Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen 31.12.2016)
Vorlage
51/1893/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis


Sachverhalt:

Zum 01.07.2015 ist das Elterngeld Plus in Kraft getreten. Die Elternzeit und damit das Elterngeld kann flexibler gestaltet werden. Maximal ist nunmehr ein Elterngeldbezug bis zu 36 Monaten möglich. Zusätzlich können vier Partnerschaftsmonate in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate eine Tätigkeit zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich aufnehmen.

 

Wie erwartet hat mit der Einführung von Elterngeld Plus der Beratungsbedarf und der Aufwand für persönliche und telefonische Kundenkontakte erheblich zugenommen.

 

Bis zum 31.12.2016 sind 5.239 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.934 Anträge). Die Steigerung der Antragszahlen ist damit zu erklären, dass die Geburtenzahlen angestiegen sind und dass immer mehr Väter auch die Elternzeit – und damit das Elterngeld – in Anspruch nehmen. So stieg der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen von 21,58 % in 2015 auf 23,54 % in 2016.

 

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 3,42 % (Vorjahr: 4,36 %). In 2016 sind 4 Klagen und 2 Berufungen erhoben worden gegenüber 11 im Vorjahr.

 

In 2016 wurden 32.163.856,53 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 640.405,46 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 674,26 € (Vorjahr: 684,49 €) gezahlt.

 

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten, liegt bei 35,17 % (Vorjahr: 34,33 %).

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 20,67 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 32,91 Kalendertage).