Beschlussempfehlung:
1. Der Rhein-Kreis Neuss gewährt auf Antrag der Stadt Neuss einen
einmaligen Zuschuss an die Stadt Neuss in Höhe von 900.000,- € zur Einbringung
der Mittel in voller Höhe als kommunaler Eigenanteil der Stadt Neuss im Rahmen
der Antragstellung „Investition in nationale Projekt des Städtebaus“ für die
Sanierung des Labyrinths der Stiftung Insel Hombroich.
2. Der Zuschuss wird unter den Voraussetzungen gewährt, dass
·
die
Stadt Neuss zur Sicherung des kommunalen Eigenanteils Haushaltsmittel in
gleicher Höhe zur Verfügung stellt,
·
der Antrag
der Stadt im Rahmen des Projektaufrufes „Nationale Projekte des Städtebaus“
bewilligt wird,
·
die Gesamtfinanzierung
der Baumaßnahme gesichert werden kann und
·
die
Stadt Neuss die im Bewilligungsbescheid vorgegebenen Förderbedingungen des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit sowie die Vorschriften des
Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Landeshaushaltsordnung einhält.
3. Der Kreistag beschließt, für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
Mittel von jeweils 450.000,- € zur Finanzierung des Zuschusses in den
Haushaltsplan einzustellen.
Sachverhalt:
1982 erwarb Karl-Heinrich Müller das Gut Hombroich, um seine
Kunstsammlung der Öffentlichkeit in einer naturbelassenen Landschaft unter dem
Stichwort „Kunst parallel zur Natur“ zugänglich zu machen. 1983 errichtete der
Bildhauer Erwin Heerich sog. begehbare Skulpturen, in denen u.a. die
Kunstsammlungen ausgestellt werden, darunter auch das „Labyrinth“. Im Jahr 1996
hat Karl Heinrich Müller die Insel Hombroich mit den Heerich Gebäuden in eine
Stiftung eingebracht. Die Stadt Neuss und der Rhein-Kreis Neuss wurden dabei
Stiftungsgründer mit einem Anteil von jeweils 750.000,- DM.
Für die Gebäude besteht aufgrund der Bauausführung und des Zeitablaufs
ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das dringlichste Sanierungsprojekt der
Stiftung Insel Hombroich insbesondere auch wegen der Gefährdung der dort
gezeigten Kunst, das Labyrinth mit über 400 Exponaten, soll unter Aspekten
präventiver Konservierung mit hohem ökologischem Anspruch saniert werden.
Für das Jahr 2016 wurde ein Förderantrag zum Erhalt von Bundesmitteln
zur Investition in nationale Projekte des Städtebaus gestellt, der jedoch vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit im Sommer
2016 abschlägig beschieden worden ist. Für diesen Antrag war kein Eigenanteil
des Kreises vorgesehen. Daher sind keine Mittelanforderungen in die
Haushaltsberatungen des Kreises für 2016/2017 eingeflossen.
Das Ministerium stellte mit dem Projektaufruf zur Investition in
nationale Projekte des Städtebaus für 2017 wieder Fördermittel zur Verfügung.
Die Mittel können ausschließlich durch Kommunen beantragt werden. Dabei beträgt
die Bundesförderung 2/3 der förderungsfähigen Projektkosten. Um Mittel aus
diesem Förderprogramm zu erhalten, ist ein zweistufiges Verfahren durch den
Bund vorgesehen. Gefördert werden national und international wahrnehmbare,
größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige
Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland. Sie zeichnen
sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen
Ansatzes aus.
In Stufe 1 sind von den Städten und Gemeinden Projektvorschläge bis zum
30.11.2016 beim für die Projektabwicklung zuständigen Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Bestandteil der einzureichenden
Unterlagen muss ein Ratsbeschluss sein, der die Teilnahme der Stadt am
Projektaufruf des Bundes billigt. Alle eingehenden Projektanträge werden dann
von einer unabhängigen Jury bewertet und die zu fördernden Projekte ausgewählt.
Zu Beginn der Stufe 2 werden die zu fördernden Kommunen aufgefordert,
einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen, der neben dem Antrag
grundsätzlich einen Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan,
sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss)
sowie der ggf. vorhandenen weiteren Mittelgeber enthalten muss.
Der Projektvorschlag der Stiftung Insel Hombroich geht von
förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 9 Mio. € aus, so dass sich ein
Bundeszuschuss von 6 Mio. € ergeben würde. Der verbleibende kommunale
Eigenanteil von einem Drittel der Investitionskosten kann durch Einbindung
sogenannter „unbeteiligter Dritter“ bis auf 10 % der förderfähigen Gesamtkosten
reduziert werden. Unbeteiligte Dritte sind nach den Förderrichtlinien „natürliche
oder juristische Personen“, die keine rechtlichen, personellen oder
wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben
(z.B. Stiftungen oder Spender). Der Stiftung ist es gelungen, 500.000,- €
mäzenatische Mittel einzuwerben. Zum Erhalt weiterer Mittel ist die Stiftung in
Gesprächen mit Spendern.
Die Stadt Neuss hat in ihrer Ratssitzung am 18.11.2016 beschlossen,
dass sie sich am Projektaufruf „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit dem
Projekt „Insel Hombroich – Kultur parallel zur Natur: Sicherung, Verfeinerung
und Vermittlung eines einzigartigen musealen Konzepts“ beteiligt.
Zur Sicherung des kommunalen Eigenanteils hat der Rat der Stadt Neuss
weiterhin beschlossen, einen Betrag in Höhe von 900.000,- € zur Verfügung zu stellen,
der in den Haushaltsjahren 2017, 2018 und 2019 finanziert werden soll.
Zur weiteren Absicherung des kommunalen Eigenanteils hat Herr
Bürgermeister Breuer den Rhein-Kreis Neuss mit Schreiben vom 7.12.2016 gebeten,
die Stadt mit einem Zuschuss von 900.000,- € zu unterstützen (Anlage).
Danach sieht die Finanzierung des Vorhabens wie folgt aus:
Sanierung Labyrinth |
9,00 Mio. € |
kommunaler Eigenanteil |
3,00 Mio. € |
davon Stadt Neuss |
0,9 Mio. € |
davon Zuschuss Kreis an Stadt Neuss |
0,9 Mio. € |
davon Spende |
0,5 Mio. € |
derzeit offener Betrag |
0,7 Mio. € |
Bundesanteil |
6,00 Mio. € |
Für die fehlenden 700.000,- € wird die Stiftung weitere Mittel akquirieren.
Finanzielle Auswirkungen entstehen erst, wenn das Projekt ausgewählt würde und die Stadt nach Auswahl einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellt. Die Mittel des Kreises sind dann in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zu gleichen Teilen (jeweils 450.000,- €) bereitzustellen.