Betreff
Änderungsvereinbarung Apothekenaufsicht für Stadt Mönchengladbach
Vorlage
ZS2/1953/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten „Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereiche der Apothekenaufsicht durch den Rhein-Kreis Neuss für die Stadt Mönchengladbach“.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2015 ist die Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften im Einzelhandel (ChemVwV) in Kraft. Überwachungsgegenstand sind die Lagerung, die Deklaration sowie die Abgabe von Chemikalien. Für die amtlichen Inspektionen sind die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dort ist das notwendige Personal mit der erforderlichen Sachkunde vorzuhalten. Die Durchführung der vorgeschriebenen Regelinspektionen sowie anlassbezogenen Inspektionen führt zu erheblichem zusätzlichem Arbeitsaufwand bei der Apothekenaufsicht des Kreisgesundheitsamtes.

 

Die Aufgaben der Apothekenaufsicht nimmt der Rhein-Kreis Neuss aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1993 auch für die Stadt Mönchengladbach wahr. Die Stadt Mönchengladbach erstattet dafür dem Rhein-Kreis Neuss 40 % der Personal- und Sachkosten.

 

Bislang sieht die Vereinbarung jeweils eine Stelle Apotheker/in und pharmazeutisch-technischen Assistent/in (PTA) vor. Zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben ist die Einstellung einer/s weiteren PTA erforderlich. Zur bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1993 ist daher eine Änderungsvereinbarung abzuschließen.