Betreff
Bericht über die Jugendhilfeausgaben 2017
Vorlage
51/1908/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Für die Jahre 2016 / 2017 wurde seitens des Rhein-Kreises Neuss ein Doppelhaushalt aufgestellt. Insofern hatte der Kreisjugendhilfeausschuss den Haushaltsentwurf bereits im letzten Jahr zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss empfohlen.

 

Zu möglichen Änderungen und Tendenzen seit 2015 trägt die Verwaltung in der Sitzung vor. Die einzelnen Sachverhalte wurden bereits im November 2016 mit der Kämmerei sowie den Bürgermeistern erörtert.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde die Kreisumlage Jugendamt zwischenzeitlich endgültig festgesetzt: Es ist eine Mehrbelastung in Höhe von knapp 392.200 € berechnet worden, die sich aus erhöhten Aufwendungen im Bereich der Jugend- und Familienhilfe ergibt.

 

In der Jugend- und Familienhilfe – Hilfe zur Erziehung waren in 2015 die Kosten im Bereich der Heimerziehung, aber auch im Bereich Unterbringung von Müttern/Vätern mit Kindern sowie Notsituationen deutlich angestiegen. Dieser Mehraufwand war zum Teil auf die ersten zugewiesenen unbegleiteten Flüchtlinge, aber auch auf einzelne Familien zurückzuführen, so eine geistig behinderte Mutter, die mit 4 Kindern unterzubringen war, eine Familie mit 8 Kindern, in der die Mutter nach der letzten Geburt verstarb – hier wurde zunächst Hilfe in Notsituationen geleistet, dann mussten 6 der Kinder untergebracht werden; 2 konnten im Herbst 2016 wieder in den Haushalt des Vaters zurückkehren. Auch aus einer ausländerrechtlich geduldeten Familie mussten 3 Kinder herausgenommen werden. In 6 Familien waren Mütter schwerstkrank, die Familien mussten längerfristig unterstützt werden, zum Teil auch nach dem Tod der Mutter. Zu diesen Einzelfällen kamen ein tendenzieller Anstieg der stationären Hilfen sowie eine hohe Anzahl an Übernahmen von „Fremdfällen“ in der Vollzeitpflege nach § 86 Abs. 6 SGB VIII hinzu. Durch die ebenfalls gestiegenen Erträge konnte zumindest ein Teil der Kosten gedeckt werden.    

In 2016 wurden wiederum in einzelnen Bereichen, insbesondere Heimerziehung Minderjährige, Vollzeitpflege (vor allem Übernahme Fremdfälle nach § 86 VI SGB VIII) und Inobhutnahmen (Zahlen schwanken jährlich), höhere Aufwendungen benötigt. Diese konnten jedoch durch Mittelübertragungen und ebenfalls erhöhte Erträge aufgefangen werden, so dass in 2016 keine überplanmäßigen Aufwendungen notwendig waren.

Nach Fallrückgängen im stationären Bereich ab Herbst 2016 sind die Zahlen in den letzten Wochen wieder leicht gestiegen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Derzeit wird für 2017 nicht mit überplanmäßigen Aufwendungen gerechnet.  

 

Das Unterhaltsvorschussgesetz sollte zunächst zum 01.01.2017 geändert werden. Nunmehr ist eine Änderung zum 01.07.2017 zu erwarten. Hierbei wir der Leistungsbezugszeitraum verdreifacht. Empfänger von ALG II-Leistungen sollen als Aufstocker mit mindestens 600 € Verdienst Anspruch haben.

Ab 01.07.2017 ist nach bisherigen Einschätzungen auch des LKT NW mindestens von einer Verdoppelung der Anträge und Fallzahlen sowie der Aufwendungen zu rechnen; eine rückwirkende Gewährung wurde diskutiert, ist aber zurzeit nicht vorgesehen.

 

Die Höhe der von den Kommunen zu tragenden Anteile sowie die Abwicklung der Zahlungen bzw. Verrechnungen der Bundes- und Landesanteile über die Bezirksregierung Düsseldorf sind immer noch offen. Der Anteil des Bundes soll von 33 % auf 40 % erhöht werden. Inwieweit das Land NRW seinen Anteil erhöht, bleibt abzuwarten. 

Gegebenenfalls haben die Kommunen die Mittel vorzustrecken. Dies würde einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 250.000 € für das 2. Halbjahr 2017 bedeuten.

 

Im Bereich der Kindertagesbetreuung sind die Aufwendungen sowohl im investiven, aber auch im konsumtiven Bereich seit 2016 gestiegen, u. a. durch Erhöhung der Kindpauschalen durch die Landesregierung sowie durch den weiteren Anstieg der Fallzahlen und Ausweitung der Betreuungszeiten. In 2016 konnten diese durch Mittelübertragungen sowie Mehr-Erträge aufgefangen werden.

In 2017 ist die Deckung des zu erwartenden Mehraufwandes jedoch noch offen. Es ist u. U. mit einem überplanmäßigen Aufwand iHv rund 400.000 € zu rechnen.