Betreff
Ausbauplanungen für Kindertagesstätten in Korschenbroich
Vorlage
51/1895/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Pestalozzistraße um eine Gruppe, die für die Betreuung für Kinder unter und über drei Jahren geeignet ist, zu.

Die Gruppe ist gemäß § 20 KiBiz bei den Betriebskosten zu fördern. Der entsprechende Landeszuschuss gemäß § 19 KiBiz ist zu beantragen.

 


Sachverhalt:

Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.11.2016 aufgezeigt, nimmt die Zahl der Kindergartenkinder im gesamten Zuständigkeitsbereich stark zu. Das Kreisjugendamt hat mit dem Bürgermeister der Stadt Korschenbroich zwischen dem 23.08.2016 und dem 16.01.2017 insgesamt 7 Planungsgespräche geführt, um für das nächste Kindergartenjahr aber auch für die Zeit darüber hinaus ausreichend Plätze für Kinder unter und über drei Jahren anbieten zu können. In Jüchen und Rommerskirchen sind bereits Baumaßnahmen bewilligt worden.

Für die Stadt Korschenbroich stehen noch Maßnahmen aus.

Geplant sind folgende Projekte:

 

·         Erweiterung des städtischen Familienzentrums „Josef-Thory-Straße um eine fünfte Gruppe. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit Erläuterungen liegt vor.

 

·         Erweiterung des städtischen Familienzentrums in Herrenshoff um eine sechste Gruppe. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit Erläuterungen liegt vor.

 

·         Erweiterung der Kindertageseinrichtung  „Pestalozzistraße“ um eine dritte Gruppe Träger: Diakonisches Werk Rhein-Kreis Neuss e.V.

Die Stadt Korschenbroich ist Eigentümerin der Kindertageseinrichtung, die sich in der Trägerschaft der Diakonie befindet. Die Stadt wird die Einrichtung um eine Gruppe, die für die Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren geeignet sein wird, in Modulbauweise erweitern und an die Diakonie vermieten. Die Diakonie wird im Rahmen der Betriebskostenförderung gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz einen Mietkostenzuschuss beantragen, um darüber die Miete zu finanzieren. Ein Kreiszuschuss kann deshalb für die Baumaßnahme nicht gewährt werden.

Inbetriebnahme zum Kindergartenjahr 2017/18.

 

Die Gruppenkonstellation und die Belegung in der Kindertageseinrichtung stellen sich für das Kindergartenjahr 2017/18 wie folgt dar:

 

-       1 Gruppe der Gruppenform I mit                   6 U3-Plätzen und 14 Ü3-Plätzen

-       2 Gruppen der Gruppenform III mit bis zu                              50 Ü3-Plätzen