Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt den Abschluss der
beigefügten „Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Wahrnehmung von Aufgaben im Bereiche der Apothekenaufsicht durch den
Rhein-Kreis Neuss für die Stadt Mönchengladbach“.
Sachverhalt:
Seit 2015 ist die Verwaltungsvorschrift über
die Durchführung der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher
Vorschriften im Einzelhandel (ChemVwV) in Kraft. Überwachungsgegenstand sind
die Lagerung, die Deklaration sowie die Abgabe von Chemikalien. Für die
amtlichen Inspektionen sind die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien
Städte zuständig. Dort ist das notwendige Personal mit der erforderlichen
Sachkunde vorzuhalten. Die Durchführung der vorgeschriebenen Regelinspektionen
sowie anlassbezogenen Inspektionen führt zu erheblichem zusätzlichem
Arbeitsaufwand bei der Apothekenaufsicht des Kreisgesundheitsamtes.
Die Aufgaben der Apothekenaufsicht nimmt
der Rhein-Kreis Neuss aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von
1993 auch für die Stadt Mönchengladbach wahr. Die Stadt Mönchengladbach
erstattet dafür dem Rhein-Kreis Neuss 40 % der Personal- und Sachkosten.
Bislang sieht die Vereinbarung jeweils eine
Stelle Apotheker/in und pharmazeutisch-technischen Assistent/in (PTA) vor. Zur
Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben ist die Einstellung einer/s weiteren PTA
erforderlich. Zur bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1993 ist
daher eine Änderungsvereinbarung abzuschließen.