Betreff
Erhöhung des Ansatzes für das Diakonische Werk der Evangelischen Kirchengemeinden in Neuss e.V
Vorlage
51/1698/XVI/2016
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das Kreisjugendamt Neuss gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Kaarst mit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirchengemeinden Neuss e.V. eine Vereinbarung über die Förderung der Familien- und Erziehungsberatungsstelle abschließt.

Die Vereinbarung mit Anlage ist Bestandteil des Beschlusses, siehe Anlage.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2017 unter dem PSP Element 1.100.060.363.011 vorhanden.

 


Sachverhalt:

Die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Jugendhilfe-Trägern zusammenzuarbeiten, um der Vielfalt der Träger mit unterschiedlichen Wertorientierungen, inhaltlichen Schwerpunkten und verschiedenen Arbeitsformen und –methoden gerecht zu werden.

Nach § 74 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe fördern, wenn der Träger

·         die fachlichen Voraussetzungen erfüllt,

·         die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet,

·         gemeinnützige Ziele verfolgt

·         eine angemessene Eigenleistung erbringt und

·         die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

 

Das Diakonische Werk, ehemals in Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises Gladbach-Neuss, jetzt Diakonisches Werk der Ev. Kirchengemeinden in Neuss e. V., betreibt u. a. Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Korschenbroich.

Bei der Erziehungsberatung handelt es sich um eine Aufgabe der Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII, der vorgibt, dass Erziehungsberatungsstellen jungen Menschen und deren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten u. a. bei der Klärung und Bewältigung einzelfall- bzw. familienbezogener Probleme, auch durch Trennung und Scheidung, Hilfestellung anbieten und mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten sollen.  

 

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss bezuschusst die wichtige Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. des Diakonischen Werkes seit über 30 Jahren. Grundlage hierfür ist zurzeit der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.05.2007.

Die Höhe des bisherigen Zuschusses liegt seit Jahren unverändert bei 74.700 €.

 

Zwischen dem Kreisjugendamt und der Beratungsstelle bestand und besteht eine enge und gute fachliche Kooperation.

 

Im Jahr 2015 wurde durch den Träger darauf hingewiesen, dass wegen der Steigerungen der Betriebs- und hier insbesondere der Personalkosten die bisher gezahlten Zuschüsse für den Betrieb der Beratungsstelle dauerhaft nicht auskömmlich sind. Personalkosteneinsparungen zur Reduzierung der laufenden Kosten in der Erziehungsberatungsstelle sind nicht möglich. Nach den Richtlinien des Landes NRW ist eine Förderung der Beratungsstelle von dort nur möglich, wenn mindestens 3 Vollzeitstellen für Fachkräfte mit den entsprechend geforderten Qualifikationen (Psychologe, Sozialarbeiter bzw. -pädagoge oder Heilpädagoge und Kinder- und Jugendlichen- oder Familientherapeut) vorgehalten werden. Bei ausbleibender Landesförderung könnte der Betrieb der Erziehungsberatungsstelle nicht mehr aufrechterhalten werden.

 

In Verhandlungen zwischen den Jugendämtern des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Kaarst und dem Diakonischen Werk wurde deutlich, dass zur Planungssicherheit für alle Beteiligten eine vertragliche Vereinbarung über die Förderung der Beratungsstelle sinnvoll ist, in der sowohl die Leistungen des Trägers als auch die Förderungen durch die Jugendämter des Rhein-Kreises und der Stadt Kaarst festgeschrieben werden.

Für das Jahr 2017 soll ein vom Kreisjugendamt Neuss zu zahlender Zuschuss in Höhe von 107.469 € vereinbart werden, der durch die Ansätze im bereits genehmigten Haushalt für das Jahr 2017 gedeckt werden kann.

Zur Finanzierung der u.a. durch Tarifsteigerungen regelmäßig steigenden Kosten soll eine Dynamisierung des Zuschussbetrages von jährlich 1,5 % vereinbart werden.

 

Das Jugendamt der Stadt Kaarst wird am 25.10.2016 eine entsprechende Beschlussfassung des dortigen Jugendhilfeausschusses herbeiführen.