Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
II/1676/XVI/2016
Art
Bericht

Sachverhalt:

Aktuelle Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss

Im Rhein-Kreis Neuss sind zum 01.10.2016 insgesamt 4.744 Flüchtlinge den Kommunen auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG NRW) zugewiesen. Die Zahl umfasst neben Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren auch solche, deren Antrag abgelehnt wurde, die aber noch nicht zurückgeführt wurden. Von den insgesamt 4.744 Flüchtlingen sind 808 aus Syrien, 492 aus dem Irak, 380 aus Afghanistan, 173 aus dem Iran, 78 aus Eritrea und 30 aus Somalia.

 

Die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen in Neuss (ehem. Alexianer-Kliniken) verfügt aktuell noch über 1.200 Plätze, die auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Neuss angerechnet werden. Im Rahmen der Änderung des FlüAG NRW sollen diese ab 2017 nur noch zu 50 Prozent angerechnet werden.

 

Die Flüchtlinge verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss:

 

Daneben sind im Rhein-Kreis Neuss zum Stand 30.06.2016 insgesamt 2.147 Personen aus den derzeit zugangsstärksten Asylherkunftsländern in SGB-II Bedarfsgemeinschaften erfasst. Unter die zugangsstärksten Asylherkunftsländer sind Afghanistan, Eritrea, Irak, die Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und die Arabische Republik Syrien gefasst.

 

Asylantragsteller sind nach Anerkennung ihres Status als Flüchtling oder Asylberechtigter SGB II-Leistungsberechtigt, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht selber decken können. In den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nicht direkt nachweisbar, ob und inwieweit Veränderungen von Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug auf Zuwanderung beruhen. Die absolute Zahl der Beschäftigten, Arbeitslosen und Leistungsbezieher mit den aufgelisteten Nationalitäten entspricht daher nicht der Zahl der zuletzt zugewanderten bzw. geflüchteten Personen. In den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in Deutschland leben.

 

Aktuelle Flüchtlingszahlen in Deutschland

Die Zahl der neu in Deutschland ankommenden Flüchtlinge ist in den letzten Monaten weiter gesunken.

 

Im September 2016 wurden im EASY-System zur Ersterfassung 15.618 neuankommende Flüchtlinge registriert. Im gesamten Jahr 2016 sind dies insgesamt 272.185, davon alleine im Januar 2016 91.671. Alleine im November 2015 kamen noch 206.101 Flüchtlinge nach Deutschland, im Dezember 2015 waren es 127.320.

 

Die im Jahr 2016 neu angekommenen Flüchtlinge verteilen sich dabei auf folgende anteilig größte Herkunftsländer:

 

In den ersten neun Monaten 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 657.855 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg um 116,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Anstieg der Asylantragszahlen trotz deutlich weniger ankommender Schutzsuchender im Vergleich zum Vorjahr liegt darin begründet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vermehrt förmliche Asylanträge von Asylsuchenden angenommen hat, die bereits vor 2016 eingereist sind. Diese Nachmeldungen sollen im Oktober 2016 im Wesentlichen abgearbeitet sein.

 

Insgesamt hat das BAMF damit schon in den ersten neun Monaten des Jahres so viele Asylanträge aufgenommen wie noch in keinem Jahr zuvor.

 

Die Asylerstanträge verteilen sich dabei auf folgende Herkunftsländer:

Entschieden hat das BAMF von Januar bis September 2016 über die Anträge von 462.314 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 164,9 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015 (174.545 Entscheidungen). 196.862 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (42,6 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 89.325 Personen (19,3 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU.

 

Bei 7.144 Personen (1,5 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Dies sind Fälle, in denen im Heimatland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht oder eine Abschiebung auf Grundlage der Konvention vom 04. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist.

 

Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Das Integrationsgesetz des Bundes ist im Wesentlichen zum 06. August 2016 in Kraft getreten. Das Integrationsgesetz enthält eine Wohnsitzregelung, auf deren Grundlage die Freizügigkeit anerkannter Flüchtlinge im Sinne einer Wohnsitzauflage beschränkt wird (s. Bericht im Kreisausschuss am 21.09.2016).

