Betreff
Zuschuss an die Stadt Neuss zur Teilnahme am Projektaufruf des Bundes zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus für den Kulturraum Insel Hombroich
Vorlage
40/1773/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.     Der Rhein-Kreis Neuss gewährt auf Antrag der Stadt Neuss einen einmaligen Zuschuss an die Stadt Neuss in Höhe von 900.000,- € zur Einbringung der Mittel in voller Höhe als kommunaler Eigenanteil der Stadt Neuss im Rahmen der Antragstellung „Investition in nationale Projekt des Städtebaus“ für die Sanierung des Labyrinths der Stiftung Insel Hombroich.

 

2.     Der Zuschuss wird unter den Voraussetzungen gewährt, dass

·         die Stadt Neuss zur Sicherung des kommunalen Eigenanteils Haushaltsmittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellt,

·         der Antrag der Stadt im Rahmen des Projektaufrufes „Nationale Projekte des Städtebaus“ bewilligt wird,

·         die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme gesichert werden kann und

·         die Stadt Neuss die im Bewilligungsbescheid vorgegebenen Förderbedingungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit sowie die Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Landeshaushaltsordnung einhält.

 

3.     Der Kreistag beschließt, für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Mittel von jeweils 450.000,- € zur Finanzierung des Zuschusses in den Haushaltsplan einzustellen.


Sachverhalt:

1982 erwarb Karl-Heinrich Müller das Gut Hombroich, um seine Kunstsammlung der Öffentlichkeit in einer naturbelassenen Landschaft unter dem Stichwort „Kunst parallel zur Natur“ zugänglich zu machen. 1983 errichtete der Bildhauer Erwin Heerich sog. begehbare Skulpturen, in denen u.a. die Kunstsammlungen ausgestellt werden, darunter auch das „Labyrinth“. Im Jahr 1996 hat Karl Heinrich Müller die Insel Hombroich mit den Heerich Gebäuden in eine Stiftung eingebracht. Die Stadt Neuss und der Rhein-Kreis Neuss wurden dabei Stiftungsgründer mit einem Anteil von jeweils 750.000,- DM.

 

Für die Gebäude besteht aufgrund der Bauausführung und des Zeitablaufs ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das dringlichste Sanierungsprojekt der Stiftung Insel Hombroich insbesondere auch wegen der Gefährdung der dort gezeigten Kunst, das Labyrinth mit über 400 Exponaten, soll unter Aspekten präventiver Konservierung mit hohem ökologischem Anspruch saniert werden.

 

Für das Jahr 2016 wurde ein Förderantrag zum Erhalt von Bundesmitteln zur Investition in nationale Projekte des Städtebaus gestellt, der jedoch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit im Sommer 2016 abschlägig beschieden worden ist. Für diesen Antrag war kein Eigenanteil des Kreises vorgesehen. Daher sind keine Mittelanforderungen in die Haushaltsberatungen des Kreises für 2016/2017 eingeflossen.

 

Das Ministerium stellte mit dem Projektaufruf zur Investition in nationale Projekte des Städtebaus für 2017 wieder Fördermittel zur Verfügung. Die Mittel können ausschließlich durch Kommunen beantragt werden. Dabei beträgt die Bundesförderung 2/3 der förderungsfähigen Projektkosten. Um Mittel aus diesem Förderprogramm zu erhalten, ist ein zweistufiges Verfahren durch den Bund vorgesehen. Gefördert werden national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes aus.

 

In Stufe 1 sind von den Städten und Gemeinden Projektvorschläge bis zum 30.11.2016 beim für die Projektabwicklung zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Bestandteil der einzureichenden Unterlagen muss ein Ratsbeschluss sein, der die Teilnahme der Stadt am Projektaufruf des Bundes billigt. Alle eingehenden Projektanträge werden dann von einer unabhängigen Jury bewertet und die zu fördernden Projekte ausgewählt.

 

Zu Beginn der Stufe 2 werden die zu fördernden Kommunen aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen, der neben dem Antrag grundsätzlich einen Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan, sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie der ggf. vorhandenen weiteren Mittelgeber enthalten muss.

 

Der Projektvorschlag der Stiftung Insel Hombroich geht von förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 9 Mio. € aus, so dass sich ein Bundeszuschuss von 6 Mio. € ergeben würde. Der verbleibende kommunale Eigenanteil von einem Drittel der Investitionskosten kann durch Einbindung sogenannter „unbeteiligter Dritter“ bis auf 10 % der förderfähigen Gesamtkosten reduziert werden. Unbeteiligte Dritte sind nach den Förderrichtlinien „natürliche oder juristische Personen“, die keine rechtlichen, personellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben (z.B. Stiftungen oder Spender). Der Stiftung ist es gelungen, 500.000,- € mäzenatische Mittel einzuwerben. Zum Erhalt weiterer Mittel ist die Stiftung in Gesprächen mit Spendern.

 

Die Stadt Neuss hat in ihrer Ratssitzung am 18.11.2016 beschlossen, dass sie sich am Projektaufruf „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit dem Projekt „Insel Hombroich – Kultur parallel zur Natur: Sicherung, Verfeinerung und Vermittlung eines einzigartigen musealen Konzepts“ beteiligt.

 

Zur Sicherung des kommunalen Eigenanteils hat der Rat der Stadt Neuss weiterhin beschlossen, einen Betrag in Höhe von 900.000,- € zur Verfügung zu stellen, der in den Haushaltsjahren 2017, 2018 und 2019 finanziert werden soll.

 

Zur weiteren Absicherung des kommunalen Eigenanteils hat Herr Bürgermeister Breuer den Rhein-Kreis Neuss mit Schreiben vom 7.12.2016 gebeten, die Stadt mit einem Zuschuss von 900.000,- € zu unterstützen (Anlage).

 

Danach sieht die Finanzierung des Vorhabens wie folgt aus:

 

Sanierung Labyrinth

9,00 Mio. €

kommunaler Eigenanteil

3,00 Mio. €

       davon Stadt Neuss

0,9  Mio. €

       davon Zuschuss Kreis an Stadt Neuss

0,9  Mio. €

       davon Spende

0,5  Mio. €

       derzeit offener Betrag

0,7  Mio. €

Bundesanteil

6,00 Mio. €

 

Für die fehlenden 700.000,- € wird die Stiftung weitere Mittel akquirieren.

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen erst, wenn das Projekt ausgewählt würde und die Stadt nach Auswahl einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellt. Die Mittel des Kreises sind dann in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zu gleichen Teilen (jeweils 450.000,- €) bereitzustellen.