- Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Der
zweite Bauabschnitt der als Süd-West-Umgehung von Kleinenbroich konzipierten K
35n bildet die Fortsetzung der im Jahre 2005 unter Verkehr genommenen
Ortsumgehung, beginnend am heutigen als Kreisverkehr ausgebildeten Knotenpunkt
L 381/K 35n und in südliche Richtung bis zur heutigen K 35 (Konrad-Adenauer-Straße)
führend.
Die
Stadt Korschenbroich hatte sich auf Grundlage dortiger politischer
Beschlusslage dafür ausgesprochen, die Realisierung dieses wichtigen
Teilstückes mit einer höheren Priorisierung zu versehen, und dem Kreis als
Baulastträger der Kreisstraße gegenüber eine zeitnahere Einstufung im
Kreisstraßenbauprogramm angeregt.
Dieses
Ansinnen fand zuletzt einhellige Unterstützung aller Mitglieder des
Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses im Rahmen der Beratung- und
Beschlussfassung in der Ausschusssitzung am 08. November 2016.
In
Ausführung des diesbezüglich gefassten Beschlusses (NahStr/2016/1108/Ö4) hat
die Verwaltung zwischenzeitlich konkrete Sondierungsgespräche mit den
Planungsverantwortlichen der Stadt Korschenbroich aufgenommen und hierbei die
notwendige Vorgehensweise (zur planerischen Umsetzung) einvernehmlich abstimmen
können.
Üblicherweise
bedarf der Neubau einer klassifizierten neuen Straße mit regionaler oder
überörtlicher Verkehrsbedeutung einer fachgesetzlich gebotenen Planfeststellung
bzw. einer Plangenehmigung.
Das
nordrheinwestfälische Straßen- und Wegegesetz eröffnet in § 38 Abs. 4 StrWG
allerdings – wie auch die meisten anderen Landesstraßengesetze – die
Möglichkeit, die Planfeststellung durch einen (qualifizierten) Bebauungsplan
ersetzen zu können (isolierte Straßenplanung).
Insbesondere
unter zeitlichen Aspekten bietet diese allein dem Verantwortungsbereich der
Gemeinde/Stadt unterliegende Variante gewisse Vorteile.
Vor
diesem Hintergrund hat die Stadt Korschenbroich angeboten, dieses Verfahren in
Betracht zu ziehen und für die Trasse des geplanten zweiten Abschnittes der K
35n einen (flächennutzungsplankonformen) Bebauungsplan aufzustellen. In der
Ende Januar 2017 erfolgten zwischenbehördlichen Abstimmung zwischen Stadt und
Kreistiefbauamt wurde folgender Zeitplan als Richtschnur für die weiteren
bauleitplanerischen Schritte vorgegeben.
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Beschlussfassung
für die Aufstellung des Bebauungsplanes – Ende März 2017
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Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
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Beschluss
über die Offenlage/öffentliche Auslegung – Juli 2017
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Offenlage
der Planunterlagen – Im Anschluss an die Sommerferien 2017
Erklärtes Ziel hierbei ist es, die
Rechtskraft des B-Planes mit ortsüblicher Bekanntmachung Anfang 2018 bewirken
zu können und hierauf aufbauend bis zum 01.06.2018 einen Förderantrag beim
Zuschussgeber einzureichen.
Unter der Voraussetzung, dass überdies auch
die Flächensicherung bzw. der notwendige Grunderwerb abgeschlossen ist und
damit insgesamt uneingeschränktes Baurecht vorliegt, wäre – bei positiver
Finanzierungsentscheidung – ein Baubeginn bereits (frühestens) im Frühjahr 2019
möglich.