Betreff
K 1 Restausbau Rheinfähre II. BA
Vorlage
66/1878/XVI/2017
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte zuletzt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms am 24.02.2016 zum Stand der planerischen Vorbereitungen für das Straßenbauprojekt berichtet.

 

Die Ausbaumaßnahme K 1 Restausbau Rheinfähre II. BA beinhaltet das Altvorhaben K 1 von K 9 bis Deichtor einschließlich Kreisverkehrsplatz. Der Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 wurde bereits im Jahr 2004 gebaut, so dass noch das Reststück bis zum Deichtor realisiert werden muss. Das Kreistiefbauamt plant den Neubau eines kombinierten Rad- und Gehweges zwischen Deichtor und Kreisverkehr. Darüber hinaus bekommt die K 1 (Straße Zur Rheinfähre) einen erstmaligen frostsicheren Ausbau. Der mit einem Bordstein von der Fahrbahn abgesetzte kombinierte Rad- und Gehweg wird 3,00 m breit. Die zweistreifige Fahrbahn erhält eine Breite von 6,00 m.

 

Die K 1 hat zurzeit nur eine 4,50 - 5,00 m breite Fahrbahn ohne Rad- und Gehweganlagen. Durch den fehlenden frostsicheren Aufbau der Straße befindet sich der Gebrauchs- und Substanzwert der Straße (allgemeine Unebenheiten, Absackungen, Risse, Flickstellen, etc.) in einem sehr schlechten Zustand. Besonders am Wochenende, wenn reger Ausflugsverkehr herrscht, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Kfz-Verkehr, Radfahrern und Fußgängern, die sich die schmale Fahrbahn gemeinsam teilen müssen.

 

Der Restausbau der K 1 Rheinfähre (II. Bauabschnitt) dient somit zur Verbesserung der Verkehrssituation für den Radfahrer und Fußgänger, insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr von und in Richtung Rheinfähre.

Die Deichsanierung im Bereich der K 1 einschließlich des Deichtores ist seit längerem abgeschlossen. Bestandteil der Deichsanierung war auch der Radweg vom Deichfuß (Wasserseite) bis zum Kreuzungsbereich K 1/Deichverteidigungsweg (Deichtor) auf der Landseite. Es steht somit noch der Lückenschluss der Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 aus. Dieser Lückenschluss konnte bisher aufgrund von fehlendem Grunderwerb nicht realisiert werden. Nach Aufgabe des dort ansässigen Gaststättenbetriebes und Abbruch der Gebäude wurde das betroffene Grundstück von Seiten der Stadt Meerbusch einer Wohnbebauung über einen neuen Bebauungsplan zugeführt. Der erforderliche Grunderwerb konnte zwischenzeitlich auch erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Das Kreistiefbauamt bereitet derzeit mit Hochdruck die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen vor und führt die finale Abstimmung mit den am Bau Beteiligten durch. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen für die K 1 Restausbau Rheinfähre II. BA ist für Anfang Februar 2017 vorgesehen, so dass der Baubeginn für April 2017 eingeplant ist. Die Verwaltung geht von einer Bauzeit von drei Monaten aus, so dass mit Beginn der Sommerferien die Arbeiten abgeschlossen sein werden.

Der für die Ausschreibung und bauliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme zwingend erforderliche Bewilligungsbescheid wurde — von der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Funktion als Zuwendungsgebers — der Kreisverwaltung im Dezember 2016 zugestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 218.000,00 €, wovon der Kreiseigenanteil bei 87.000,00 € liegt.