Betreff
Erweiterung des städtischen Familienzentrums in Korschenbroich Herrenshoff
Vorlage
51/1903/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Stadt Korschenbroich wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

Ø  zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Erweiterung des inklusiven städtischen Familienzentrums in Korschenbroich Herrenshoff um zwei Gruppen der Gruppenform III gemäß der Anlage zu § 19 KiBiz ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 310.000,00 €  zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 620.000,00 €  gewährt.

Mit den zu erwartenden Bundesmitteln aus dem „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ und den im Haushalt 2017 im Produktbereich 060 361 010 zur Verfügung stehenden Mitteln können die Zuschüsse finanziert werden.

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den Ü3-Ausbau, reduzieren den Kreiszuschuss entsprechend der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen.

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.


Sachverhalt:

Im Stadtteil Herrenshoff sind seit Jahren, unter anderem aufgrund eines Neubaugebietes, Zuzüge von jungen Familien mit Kindern im Kindergartenalter festzustellen. Die Kindertageseinrichtung kann aktuell nicht alle Kinder aus Herrenshoff aufnehmen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, obwohl die Einrichtung bereits in die gesetzlich zulässige Überbelegung gegangen ist. Eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung um eine Gruppe für Kinder über drei Jahre ist deshalb notwendig.

Zum Kindergartenjahr 2014/15 ist bereits ein Provisorium (Mietkontainer) an den Kindergarten angebaut worden, ein weiteres Provisorium ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll, da der Bedarf an Plätzen auch zukünftig gegeben sein wird.

Die Stadt Korschenbroich plant deshalb den Anbau von zwei Gruppen der Gruppenform III an die bestehende Einrichtung mit insgesamt 22 zusätzlichen Ü3-Plätzen.

Das bestehende Provisorium wird abgebaut und durch die beiden neuen Gruppen in Modulbauweise ersetzt.

Die Gruppenkonstellation und die Belegung in der Kindertageseinrichtung stellen sich zukünftig wie folgt dar:

-       1 Gruppe der Gruppenform I mit              6 U3-Plätzen und 14 Ü3-Plätzen

-       1 Gruppe der Gruppenform II mit             10 U3-Plätzen

-       4 Gruppen der Gruppenform III mit                   5 Plätzen für Kinder mit Behinderung und                                                   82 Regelplätzen

Die zusätzliche Gruppe soll zum Kindergartenjahr 2017/18 in Betrieb gehen.

Die Stadt Korschenbroich macht mit Antrag vom 03.03.2017 Kosten für die Baumaßnahme und für die Ausstattung in Höhe von 620.000,00 € geltend und beantragt einen Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten.

Für die Baumaßnahme werden über den Kreiszuschuss hinaus Bundesmittel für den Ü3-Ausbau beantragt. Sollten Bundes- oder Landesmittel für den Ü3-Ausbau gewährt werden, reduziert sich der Kreiszuschuss entsprechend.