Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Leitfaden zum Unterhaltsvorschuss
zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für
Alleinerziehende, die die Erziehung und Betreuung mindestens eines Kindes
alleine sicherstellen und die finanziell unterstützt werden sollen, wenn der
andere – sog. „familienferne“ – Elternteil nicht oder sehr unregelmäßig
Unterhalt zahlt. Die Fallzahlen lagen in den letzten Jahren zwischen 230 und
280 Fällen jeweils zu bestimmten Stichtagen.
Grundsätzlich wird versucht, die Leistung
durch Heranziehung des anderen Elternteiles zumindest teilweise wieder
zurückzuholen. Die entsprechenden Maßnahmen können sich über einige Jahre
hinziehen. Die Maßnahmen der Unterhaltsvorschusskasse (UVK) des
Kreisjugendamtes zeigen jedoch Wirkung: Während die landesweite Rückholquote
zuletzt bei etwa 19 % lag, liegt sie beim KJA derzeit bei 24 %, eine bis zu 12
% höhere Quote als landesweit wird seit Jahren erzielt. Die Zahl der
Heranziehungsfälle liegt seit Jahren zwischen 580 und 730 Fällen.
Die UVK des Rhein-Kreises Neuss ist zurzeit
mit anderthalb Stellen des mittleren Dienstes besetzt. Zur Überprüfung der
Arbeitssituation in der UVK sowie auf Grund der Einarbeitung neuer
Mitarbeiterinnen wurden die Arbeitsstrukturen und –abläufe im Laufe des Jahres
2016 von den beteiligten Kolleginnen überprüft.
Zur Darstellung der Umsetzung der in der UVK
anfallenden Tätigkeiten und um Arbeitsschritte und Qualitätsstandards bei deren
Ausübung verbindlich festzuschreiben, wurde von den Mitarbeiterinnen der UVK
ein Leitfaden entwickelt.
Dieser Leitfaden ist im Anhang beigefügt.