Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Land NRW wird
über das Programm „Gute Schule 2020“ den kommunalen Schulträgern in den Jahren
2017 – 2020 insgesamt 2,0 Mrd. € zur Stärkung der Schulinfrastruktur zur
Verfügung stellen. Die Mittel können sowohl für den Ausbau der digitalen
Infrastruktur als auch für Baumaßnahmen (Bauunterhaltung oder Investitionen)
verwendet werden.
Dem Rhein-Kreis
Neuss werden für seine 4 Berufskollegs und 7 Förderschulen in den Jahren 2017 –
2020 jährlich bis zu 1.858.760 € zur Verfügung stehen, insgesamt 7.435.039 €.
Es handelt sich um Kreditkontingente. Nicht in Anspruch genommene Kontingente
eines Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen.
Werden sie auch in dem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie.
Zinsen und Tilgung werden vom Land übernommen.
Als Grundlage für
das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ hat der Landtag hat am 15.12.2016 das
Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen (Anlage 1). Förderrichtlinien liegen
derzeit noch nicht vor. Einzelheiten enthält der beigefügte Förderrundbrief Nr.
39 der NRW.BANK (Anlage 2).
Der Schulausschuss
hatte in seiner Sitzung am 06.10.2016 unter dem TOP Ö 11 (Digitalisierung der
Kreisschulen – Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und Anfragen der
Kreistagsfraktionen von CDU und FDP sowie der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen) auch über die Umsetzung des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ an den
Kreisschulen beraten und die Verwaltung beauftragt,
1.
für
die geltenden und zukünftigen Haushalte im Benehmen mit den Schulen für jede
Schule in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss ein Investitionsprogramm,
differenziert nach Internetanbindung, den Ausbau von Netzwerkstrukturen
(W-LAN-Netz), Softwareprodukten sowie der Beschaffung von Smartboards und
mobilen Endgeräten vorzulegen,
2.
für
die Investitionen ein pädagogisches Konzept der jeweiligen Schule einzufordern
und, soweit erforderlich, die notwendigen Fördermittel zu akquirieren,
3.
die
haushaltsrechtlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Darlehen zu beachten.
Die Verwaltung hat
daraufhin die Umsetzung des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ mit allen
Schulen sowie mit den zuständigen Fachämtern für Gebäudewirtschaft (Amt 65)
sowie für Informations- und Telekommunikationstechnologie (ZS 4) erörtert.
Aufgrund der Bedarfsmeldungen aus den Schulen haben die Ämter 65 und ZS 4 die
voraussichtlichen Kosten kalkuliert. Es handelt sich um eine grobe,
überschlägige Kostenermittlung, zum Teil über Kennzahlen aus vergleichbaren
Projekten. Genauere Zahlen können erst nach differenzierter Festlegung der
Maßnahmen und exakter Vorplanung in den jeweiligen Objekten mit Hilfe von
Fachingenieuren ermittelt werden. Im Ergebnis summieren sich die
voraussichtlichen Kosten für den von den Schulen gemeldeten Bedarf (Ausbau der
digitalen Infrastruktur und weitere Baumaßnahmen) auf rund 9,4 Mio €. Die
Kosten übersteigen somit die in den Jahren 2017-2020 bereit stehenden
Fördermittel um rund 2 Mio €.
Da eine
Priorisierung der gemeldeten Einzelmaßnahmen erforderlich ist, schlägt die
Verwaltung vor, im Jahr 2017 mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur
folgender Schulen zu beginnen:
BBZ
Neuss-Hammfeld: 1.173.300 €
Mosaik-Schule: 115.200 €
Sebastianus-Schule:
138.950 €
Schule am
Nordpark: 228.600 €
Michael-Ende-Schule:
201.500 €
Summe: 1.857.550 €
In den Folgejahren
soll jeweils eines der anderen Berufskollegs schwerpunktmäßig ausgebaut werden.
Hinzu kommen der digitale Ausbau der übrigen Förderschulen und die weiteren
Baumaßnahmen, soweit die Fördermittel dies zulassen. Die dargestellte Vorgehensweise
ermöglicht es, den Ressourceneinsatz auf eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen,
die gleichzeitig durchzuführen sind, zu konzentrieren und dabei die 2017
verfügbaren Fördermittel auszuschöpfen. Das vorgeschlagene Investitionsprogramm
für 2017 ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Kreistag hat
in seiner Sitzung am 21.12.2016 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
- Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der
gesetzlichen Grundlage und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen, auf der Basis des vorliegenden Investitionsprogramms beim
Land NRW für das Jahr 2017 einen Antrag auf Förderung aus dem
Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zu stellen.
- Der Investitionsbedarf aus Fördermitteln des Programms „Gute
Schule 2020“ für das Jahr 2017 im BBZ Neuss-Hammfeld sowie in der
Mosaik-Schule, der Sebastianus-Schule, der Schule am Nordpark und der
Michael-Ende-Schule wird bestätigt.
- Die Verwaltung wird gebeten, über den Fortgang der Maßnahme im
Schulausschuss zu berichten.
Zur Umsetzung des
Programms „Gute Schule 2020“ haben die Landesregierung und die kommunalen
Spitzenverbände eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die als Anlage 4 beigefügt ist.
Die Umsetzung im
Rhein-Kreis Neuss wird zurzeit zwischen den beteiligten Fachämtern abgestimmt.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über den Sachstand berichten.