Sachverhalt:
Der Kreistag des
Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2016 eine Änderung des
rettungsdienstlichen Bedarfsplanes im Hinblick auf die
Notfallsanitäterausbildung beschlossen. Zu dieser Planung haben die Verbände
der Krankenkassen das nach § 12 Absatz 4 Rettungsgesetz NRW anzustrebende
Einvernehmen nicht erteilt, da sie die Gesetzgebungskompetenz des Landes
Nordrhein-Westfalen zu dieser Thematik anzweifeln.
Mit Schreiben vom
29.11.2016 – beim Rhein-Kreis Neuss am 20.12.2016 eingegangen – hat die Bezirksregierung
Düsseldorf gemäß § 12 Absatz 4 Rettungsgesetz NRW das fehlende Einvernehmen der
Verbände der Krankenkassen ersetzt. Die gesetzlich vorgeschriebene Aus- und
Fortbildung zum Notfallsanitäter kann nunmehr im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt
werden. Erste diesbezügliche Gespräche mit den Hilfsorganisationen finden am
25.01.2017 statt. Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Gespräche in der
Sitzung berichten.