Sachverhalt:
Die Verwaltung
hatte zuletzt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des
Kreisstraßenbauprogramms am 24.02.2016 zum Stand der planerischen
Vorbereitungen für das Straßenbauprojekt berichtet.
Die Ausbaumaßnahme K
1 Restausbau Rheinfähre II. BA beinhaltet das Altvorhaben K 1 von K 9 bis
Deichtor einschließlich Kreisverkehrsplatz. Der Kreisverkehrsplatz K 1/K 9
wurde bereits im Jahr 2004 gebaut, so dass noch das Reststück bis zum Deichtor
realisiert werden muss. Das Kreistiefbauamt plant den Neubau eines kombinierten
Rad- und Gehweges zwischen Deichtor und Kreisverkehr. Darüber hinaus bekommt
die K 1 (Straße Zur Rheinfähre) einen erstmaligen frostsicheren Ausbau. Der mit
einem Bordstein von der Fahrbahn abgesetzte kombinierte Rad- und Gehweg wird
3,00 m breit. Die zweistreifige Fahrbahn erhält eine Breite von 6,00 m.
Die K 1 hat zurzeit nur eine 4,50 - 5,00 m breite Fahrbahn ohne Rad-
und Gehweganlagen. Durch den fehlenden frostsicheren Aufbau der Straße befindet
sich der Gebrauchs- und Substanzwert der Straße (allgemeine Unebenheiten,
Absackungen, Risse, Flickstellen, etc.) in einem sehr schlechten Zustand.
Besonders am Wochenende, wenn reger Ausflugsverkehr herrscht, kommt es immer
wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Kfz-Verkehr, Radfahrern und
Fußgängern, die sich die schmale Fahrbahn gemeinsam teilen müssen.
Der Restausbau der K 1 Rheinfähre (II. Bauabschnitt) dient somit zur
Verbesserung der Verkehrssituation für den Radfahrer und Fußgänger,
insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr von und in Richtung
Rheinfähre.
Die Deichsanierung im Bereich der K 1 einschließlich des Deichtores ist
seit längerem abgeschlossen. Bestandteil der Deichsanierung war auch der Radweg
vom Deichfuß (Wasserseite) bis zum Kreuzungsbereich K 1/Deichverteidigungsweg
(Deichtor) auf der Landseite. Es steht somit noch der Lückenschluss der
Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 aus. Dieser Lückenschluss
konnte bisher aufgrund von fehlendem Grunderwerb nicht realisiert werden. Nach
Aufgabe des dort ansässigen Gaststättenbetriebes und Abbruch der Gebäude wurde
das betroffene Grundstück von Seiten der Stadt Meerbusch einer Wohnbebauung
über einen neuen Bebauungsplan zugeführt. Der erforderliche Grunderwerb konnte
zwischenzeitlich auch erfolgreich abgeschlossen werden.
Das
Kreistiefbauamt bereitet derzeit mit Hochdruck die Ausschreibungs- und
Vergabeunterlagen vor und führt die finale Abstimmung mit den am Bau
Beteiligten durch. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen für die K
1 Restausbau Rheinfähre II. BA ist für Anfang Februar 2017 vorgesehen, so dass
der Baubeginn für April 2017 eingeplant ist. Die Verwaltung geht von einer
Bauzeit von drei Monaten aus, so dass mit Beginn der Sommerferien die Arbeiten
abgeschlossen sein werden.
Der für die Ausschreibung
und bauliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme zwingend erforderliche Bewilligungsbescheid
wurde — von der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Funktion als
Zuwendungsgebers — der Kreisverwaltung im Dezember 2016 zugestellt. Die Gesamtkosten
der Maßnahme betragen 218.000,00 €, wovon der Kreiseigenanteil bei 87.000,00 €
liegt.