Betreff
Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern als Mitglieder des Finanzausschusses
Vorlage
20/1964/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 41 Abs. 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden.

Hiervon hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18.06.2014 mit Beschluss Nr. KT/20140618/Ö15.2 Gebrauch gemacht und insgesamt fünf sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Finanzausschusses berufen.

Diese sind bei Sitzungsteilnahme – soweit noch nicht in vorangegangenen anderen Fachausschüssen des Kreistages geschehen – gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom Ausschussvorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des Finanzausschusses durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

 

„ Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zu Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).“

 

Hinweis:

Anschließend ist die vorgenannte Verpflichtungsformel von den verpflichteten sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zu unterzeichnen.