Betreff
Aktivitäten Kommunales Integrationszentrums
Vorlage
50/1842/XVI/2017
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Das am 01.08.2013 eingerichtete Kommunale Integrationszentrum (KI) des Rhein-Kreises Neuss fasst die Aufgaben der damaligen Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (frühere RAA) und die auf Kreisebene entwickelten Aufgaben zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zusammen.

 

Durch gezielte Maßnahmen will das KI dazu beitragen, dass Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen leichter Kontakt zueinander finden und Integration gelingt. Migrationsarbeit wird in erster Linie in den acht kreisangehörigen Kommunen „vor Ort“ geleistet. Das multikulturelle und multiprofessionelle Team des KI Rhein-Kreis Neuss arbeitet in Ergänzung und Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den sonstigen in der Migrationsarbeit tätigen Netzwerkpartnern und ist beratend tätig.

 

Das KI wird sowohl vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) als auch vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW gefördert. Die Förderung der Lehrerstellen (MSW) erfolgt über Abordnungen vom Land an das KI, die Förderung der übrigen Stellen (MAIS) beträgt jährlich je volle Stelle bis zu 50.000 € bzw. bis zu 20.000 € für die Verwaltungsassistenzstelle. Die bisherige grundständige Förderung beläuft sich auf 5,5 Stellen, die sich folgendermaßen zusammensetzen:

 

  • 2,0 Stellen vom MSW abgeordnete Lehrkräfte (Förderung MSW)
  • 2,0 Stellen sozialpädagogische/ sozialwissenschaftliche Fachkräfte (Stelle beim RKN, Förderung MAIS)
  • 1,0 Stelle Verwaltungsfachkraft (Stelle beim RKN, Förderung MAIS)
  • 0,5 Stelle Verwaltungsassistenzkraft (Stelle beim RKN, Förderung MAIS)

 

Aufgrund stark gestiegener Zuwanderungszahlen hat das KI im Februar 2016 eine zusätzliche halbe Stelle für die Durchführung der Seiteneinsteigerberatung durch eine weitere abgeordnete Lehrkraft erhalten.

 

Darüber hinaus erfolgt durch das MAIS eine bis zum 31.12.2017 befristete Förderung von 1,5 Stellen (bis zu 50.000 € bzw. 25.000 €/ Jahr) für die Durchführung des Förderprogramms KOMM-AN NRW. Seit dem 01.01.2017 kümmert sich ein neuer Mitarbeiter auf einer Vollzeitstelle um die Stärkung des Ehrenamtes im Flüchtlingsbereich auf Kreisebene, eine weitere neue Mitarbeiterin hat die 0,5 Stelle inne und bearbeitet die verwaltungstechnische Umsetzung der Förderprogramme des Landes, wie z.B. KOMM-AN NRW.

 

Zurzeit sind im KI zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die über die o.g. Förderprogramme des Landes bezuschusst werden. Darüber hinaus muss der Rhein-Kreis Neuss im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! – Partnerschaften für Demokratie“ für das beim Rhein-Kreis Neuss angesiedelte federführende Amt im Förderzeitraum 2015 bis 2019 eine halbe Stelle einbringen, die nicht vom BMBF gefördert wird. Insgesamt sind daher im KI zurzeit elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

 

Im Herbst 2016 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Arbeit der Kommunalen Integrationszentren gewürdigt und im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes einen deutlichen Ausbau der KI beschlossen. Alle KI erhalten eine zusätzliche unbefristete Zuwendung für Personal- und Sachkosten, die - wie die KI-Zuwendungen allgemein - an die jährlichen Haushaltsbeschlüsse des Landtages gebunden sind. Danach wird die grundständige KI-Förderung für Kreise durch das MAIS von bisher 3,5 Stellen auf demnächst 6,5 Stellen aufgestockt. Das MSW stellt eine zusätzliche Förderung durch die mögliche Abordnung von 1,5 weiteren Lehrerstellen bereit, die in den Jahren 2017, 2018 und 2019, zum Teil auch noch 2020 zur Verfügung stehen sollen.

 

Dieser gewünschte Ausbau der KI soll insbesondere der weiteren Qualitätsentwicklung in den Bereichen „Transparenz und Nachfrage über vorhandene Integrationsangebote für Neuzugewanderte“, „Vernetzung und Koordination für ältere Jugendliche und junge Erwachsene“, „Erprobung und Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit und Begleitung in die frühkindliche Bildung“ sowie „Stärkung der interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung“ Rechnung tragen.

 

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Aufgabenbereichen hat der Rhein-Kreis Neuss im Jahre 2016 die Teilnahme am Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen und auf den entsprechenden Antrag hin am 02.12.2016 den Zuwendungsbescheid für die Förderung von zwei Bildungskoordinatoren für die Dauer von zwei Jahren erhalten. Die Stellen sollen ebenfalls im KI angesiedelt werden. Entsprechende Bewerbungsgespräche wurden bereits geführt, der Start des Programms ist im Frühjahr 2017 vorgesehen. Aufgaben der Bildungskoordinatoren werden sein: Transparenz der Bildungsangebote für Neuzuwanderer auf Kreisebene herstellen, Identifizierung von Lücken, falls erforderlich Konzipierung neuer Angebote und Koordinierung der Bildungsangebote auf Kreisebene.

 

Die Schwerpunkte der Integrationsarbeit des KI in den Jahren 2016 und 2017 sind:

 

Bereich Bildung:

 

  • Konzeptionelle Entwicklung der Seiteneinsteigerberatung und von Maßnahmen entlang der Bildungskette sowie Umsetzung und Förderung der Mehrsprachigkeit durch Projekte wie Rucksack und Unterstützung bei der Entwicklung eines sprachsensiblen Unterrichts

 

Bereich Querschnitt:

 

  • Unterstützung und Etablierung interkultureller Öffnungsprozesse innerhalb und außerhalb der Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss – auch unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung in den Bereichen <Geflüchtete Menschen> sowie <Antirassismus, Extremismus, Gewaltprävention>“

 

 

Das Kommunale Integrationszentrum Rhein-Kreis Neuss hat eine beispielhafte themenmäßige Zusammenstellung der in 2017 weiterhin durchzuführenden und neu geplanten Aufgaben gefertigt, die dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Kenntnis gegeben wird.

 

 

Anlage