Betreff
Aktualisierung des Altlastenkatasters
Vorlage
68/1736/XVI/2016
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gem. §§ 8 und 5 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, ein Kataster über altlastverdächtige Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen zu führen.

 

In den Jahren 1998/99 ließ die Untere Bodenschutzbehörde erstmals eine flächendeckende Erhebung über Altstandorte und Altablagerungen mit Hilfe eines externen Gutachterbüros durchführen. § 8 LBodSchG verpflichtet auch zur laufenden Fortschreibung des Katasters. Bereits 2005 wurde eine Aktualisierung des Altlastenkatasters in Auftrag gegeben. Im vergangenen Jahr waren insgesamt 4.125 Flächen im Kataster erfasst, die im Rahmen der im Jahr 2015 beauftragten Fortschreibung um 331 Altstandorte erweitert wurden. Bei der Aktualisierung des Altstandortverzeichnisses wurden die Gewerbemeldedaten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden unter Auswertung von aktuellen Flurkarten, Luftbildern, Bauakten und Standortbegehungen aufbereitet und hinsichtlich ihrer Altlastenrelevanz beurteilt. Auch die bereits im Kataster erfassten Altstandorte wurden um neue, relevante Informationen ergänzt.

 

Eine Notwendigkeit für die Erhebung weiterer Altablagerungsflächen besteht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu Abgrabungen etc. derzeit nicht.

 

 

Anzahl der bisher erfassten Flächen

Anzahl der neu erfassten Altstandorte

insgesamt

Dormagen

573

34

607

Grevenbroich

540

54

594

Jüchen

197

18

215

Kaarst

261

29

290

Korschenbroich

226

30

256

Meerbusch

501

45

546

Neuss

1.667

96

1.763

Rommerskirchen

160

25

185

gesamt

4.125

331

4.456

 

Bisher wurden insgesamt 3.669 Flächen einer Verdachtsbewertung unterzogen. Anhand der Kriterien der Arbeitshilfe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) werden Flächen im Rahmen des Untersuchungsprogrammes der Unteren Bodenschutzbehörde systematisch bezüglich ihres Gefährdungspotentials bewertet. Mit Hilfe einer sogenannten gefahrenbezogenen Prioritätenbildung werden Altlastenrelevanz, Nutzung und Untergrundverhältnisse der Flächen betrachtet, um eine Selektion der vorrangig zu überprüfenden Standorte vornehmen zu können. Als besonders altlastenrelevant sind beispielsweise ehemalige Tankstellen anzusehen, sensible Nutzungen liegen insbesondere bei Kinderspiel-/ Sportplätzen, Kindergärten und Wohngebieten vor.