eine Gruppe der Gruppenform III ist möglich. Sie ist bei den Bauplanungen berücksichtigt worden und ist deshalb unproblematisch.

 

Ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Ü3-Ausbaus wurde beim Landesjugendamt gestellt. Für den Ü3-Ausbau stehen für die Gemeinde Rommerskirchen, gemäß Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses vom 16.06.2016, Fördermittel in Höhe von 66.113,19 € = 90 % der Förderung, der Träger hat einen Anteil von 10 % zu tragen, zur Verfügung.

Durch die Landesförderung reduziert sich der Kreiszuschuss entsprechend der Förderrichtlinien.

Die Bauplanungen sind mit dem Kreis- und Landesjugendamt abgestimmt worden.

 

Die Gemeinde Rommerskirchen hat mit ihrem Schreiben vom 21.07.2016 einen Antrag auf 50 % Förderung der Bau- und Einrichtungskosten gestellt.

Die Kosten für die Baumaßnahme und für die Inneneinrichtung werden mit 380.000,00 € angegeben. Abzüglich der Landesförderung und dem damit verbundenen Trägeranteil = 73.459,00 € verbleiben anerkennungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 306.541,00 €

Auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen kann der Gemeinde Rommerskirchen demnach ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von 153.270,50 € gewährt werden.

 

Informationen zu den Auswirkungen auf den Haushalt können der Tabelle im Tagesordnungspunkt 2.1 „Bedarfsentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen“ entnommen werden.

 

Baubeginn soll Anfang des Jahres 2017 sein. Die Gruppe soll bereits Anfang 2018 den Betrieb aufnehmen.