Beschlussempfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte im Rhein-Kreis Neuss in der beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.08.2017 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Kulturförderung erfolgt in Deutschland auf kommunaler, regionaler
und Landes- und Bundesebene. Die Zuständigkeit der Kulturförderung ist in den
Landesverfassungen verankert. Gemäß Artikel 18 Abs. 1 der Verfassung für das
Land Nordrhein-Westfalen sind Kunst und Kultur durch die Gemeinden und das Land
zu pflegen und zu fördern. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe ergänzen sich
Land und Gemeinden wechselseitig in gleichberechtigtem partnerschaftlichem
Zusammenwirken und beziehen dabei die frei-gemeinnützigen Träger der Kultur mit
ein. Darüber hinaus hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland ein
Kulturfördergesetz auf den Weg gebracht, welches am 17.12.2014 verabschiedet
wurde. Es definiert Ziele, Schwerpunkte und Grundsätze der Kulturförderung
sowie landeseigene Kulturaufgaben. Ferner unterstützt es die kulturellen
Aktivitäten der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände nehmen die Aufgabe der
Kulturförderung und-pflege in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Selbstverwaltung in
eigener Verantwortung wahr. Sie schaffen dabei gemäß § 8 Absatz 1 der
Gemeindeordnung NRW und § 6 Absatz 1 der Kreisordnung NRW innerhalb der Grenzen
ihrer Leistungsfähigkeit die für die kulturelle Betreuung ihrer Einwohner
erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Hat die jeweilige Kulturaufgabe einen
überörtlichen Charakter und können einzelne Gemeinden oder Städte diese nicht
tragen oder als Haushaltssicherungsgemeinde nicht finanzieren, fallen sie in
die Kompetenz des Kreises. Die
wichtigsten Handlungsfelder für Kulturpolitik sind somit Errichtung und Betrieb
von öffentlichen Einrichtungen, die Förderung von kulturellen Aktivitäten und
die Planung, Durchführung und Finanzierung von Veranstaltungen. Dabei ist es
Ziel, eine kulturelle Identität des Kreises zu schaffen.
Die nun verfassten Förderkriterien (Anlage) stellen den Handlungsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen
dem Kreis und den Kulturschaffenden dar. Die formalen, inhaltlichen und
qualitativen Kriterien gelten spartenübergreifend. Mit
diesen Förderrichtlinien verfolgt der Rhein-Kreis Neuss das Ziel, die
Kulturschaffenden zu unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens zu
erhalten, zu bereichern und weiter zu entwickeln.
Freien Kulturträgern,
Initiativen, Vereinen und Einzelpersonen wird mit dieser Förderrichtlinie ein
verbindlicher und transparenter Handlungsrahmen für die finanzielle Förderung
kultureller und künstlerischer Vorhaben zur Verfügung gestellt.