Sachverhalt:
Sachverhalt:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss hat sich in seiner letzten
Sitzung am 24.02.2016 dafür ausgesprochen, einen aktuellen Sachstandsbericht
über das überarbeitete und 2013 vorgestellte Radwegekonzept entlang der
Kreisstraßen auf die Tagesordnung der 5. Sitzung zu setzen.
Der Rhein-Kreis Neuss betreibt seit vielen Jahren eine gezielte
Förderung des Radverkehrs. Hierzu wurde erstmals im Dezember 2000 seitens der
Verwaltung die Erstellung eines Konzeptes für die Radwege an den Straßen in der
Baulast des Rhein-Kreises Neuss beauftragt. Nach 12 Jahren wurde die
Aktualisierung und Fortschreibung des Radwegekonzepts in Angriff genommen. Mit
der Fortschreibung des Radwegekonzepts 2013 wurden die planerischen
Voraussetzungen für die Berücksichtigung mittel- und langfristiger baulicher Maßnahmen
zur Förderung des Radverkehrs im Neubauprogramm des Rhein-Kreises Neuss
geschaffen. Das Konzept beinhaltet eine detaillierte Mängelanalyse in Form
eines Maßnahmenkataloges. Das „Radwegekonzept Kreisstraßen 2013“ ist eine
sinnvolle Prioritätenreihung zukünftiger Verbesserungs- und Ergänzungsmaßnahmen
im Radwegenetz des Rhein-Kreises Neuss. Vorrangiges Ziel muss es sein, mit den
geringen zur Verfügung stehenden Finanzmittel Qualitätsverbesserungen im
Radwegenetz an Kreisstraßen zu erreichen.
Der mit der Radwegekonzept 2013 beauftragte Verkehrsgutachter kommt zu
dem Ergebnis, dass das Radwegenetz in der Bau –und Unterhaltungslast des
Kreises einen guten Zustand aufweist und bis auf einige Stellen im Netz, die
der Erneuerung oder eines Ausbaus bedürfen, nahezu flächendeckend zu bezeichnen
ist.
Folgende Radwegemaßnahmen entstammen dem Radwegekonzept Kreisstraßen
2013 und sind bereits im aktuellen Kreisstraßenneubauprogramm für die
Jahre 2017 – 2021 mit vordringlichem
Bedarf berücksichtigt worden. Die erforderlichen Zuwendungsanträge für die entsprechenden
Radwegemaßnahmen sind seitens der Verwaltung zeitnah gestellt worden und liegen
der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf als Zuwendungsgeber vor:
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K 1
Radweg, Restausbau Rheinfähre II.BA
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K 4 Radweg OD Kleinenbroich
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K 7 Radweg
L 142 – Hoisten
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K 10 Radweg Oekoven – Barrenstein
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K 12 Radweg L 380 – B 9 1. BA
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K 12 Radweg L 380 – B 9 2. BA
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K 24 Radweg L 375/Kraftwerk Neurath - Kreisgrenze
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K 26 Radweg Deelen – Evinghoven
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K 35 Radweg L 381 und K 35 im Zuge des Weiterbaus
der K 35n
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K 42 Radweg Lüttenglehn – L 32
Weitere Radwegemaßnahmen des Radwegekonzeptes an Kreisstraßen sind als
weiterer Bedarf im Anhang des aktuellen Kreisstraßenneubauprogramms aufgeführt,
unterliegen derzeit aber keinen Planungsaktivitäten.
Aufgrund der beschränkten Finanzmittel und dem geringen Spielraum für
Neubewilligungen werden seitens der Bezirksregierung zu den o. g. Maßnahmen
derzeit jedoch keine konkreten und belastbaren Aussagen gemacht.
Sollten sich wider Erwarten die fehlenden Finanzierungsperspektiven des
Landes als Zuwendungsgeber verbessern und mehr Handlungsalternativen zu lassen,
dann können bei der nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms im
Februar 2017 die entsprechenden Radwegemaßnahmen mit einer höheren
Priorisierung versehen werden.
Das Kreisstraßenbauprogramm ist keinesfalls als zeitlich fixiertes
Korsett zu verstehen, sondern angesichts der Vielzahl der zu berücksichtigenden
Faktoren wie zum Beispiel uneingeschränktes Baurecht, Baureife und gesicherte
Finanzierung lediglich eine Absichtserklärung der Verwaltung bzw. Abbildung der
in den nächsten Jahren anstehenden Projekte. Das Programm ist letztendlich ein
Investitionsrahmenplan und zugleich ein Planungsinstrument der Verwaltung.