Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
Sachverhalt:
Zum 01.07.2015 ist das Elterngeld Plus in Kraft getreten. Die
Elternzeit und damit das Elterngeld kann flexibler gestaltet werden. Maximal
ist nunmehr ein Elterngeldbezug bis zu 36 Monaten möglich. Zusätzlich können
vier Partnerschaftsmonate in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig
für vier Monate eine Tätigkeit zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich aufnehmen.
Wie erwartet hat mit der Einführung von Elterngeld Plus der
Beratungsbedarf und der Aufwand für persönliche und telefonische Kundenkontakte
erheblich zugenommen.
Bis zum 31.12.2016 sind 5.239 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis
Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.934 Anträge). Die Steigerung der
Antragszahlen ist damit zu erklären, dass die Geburtenzahlen angestiegen sind
und dass immer mehr Väter auch die Elternzeit – und damit das Elterngeld – in
Anspruch nehmen. So stieg der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen von
21,58 % in 2015 auf 23,54 % in 2016.
Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte
und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 3,42 % (Vorjahr: 4,36 %). In 2016
sind 4 Klagen und 2 Berufungen erhoben worden gegenüber 11 im Vorjahr.
In 2016 wurden 32.163.856,53 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich
zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 640.405,46 €. Durchschnittlich wurde
monatlich ein Betrag von 674,26 € (Vorjahr: 684,49 €) gezahlt.
Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von
300 € erhalten, liegt bei 35,17 % (Vorjahr: 34,33 %).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 20,67
Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 32,91 Kalendertage).