Betreff
Radwegekonzept an Kreisstraßen 2013
Vorlage
66/1693/XVI/2016
Art
Bericht

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung am 24.02.2016 dafür ausgesprochen, einen aktuellen Sachstandsbericht über das überarbeitete und 2013 vorgestellte Radwegekonzept entlang der Kreisstraßen auf die Tagesordnung der 5. Sitzung zu setzen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss betreibt seit vielen Jahren eine gezielte Förderung des Radverkehrs. Hierzu wurde erstmals im Dezember 2000 seitens der Verwaltung die Erstellung eines Konzeptes für die Radwege an den Straßen in der Baulast des Rhein-Kreises Neuss beauftragt. Nach 12 Jahren wurde die Aktualisierung und Fortschreibung des Radwegekonzepts in Angriff genommen. Mit der Fortschreibung des Radwegekonzepts 2013 wurden die planerischen Voraussetzungen für die Berücksichtigung mittel- und langfristiger baulicher Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im Neubauprogramm des Rhein-Kreises Neuss geschaffen. Das Konzept beinhaltet eine detaillierte Mängelanalyse in Form eines Maßnahmenkataloges. Das „Radwegekonzept Kreisstraßen 2013“ ist eine sinnvolle Prioritätenreihung zukünftiger Verbesserungs- und Ergänzungsmaßnahmen im Radwegenetz des Rhein-Kreises Neuss. Vorrangiges Ziel muss es sein, mit den geringen zur Verfügung stehenden Finanzmittel Qualitätsverbesserungen im Radwegenetz an Kreisstraßen zu erreichen.

 

Der mit der Radwegekonzept 2013 beauftragte Verkehrsgutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das Radwegenetz in der Bau –und Unterhaltungslast des Kreises einen guten Zustand aufweist und bis auf einige Stellen im Netz, die der Erneuerung oder eines Ausbaus bedürfen, nahezu flächendeckend zu bezeichnen ist.

 

Folgende Radwegemaßnahmen entstammen dem Radwegekonzept Kreisstraßen 2013 und sind bereits im aktuellen Kreisstraßenneubauprogramm für die Jahre  2017 – 2021 mit vordringlichem Bedarf berücksichtigt worden. Die erforderlichen Zuwendungsanträge für die entsprechenden Radwegemaßnahmen sind seitens der Verwaltung zeitnah gestellt worden und liegen der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf als Zuwendungsgeber vor:

 

·                     K 1   Radweg, Restausbau Rheinfähre II.BA

·                     K 4   Radweg OD Kleinenbroich

·                     K 7   Radweg L 142 – Hoisten

·                     K 10 Radweg Oekoven – Barrenstein

·                     K 12 Radweg L 380 – B 9 1. BA

·                     K 12 Radweg L 380 – B 9 2. BA

·                     K 24 Radweg L 375/Kraftwerk Neurath - Kreisgrenze

·                     K 26 Radweg Deelen – Evinghoven

·                     K 35 Radweg L 381 und K 35 im Zuge des Weiterbaus der K 35n

·                     K 42 Radweg Lüttenglehn – L 32

 

Weitere Radwegemaßnahmen des Radwegekonzeptes an Kreisstraßen sind als weiterer Bedarf im Anhang des aktuellen Kreisstraßenneubauprogramms aufgeführt, unterliegen derzeit aber keinen Planungsaktivitäten.

 

Aufgrund der beschränkten Finanzmittel und dem geringen Spielraum für Neubewilligungen werden seitens der Bezirksregierung zu den o. g. Maßnahmen derzeit jedoch keine konkreten und belastbaren Aussagen gemacht.

Sollten sich wider Erwarten die fehlenden Finanzierungsperspektiven des Landes als Zuwendungsgeber verbessern und mehr Handlungsalternativen zu lassen, dann können bei der nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms im Februar 2017 die entsprechenden Radwegemaßnahmen mit einer höheren Priorisierung versehen werden.

 

Das Kreisstraßenbauprogramm ist keinesfalls als zeitlich fixiertes Korsett zu verstehen, sondern angesichts der Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren wie zum Beispiel uneingeschränktes Baurecht, Baureife und gesicherte Finanzierung lediglich eine Absichtserklärung der Verwaltung bzw. Abbildung der in den nächsten Jahren anstehenden Projekte. Das Programm ist letztendlich ein Investitionsrahmenplan und zugleich ein Planungsinstrument der Verwaltung.