Sachverhalt:
In der Ausschusssitzung am
06.09.2016 wurde die Verwaltung gebeten, in der heutigen Sitzung über die
Auswirkungen des von der Bundesregierung vorgestellten neuen Konzeptes zur
zivilen Verteidigung auf den Katastrophenschutz in den Kommunen zu berichten.
Die Bundesregierung
hatte im August 2016 die Konzeption „Zivile Verteidigung“ verabschiedet, bei
der es sich um ein Basisdokument für die „ressourcenabgestimmte
Aufgabenerfüllung“ im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen
Notfallversorgung des Bundes handelt.
.
Der Bund reagiert
damit auf eine veränderte, vor allem durch sog. „hybride Bedrohungen“ geprägte
Sicherheitslage. Hybride Bedrohungen zeichnen sich durch eine Vielfalt offener
und verdeckter Angriffe, durch die Mischung konventioneller und irregulärer
Kräfte bzw. Fähigkeiten sowie eine Mischung ziviler und militärischer
„Wirkmittel“ aus. Typisch ist auch eine Fokussierung auf verwundbare Strukturen
als Angriffsziele, die Unübersichtlichkeit potentieller Schadensszenarien, eine
erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung sowie kurze oder auch gänzlich entfallende
Vorwarnzeiten. Es geht dabei vor allem um Attacken terroristischen Charakters
sowie um „Cyberangriffe“. Als mögliche Angriffsziele werden insbesondere auch
kritische Infrastrukturen wie die Versorgung mit Strom, Wasser oder
Telekommunikation identifiziert.
Die neue
Bedrohungsanalyse führt zu einer veränderten Schwerpunktsetzung des Bundes.
Seit der Verabschiedung der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ im
Jahr 2002, mit der auf das Ende des „Kalten Krieges“ und eine Reihe (ziviler)
Großschadenereignisse reagiert wurde, haben sich die Anstrengungen des Bundes
vor allem darauf gerichtet, die Länder bei der Bewältigung der ihnen
obliegenden Aufgabe des Katastrophenschutzes zu unterstützen. Nun rückt die
Zuständigkeit des Bundes für die zivile Verteidigung wieder stärker in den
Vordergrund.
Im Kern bleibt es
dabei, dass der Bund das Hilfeleistungspotential der Länder für die allgemeine
nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz, auf das er
seinerseits im Wege der Bundesauftragsverwaltung für die Zwecke des
Zivilschutzes zurückgreift, weiterhin ergänzend ausstatten will. Stärker als
bislang wird auch die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung betont. Die
Fähigkeit der Bevölkerung, sich selbst zu schützen und (auch gegenseitig) zu
helfen, sei eine „Basisfähigkeit des Zivilschutzes“.
Welche Folgen sich
aus der neuen Konzeption für den Zivilschutz und insbesondere der
geänderten
Schwerpunktsetzung ggf. für die Kreise ergeben können, ist derzeit noch nicht
abzusehen.
Aus der Sicht der
Kreise wird es daher zentral sein, bei den weiteren Entwicklungen
darauf zu achten,
dass der Bund sich auch organisatorisch selbst befähigt und nicht Aufgaben
unmittelbar auf die Länder und damit – nach Maßgabe des Landesrechts – auf die
Kreise und kreisfreien Städte verlagert. Auch ist zu beachten, dass der
Katastrophenschutz für zivile Schadensereignisse überwiegend auf punktuelle,
nicht auf flächendeckende Schadenereignisse ausgelegt ist. Auch die
Landeskonzepte sehen von der Personal- und Materialausstattung her hierfür
keine Vorkehrungen vor.