Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Für die Jahre 2016 / 2017 wurde seitens des Rhein-Kreises Neuss ein
Doppelhaushalt aufgestellt. Insofern hatte der Kreisjugendhilfeausschuss den
Haushaltsentwurf bereits im letzten Jahr zur weiteren Beratung an den
Finanzausschuss empfohlen.
Zu möglichen Änderungen und Tendenzen seit 2015 trägt die Verwaltung in
der Sitzung vor. Die einzelnen Sachverhalte wurden bereits im November 2016 mit
der Kämmerei sowie den Bürgermeistern erörtert.
Für das Haushaltsjahr 2015 wurde die Kreisumlage Jugendamt zwischenzeitlich
endgültig festgesetzt: Es ist eine Mehrbelastung in Höhe von knapp 392.200 €
berechnet worden, die sich aus erhöhten Aufwendungen im Bereich der Jugend- und
Familienhilfe ergibt.
In der Jugend- und Familienhilfe
– Hilfe zur Erziehung waren in 2015 die Kosten im Bereich der
Heimerziehung, aber auch im Bereich Unterbringung von Müttern/Vätern mit
Kindern sowie Notsituationen deutlich angestiegen. Dieser Mehraufwand war zum
Teil auf die ersten zugewiesenen unbegleiteten Flüchtlinge, aber auch auf einzelne
Familien zurückzuführen, so eine geistig behinderte Mutter, die mit 4 Kindern
unterzubringen war, eine Familie mit 8 Kindern, in der die Mutter nach der
letzten Geburt verstarb – hier wurde zunächst Hilfe in Notsituationen
geleistet, dann mussten 6 der Kinder untergebracht werden; 2 konnten im Herbst
2016 wieder in den Haushalt des Vaters zurückkehren. Auch aus einer
ausländerrechtlich geduldeten Familie mussten 3 Kinder herausgenommen werden.
In 6 Familien waren Mütter schwerstkrank, die Familien mussten längerfristig
unterstützt werden, zum Teil auch nach dem Tod der Mutter. Zu diesen
Einzelfällen kamen ein tendenzieller Anstieg der stationären Hilfen sowie eine
hohe Anzahl an Übernahmen von „Fremdfällen“ in der Vollzeitpflege nach § 86
Abs. 6 SGB VIII hinzu. Durch die ebenfalls gestiegenen Erträge konnte zumindest
ein Teil der Kosten gedeckt werden.
In 2016 wurden wiederum in einzelnen Bereichen, insbesondere
Heimerziehung Minderjährige, Vollzeitpflege (vor allem Übernahme Fremdfälle
nach § 86 VI SGB VIII) und Inobhutnahmen (Zahlen schwanken jährlich), höhere
Aufwendungen benötigt. Diese konnten jedoch durch Mittelübertragungen und
ebenfalls erhöhte Erträge aufgefangen werden, so dass in 2016 keine
überplanmäßigen Aufwendungen notwendig waren.
Nach Fallrückgängen im stationären Bereich ab Herbst 2016 sind die
Zahlen in den letzten Wochen wieder leicht gestiegen. Die weitere Entwicklung
bleibt abzuwarten. Derzeit wird für 2017 nicht mit überplanmäßigen
Aufwendungen gerechnet.
Das Unterhaltsvorschussgesetz sollte
zunächst zum 01.01.2017 geändert werden. Nunmehr ist eine Änderung zum
01.07.2017 zu erwarten. Hierbei wir der Leistungsbezugszeitraum verdreifacht.
Empfänger von ALG II-Leistungen sollen als Aufstocker mit mindestens 600 €
Verdienst Anspruch haben.
Ab 01.07.2017 ist nach bisherigen Einschätzungen auch des LKT NW
mindestens von einer Verdoppelung der Anträge und Fallzahlen sowie der
Aufwendungen zu rechnen; eine rückwirkende Gewährung wurde diskutiert, ist aber
zurzeit nicht vorgesehen.
Die Höhe der von den Kommunen zu tragenden Anteile sowie die Abwicklung
der Zahlungen bzw. Verrechnungen der Bundes- und Landesanteile über die
Bezirksregierung Düsseldorf sind immer noch offen. Der Anteil des Bundes soll
von 33 % auf 40 % erhöht werden. Inwieweit das Land NRW seinen Anteil erhöht,
bleibt abzuwarten.
Gegebenenfalls haben die Kommunen die Mittel vorzustrecken. Dies würde
einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 250.000 € für das 2. Halbjahr 2017
bedeuten.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung
sind die Aufwendungen sowohl im investiven, aber auch im konsumtiven
Bereich seit 2016 gestiegen, u. a. durch Erhöhung der Kindpauschalen durch die
Landesregierung sowie durch den weiteren Anstieg der Fallzahlen und Ausweitung
der Betreuungszeiten. In 2016 konnten diese durch Mittelübertragungen sowie
Mehr-Erträge aufgefangen werden.
In 2017 ist die Deckung des zu erwartenden Mehraufwandes jedoch noch
offen. Es ist u. U. mit einem überplanmäßigen Aufwand iHv rund 400.000 € zu
rechnen.