 

Die Bundesländer sind ermächtigt, die Verteilung der Flüchtlinge auf einzelne Kommunen über eine Wohnsitzauflage zu regeln. Die Verteilung auf die Kommunen bedarf einer ausdrücklichen landesrechtlichen Regelung. Mittlerweile liegt der Entwurf einer Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV-E) der nordrhein-westfälischen Landesregierung vor.

 

Der durch die Landesregierung vorgeschlagene „Integrationsschlüssel“ soll eine Integrationsquote gemeindebezogen bilden und die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde (zu 80 %), deren Fläche (zu 10 %) und entsprechende Arbeitslosigkeitsdaten (zu 10 %) beinhalten.

 

Von der auf dieser Grundlage ermittelten Zuweisungsquote soll ein Abzug (von etwa 10 %) für Gemeinden erfolgen, die eine besondere Wohnungsmarktbelastungssituation aufweisen (orientiert am Merkmal, ob die Gemeinde ein Gebiet nach § 1 MietbegrenzVO NRW ist). Zudem soll ein weiterer Abzug (von 10 %) für diejenigen Gemeinden erfolgen, deren Einwohneranteil aus der Gruppe der sog. „EU-11“-Staatsbürger im SGB II-Bezug mindestens 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt.

 

Bei Letzteren handelt es sich um Staatsbürger der im Rahmen der EU-Osterweiterung schrittweise hinzugekommenen 11 neuen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn).

 

Der Landkreistag NRW hat aufgrund der Tatsache, dass der Integrationsschlüssel die für die Integrationsfähigkeit maßgebliche Wirtschaftskraft außer Betracht lässt Zweifel geäußert, dass dieser den völkerrechtlichen Anforderungen an Wohnsitzbeschränkungen genügt. Arbeitslosenquoten sagen nach Auffassung des Landkreistag NRW nur wenig über die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in einem Gebiet aus, da sie als Quote keinen Rück-schluss auf die Größe der Wirtschaftsleistung ermöglichen.

 

Für die Kommunen und Kreise wird dieser Schlüssel eine auch mit Blick auf die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre wichtige Vorentscheidung bedeuten: Denn anders als die für den kreisangehörigen Raum schon überproportionale Belastung nach dem FlüAG, die jedoch bei der erfolgenden zügigeren Antragsbearbeitung durch das BAMF einen immer kürzeren Zeitraum betrifft, wird die hierdurch gefundene Verteilung zunächst für die Zeit der Geltung der Wohnsitzauflage und – bei beabsichtigter Verfestigung – langfristig die Verteilung der SGB II-Belastung landesweit im Verhältnis kreisfrei/kreisangehörig prägen.

 

Auf den Rhein-Kreis Neuss entfallen nach dem geplanten Integrationsschlüssel 2,42 Prozent aller Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Nach dem aktuellen FlüAG-Schlüssel sind dies 2,44 Prozent.

 

Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge

NRW hatte im August 2015 die Voraussetzungen für die Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende mit einer Rahmenvereinbarung des Landes mit den Krankenkassen geschaffen. Seitens der Kommunen werden insbesondere die Verwaltungspauschalen kritisiert, die die Kommune pro Flüchtling an die Krankenkasse zahlen muss (8 Prozent der zu erstattenden Leistungen, mindestens jedoch 10 Euro pro Kopf und Monat).

 

Bis zum 31.08.2016 sind erst 20 Kommunen in NRW der Rahmenvereinbarung beigetreten und haben die Gesundheitskarte eingeführt. Tatsächlich leisten die bereits beigetretenen Kommunen an die jeweilige Krankenkasse zunächst lediglich Abschlagszahlungen auf die anfallenden Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von in der Regel 200 Euro monatlich je betreutem Flüchtling. Eine Evaluation über die Höhe des Abschlages soll im ersten Halbjahr 2017 erfolgen.

