Betreff
Einrichtung eines Fußgängerüberweges für die K 19 in Hochneukirch/Holz
Vorlage
66/1879/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Im Zeitraum vom 22. bis 31.10.2016 und 17. bis 26.11.2016 wurden Geschwindigkeitsmessungen auf der K19 durchgeführt.

Am Mittwoch, den 23.11.2016 und Donnerstag, den 24.11.2016 erfolgte zwischen 7 und 9 Uhr eine Fußgängerzählung.

Die Auswertung ist als Anlage beigefügt.

 

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass es in keinem einzigen Fall Schwierigkeiten oder Wartezeiten beim Queren gab. Bei fast allen Querungen war entweder kein Fahrzeug auf der K19 vorhanden bzw. dieses noch weit von der gewählten Querungsstelle entfernt.

Alle Querungsstellen sind gut ausgeleuchtet, rechtzeitig erkennbar und früh einsehbar. Die Erkennbarkeit wird zudem noch gesteigert, wenn sich dort ein Fußgänger aufstellt um die K19 zu queren.
Darüber hinaus wird die außerorts gelegene Querungsstelle mit blau/weißen flexiblen und reflektierenden Pollern ausgestattet. Diese erhöhen die Erkennbarkeit bei Nacht und verbessern die Sichtbeziehung zur Wartefläche.

 

Die Fahrstreifenbreite der K19 beträgt jeweils 3,50 m.

Bei Ansetzung der typischen Räumgeschwindigkeiten von Fußgängern (Regelräumgeschwindigkeit: 1,2 m/s. Vor Alten- und Blindeneinrichtungen: 1,0 m/s, Rollatoren: teilweise 0,5 m/s) ist im normalen Falle der Fahrstreifen in 3 Sekunden überquert. Mobilitätseingeschränkte Fußgänger benötigen 3,5 Sekunden, ein Fußgänger mit Rollator 7 Sekunden. 
In der Spitzenhalbestunde des gesamten Messzeitraums befährt rechnerisch alle 9,5 Sekunden ein Fahrzeug die K19. Diese Zeitlücke ist für alle Fälle mehr als ausreichend, um die K19 mindestens bis zur Mittelinsel zu queren. Diese Zeitlücke reicht in der Regel sogar aus, um die K19 in einem Zuge zu queren, was bei allen beobachteten Querungen der Fall war. Außerhalb der Spitzenhalbestunde ist die Zeitlücke noch größer und das Queren dadurch noch unproblematischer.

 

Weder aus den Belastungs- noch aus den Geschwindigkeitsdaten lässt sich eine Gefährdung ableiten. Die Beobachtungen vor Ort bestätigen dies. Ebenso die Unfallzahlen. Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2016 wurden insgesamt drei Unfälle für den gesamten Straßenabschnitt der K19 zwischen den beiden Kreisverkehren verzeichnet. Unfälle mit Fußgängern sind nicht aufgeführt.

Die dortigen Fußgänger können jederzeit ohne längere Wartezeiten, Schwierigkeiten oder Gefährdungen die K19 queren.

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 26 Fußgängerüberwege (FGÜ) dürfen FGÜ nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt.
Dies ist hier nicht der Fall.

Die Belastungszahlen liegen weit unter den in der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) definierten Einsatzbereich.


Die Anordnung eines FGÜ wird dort empfohlen, wenn folgende Verkehrsstärken vorliegen:
-   50-100 Fußgängern/h und 450-600 Kfz/h oder
- 100-150 Fußgänger/h und 300-600 Kfz/h


 

Ein FGÜ ist somit nicht erforderlich, ebenso wenig wie weitergehende verkehrslenkende Maßnahmen wie z.B. Gefahrzeichen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen.