Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Das Land NRW wird über das Programm „Gute Schule 2020“ den kommunalen Schulträgern in den Jahren 2017 – 2020 insgesamt 2,0 Mrd. € zur Stärkung der Schulinfrastruktur zur Verfügung stellen. Die Mittel können sowohl für den Ausbau der digitalen Infrastruktur als auch für Baumaßnahmen (Bauunterhaltung oder Investitionen) verwendet werden.

 

Dem Rhein-Kreis Neuss werden für seine 4 Berufskollegs und 7 Förderschulen in den Jahren 2017 – 2020 jährlich bis zu 1.858.760 € zur Verfügung stehen, insgesamt 7.435.039 €. Es handelt sich um Kreditkontingente. Nicht in Anspruch genommene Kontingente eines Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden sie auch in dem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Zinsen und Tilgung werden vom Land übernommen.

 

Als Grundlage für das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ hat der Landtag hat am 15.12.2016 das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen (Anlage 1). Förderrichtlinien liegen derzeit noch nicht vor. Einzelheiten enthält der beigefügte Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK (Anlage 2).

 

Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.10.2016 unter dem TOP Ö 11 (Digitalisierung der Kreisschulen – Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und Anfragen der Kreistagsfraktionen von CDU und FDP sowie der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) auch über die Umsetzung des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ an den Kreisschulen beraten und die Verwaltung beauftragt,

1.    für die geltenden und zukünftigen Haushalte im Benehmen mit den Schulen für jede Schule in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss ein Investitionsprogramm, differenziert nach Internetanbindung, den Ausbau von Netzwerkstrukturen (W-LAN-Netz), Softwareprodukten sowie der Beschaffung von Smartboards und mobilen Endgeräten vorzulegen,

2.    für die Investitionen ein pädagogisches Konzept der jeweiligen Schule einzufordern und, soweit erforderlich, die notwendigen Fördermittel zu akquirieren,

3.    die haushaltsrechtlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Darlehen zu beachten.

Die Verwaltung hat daraufhin die Umsetzung des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ mit allen Schulen sowie mit den zuständigen Fachämtern für Gebäudewirtschaft (Amt 65) sowie für Informations- und Telekommunikationstechnologie (ZS 4) erörtert. Aufgrund der Bedarfsmeldungen aus den Schulen haben die Ämter 65 und ZS 4 die voraussichtlichen Kosten kalkuliert. Es handelt sich um eine grobe, überschlägige Kostenermittlung, zum Teil über Kennzahlen aus vergleichbaren Projekten. Genauere Zahlen können erst nach differenzierter Festlegung der Maßnahmen und exakter Vorplanung in den jeweiligen Objekten mit Hilfe von Fachingenieuren ermittelt werden. Im Ergebnis summieren sich die voraussichtlichen Kosten für den von den Schulen gemeldeten Bedarf (Ausbau der digitalen Infrastruktur und weitere Baumaßnahmen) auf rund 9,4 Mio €. Die Kosten übersteigen somit die in den Jahren 2017-2020 bereit stehenden Fördermittel um rund 2 Mio €.

 

Da eine Priorisierung der gemeldeten Einzelmaßnahmen erforderlich ist, schlägt die Verwaltung vor, im Jahr 2017 mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur folgender Schulen zu beginnen:

 

BBZ Neuss-Hammfeld:         1.173.300 €

Mosaik-Schule:                     115.200 €

Sebastianus-Schule:              138.950 €

Schule am Nordpark:            228.600 €

Michael-Ende-Schule:             201.500 €
Summe:                              1.857.550 €

 

In den Folgejahren soll jeweils eines der anderen Berufskollegs schwerpunktmäßig ausgebaut werden. Hinzu kommen der digitale Ausbau der übrigen Förderschulen und die weiteren Baumaßnahmen, soweit die Fördermittel dies zulassen. Die dargestellte Vorgehensweise ermöglicht es, den Ressourceneinsatz auf eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen, die gleichzeitig durchzuführen sind, zu konzentrieren und dabei die 2017 verfügbaren Fördermittel auszuschöpfen. Das vorgeschlagene Investitionsprogramm für 2017 ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der gesetzlichen Grundlage und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen, auf der Basis des vorliegenden Investitionsprogramms beim Land NRW für das Jahr 2017 einen Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zu stellen.

 

  1. Der Investitionsbedarf aus Fördermitteln des Programms „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 im BBZ Neuss-Hammfeld sowie in der Mosaik-Schule, der Sebastianus-Schule, der Schule am Nordpark und der Michael-Ende-Schule wird bestätigt.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, über den Fortgang der Maßnahme im Schulausschuss zu berichten.

 

Zur Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die als Anlage 4 beigefügt ist.

 

Die Umsetzung im Rhein-Kreis Neuss wird zurzeit zwischen den beteiligten Fachämtern abgestimmt. Die Verwaltung wird in der Sitzung über den Sachstand berichten.