 

Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

In einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) wird über eine Untersuchung des Bildungsstandes der Geflüchteten berichtet. Bei der Allgemeinbildung der Geflüchteten zeigt sich eine Polarisierung. Einer beträchtlichen Zahl von Personen, die eine Hochschule oder ein Gymnasium besucht haben, steht eine nennenswerte Gruppe gegenüber, die keine Schule oder nur eine Grundschule besucht haben. Deutschlandweit haben rund 70 Prozent der arbeitssuchenden Flüchtlinge und ein Drittel der beschäftigten Personen aus den Asylherkunftsländern keine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Rhein-Kreis Neuss bestätigen sich diese Zahlen. Angesichts des geringen Durchschnittsalters und der allgemeinbildenden Voraussetzungen eines Teils der Flüchtlinge besteht ein hohes Bildungspotenzial. Die Arbeitsmarktintegration wird allerdings aufgrund der Sprachhemmnisse und fehlenden beruflichen Bildung längere Zeit in Anspruch nehmen.

 

Zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wurde für die durch das Job-Center Rhein-Kreis Neuss, die Bundesagentur für Arbeit und den Rhein-Kreis Neuss betriebenen Integration Points in Grevenbroich und Neuss wie bereits berichtet ein umfassendes Maßnahmenpaket aufgestellt. Eine Übersicht über das Maßnahmenpaket hängt dem Bericht an.

 

 

Seiteneinsteigerklassen in den weiterführenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss  

Zum Stichtag 17.10.2016 werden an den weiterführenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss insgesamt 852 Schüler/-innen in 46 Seiteneinsteigerklassen unterrichtet. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulen.

Stadt

Schule

Seiteneinsteigerklasse/n

Schülerzahl

Dormagen

Realschule am Sportpark (Klassen 9-10)

1 (auslaufend)

 

17

 

Realschule Hackenbroich

2

37

 

 

Bertha-von-Suttner-Gesamtschule

2

41

 

Bettina-von-Arnim-Gymnasium

1

14

 

BBZ

3

75

 

 

 

 

Grevenbroich

Erasmus-Gymnasium

1

18

 

Städt. Diedrich-Uhlhorn Realschule

2

35

 

Käthe-Kollwitz-Gesamtschule

2

36

 

Wilhelm-von-Humboldt-Gesamtschule

1

9

 

Städt. Pascal-Gymnasium

1

17

 

BBZ

4

80

 

 

 

 

Neuss

Gesamtschule an der Erft

1

15

 

Gesamtschule Nordstadt

1

8

 

Christian-Wierstraet Realschule

(nur noch 9-10er Klassen)

1

20

 

Sekundarschule Gnadentaler Allee

1

 

37

 

Janusz-Korczak-Gesamtschule

1

20

 

Quirinus-Gymnasium

2 (Erstförderung +

Anschlussförderung)

17

Ca. 30

 

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

1

20

 

Neuss, Hammfeld (BBZ)

7

96

 

BBZ Weingart

2

36

 

Theodor-Schwann-Kolleg

2

40

 

 

 

 

Meerbusch

Städt. Meerbusch-Gymnasium

1

24

 

Städt. Realschule Osterath

1

22

 

 

 

 

Kaarst

Städt. Realschule

1

22

 

Albert-Einstein-Gymnasium

1

21

 

 

 

 

Korschenbroich

Städt. Realschule Korschenbroich

2

30

 

 

 

 

Jüchen

Gymnasium Jüchen

1

15

 

Mit Stand 17.10.2016 stehen insgesamt 28 Jugendliche auf der Warteliste für einen Platz in den internationalen Klassen der Berufsbildungszentren und 16 Kinder auf den Wartelisten der anderen weiterführenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss.

 

Auf der Warteliste stehen die Kinder/Jugendlichen, die nach der Seiteneinsteigerberatung vom Kommunalen Integrationszentrum noch nicht direkt an Schulen vermittelt werden konnten. Sie wird laufend durch die Schulrätin (Zuständigkeit: Untere Schulaufsichtsbehörde) abgearbeitet, indem diese die Kinder einer Schule mit Seiteneinsteigerklasse zuweist.