Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr hat der Rhein-Kreis
Neuss ein Integrationskonzept erstellt, das sich schwerpunktmäßig mit der Frage
beschäftigt, wie man die vielen Hilfen, die für Flüchtlinge bereits geleistet
werden, im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts noch besser koordinieren kann,
damit die Integration unserer neuen Mitbürger in Ausbildung, Arbeit und im
Alltag am besten gelingt.
Ein Baustein der genannten Hilfen ist der
Umgang mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die dem Jugendamt
zugewiesen werden.
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehören
insbesondere die Inobhutnahmen sowie die anschließende Gewährung von Hilfen zur
Erziehung und auch Hilfen für junge Volljährige, soweit umA volljährig werden
und noch einen entsprechenden Bedarf haben, die wirtschaftliche Abwicklung
dieser Maßnahmen und die Ausübung von Vormundschaften für ausländische
Minderjährige. Flankiert werden diese Aufgaben durch Maßnahmen der Jugendpflege
sowie die Betreuung jüngerer Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und
Institutionen ist dabei eine Selbstverständlichkeit.
Die Komplexität der Arbeit sowie die verschiedenen Aufgabenfelder werden anhand von Zahlen und Daten sowie der Vorstellung von Einzelfällen dargestellt.