Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Modellprojekt zur
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Der
Rhein-Kreis Neuss ist als eine von bundesweit 24 Kommunen für die Teilnahme an
einem Modellprojekt der Bertelsmann-Stiftung zur Integration von Flüchtlingen
in den Arbeitsmarkt ausgewählt worden.
Das
Modellprojekt umfasst eine professionelle und bedarfsorientierte
Prozessbegleitung und ist auf eine Dauer von maximal 9 Monaten angelegt. Ziel
ist die Optimierung von Prozessen und Strukturen bei der
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Die teilnehmenden Kommunen werden
sich zudem untereinander austauschen und externen Input sowie Methoden-Wissen
auch von internationalen Partnern der Bertelsmann-Stiftung aus Kanada und den
USA erhalten. Für die Teilnahme wurden vor allem Kommunen ausgewählt, die sich
bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt auch bislang schon
besonders engagiert haben.
Das Projekt
wird finanziert durch die JP Morgan Chase Foundation und durchgeführt in
Kooperation mit dem durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
geförderten IQ-Netzwerk.
Wohnsitzauflage für anerkannte
Flüchtlinge
Die
nordrhein-westfälische Landesregierung hat nun die ihr im Rahmen der Einführung
einer Wohnsitzauflage für Flüchtlinge gegebene Möglichkeit genutzt, mit einer
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) die landesinterne Verteilung der
anerkannten Flüchtlinge zu regeln.
Für die
Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen in die Kommunen ist die Bezirksregierung
Arnsberg zuständig. In der Regel soll die Zuweisung in die Kommunen direkt aus
der Landeseinrichtung und gemeinsam mit der Zustellung des
Anerkennungsbescheides des BAMF durchgeführt werden.
Die
Verteilung der Flüchtlinge erfolgt anhand eines Verteilschlüssels, der
bestimmte integrative Aspekte, insbesondere die in § 12a Abs. 3 AufenthG
genannten Integrationskriterien des Wohnungs- und des Ausbildungs- und
Arbeitsmarktes, berücksichtigt.
Bei der
Berechnung des Verteilschlüssels eine Integrationsquote gemeindebezogen
gebildet. Basis dafür sind die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde (zu 80 %),
deren Fläche (zu 10 %) und entsprechende Arbeitslosigkeitsdaten (zu 10 %). Von
der auf dieser Grundlage ermittelten Zuweisungsquote erfolgt ein Abzug (von 10
%) für Gemeinden, die eine besondere Wohnungsmarktbelastungssituation aufweisen
(orientiert am Merkmal, ob die Gemeinde ein Gebiet nach § 1 MietbegrenzVO NRW
ist). Ein weiterer Abzug (von 10 %) erfolgt für diejenigen Gemeinden, deren
Einwohneranteil aus der Gruppe der sog. „EU-11“-Staatsbürger im SGB II-Bezug
mindestens 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Bei Letzteren handelt es
sich um Staatsbürger der im Rahmen der EU-Osterweiterung schrittweise
hinzugekommenen 11 neuen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien,
Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn).
Zur
Berücksichtigung der individuellen Situation der Kommunen schließt die
Bezirksregierung Arnsberg Zielvereinbarungen mit den Kommunen ab.
Bezogen auf
die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss wird lediglich bei den Städten Meerbusch und
Neuss ein 10-prozentiger Abschlag aufgrund der Wohnungsmarktbelastungssituation
berücksichtigt. Insgesamt ergeben sich für die Kommunen folgende Quoten:
Dormagen: 0,34 %
Grevenbroich: 0,34 %
Jüchen: 0,16 %
Kaarst: 0,23 %
Korschenbroich: 0,19 %
Meerbusch: 0,26 %
Neuss: 0,67 %
Rommerskirchen: 0,11 %
Rhein-Kreis Neuss: 2,3 %
Der
Verteilschlüssel ist insbesondere für die Haushaltsplanungen von Bedeutung, da
die Personen aufgrund des anerkannten Asylantrages unmittelbar in den
Rechtskreis des SGB II fallen.
Von Seiten
des Landkreistags NRW wird der Verteilschlüssel kritisiert, da er die
kreisangehörigen Kommunen im Vergleich zu dem Verteilschlüssel des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG) stärker belastet. Nach dem FlüAG NRW
sind 63 % aller Flüchtlinge auf die kreisangehörigen Kommunen verteilt worden,
nach der neuen Wohnsitzregelungsverordnung sind dies 69 %. Dem Vorschlag des
Landkreistag NRW sich bei der Verteilung nach der Gewichtung des Königsteiner
Schlüssels (2/3 Steuerkraft, 1/3 Einwohner) zu orientieren, wurde nicht
gefolgt.
Die
Erfüllungsquoten stellen sich im Regierungsbezirk Düsseldorf zum Stichtag 29.
Novenber 2016 wie folgt dar:
Im
Rhein-Kreis Neuss liegen die Erfüllungsquoten der Stadt Neuss – hier
insbesondere auch wegen der Nichtberücksichtigung von Landeseinrichtungen -
sowie der Gemeinde Rommerskirchen bei unter 50 Prozent. In den Städten
Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie der Gemeinde Jüchen
liegt die Erfüllungsquote zwischen 50 und 99 Prozent. In diesen Kommunen ist
daher aktuell mit weiteren Flüchtlingszuweisungen zu rechnen. Die Stadt
Dormagen hat ihre Aufnahmequote erfüllt.
Jahresstatistik 2016 der
Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss
Im Dezember
2016 waren im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Rhein-Kreis Neuss (umfasst die Städte
Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie die Gemeinden Jüchen
und Rommerskirchen) insgesamt 4.710 Asylbewerber gemeldet. Gegenüber dem Jahresbeginn
bedeutet dies einen Anstieg um 326 Personen.
Die Zahl der
vollziehbar ausreisepflichtigen Personen konnte dabei in den letzten Monaten
deutlich gesenkt werden. Waren dies im Juni noch 673 Personen, so ist die Zahl
im Dezember 2016 auf 491 gesunken.
Im Jahr 2016
sind insgesamt 173 Personen im Zuständigkeitsbereich der Ausländerhörde des
Rhein-Kreis Neuss freiwillig ausgereist. 32 Personen wurden abgeschoben, dazu
gab es 15 Abschiebungsversuche. Diese Zahlen verteilen sich wie folgt auf die
einzelnen Monate:
2016 |
Jan |
Feb |
Mär |
Apr |
Mai |
Jun |
Jul |
Aug |
Sep |
Okt |
Nov |
Dez |
Freiw.
Ausreisen |
23 |
14 |
34 |
36 |
1 |
1 |
11 |
1 |
13 |
18 |
6 |
5 |
Abschiebungen |
1 |
1 |
1 |
0 |
1 |
1 |
0 |
6 |
1 |
1 |
9 |
10 |
Abschiebungs-versuche |
2 |
6 |
2 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1 |
1 |
0 |
2 |
0 |