Betreff
Abfallwirtschaftsbilanz 2016
Vorlage
68/2035/XVI/2017
Aktenzeichen
68.2-08/02
Art
Bericht

Die Kreise (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) und kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.

 

Um einen besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten, werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2016 auch die der Jahre 2015 und 2014 aufgeführt.

1.     Entwicklung der Hausmüllmengen (inkl. DSD)

Die Entwicklung der Hausmüllmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die gesamte Hausmüllmenge ist im Vergleich zu 2015 nahezu identisch. Wie in den letzten Jahren setzt sich die steigende Tendenz im Leichtstoffbereich (gelbe Tonne) weiter fort. Auffällig ist die Altglasmenge, die von den Systembetreibern bzw. deren beauftragten Dritten gemeldet wird. Hier ist eine Abnahme von 18,5 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, was durch die Zunahme im Vorjahr in Höhe von 16,8 % relativiert wird. Nach Auffassung der Verwaltung sind eher Ungenauigkeiten in der Datenerfassung der Systembetreiber ursächlich für die Schwankungen als tatsächliche Mengenänderungen beim Altglasaufkommen.

Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (946 t in 2016) wurden an der Sammelstelle der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Neuss-Grefrath (WSAA) auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In 2016 lag diese Menge bei 117 t. Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen erfasst wurden (782 t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektro-Schrott von 1.845 t (2015 waren es 1.760 t), was umgerechnet in etwa 3,98 kg pro Einwohner bedeutet. Dies liegt im Rahmen der Zielvorgabe laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Höhe von mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr, die bis zum 31.12.2015 galt. Die tatsächliche Quote liegt höher, da sich diese Zielvorgabe nicht nur auf solche Mengen bezieht, die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden, sondern auch auf Mengen, die von den Herstellern und Vertreibern der Geräte unmittelbar zurückgenommen und verwertet werden. Diese Mengen sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt.
Ab 01.01.2016 soll jährlich eine Mindesterfassungsquote von 45 % gemessen an dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht werden. Über diese Mengen und Quoten liegen der Verwaltung jedoch keine Angaben vor, da diese Daten von der stiftung elektro-altgeräte register (ear) und dem Statistischen Bundesamt (Destatis) erhoben und dem Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt werden.

Anlage 2 ist zu entnehmen, dass die an den Kleinanlieferstationen angelieferte Menge im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 % gestiegen ist.

2.     Entwicklung der sonstigen Abfälle

Einen Überblick über die Entwicklung der sonstigen Abfallarten zeigt Anlage 3.

Bei den Gewerbeabfällen ist eine Mengenreduzierung um 20 % zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um nicht verwertbare Reste aus der Behandlung externer Abfälle, die seitens der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH als Betreiberin der WSAA privatwirtschaftlich an der Anlage angenommen wurden. Diese Reste sind dann dem Kreis zu überlassen und werden unmittelbar der Verbrennung zugeführt.


Die Mengenerhöhung bei den Bauabfällen liegt bei 64 %. Dies ist nahezu vollständig auf eine Baumaßnahme zurückzuführen, bei der verunreinigtes Bodenmaterial (knapp 13.000 t) ausgekoffert und auf der Deponie abgelagert wurde.

3.     Ein- und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage

Aus den der WSAA zugeführten Restabfällen werden mit Hilfe von Sortier- und Behandlungstechnik noch stofflich sowie energetisch verwertbare Bestandteile abgetrennt, sodass die der Müllverbrennung zugeführte Menge deutlich verringert werden kann.


Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten durch Sortierung und Behandlung somit noch 23.556 t dem Restmüll entzogen und verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (99.049 t, s. Anlage 3) ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 122.605 t, was eine Quote von 40,2 % (2015 waren es 42 %) bedeutet. Die Differenzmenge zwischen Ein- und Ausgang der WSAA ergibt sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der biologischen Behandlung des Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall- und Wertstofflager nicht vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.

Neben den 127.777 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden weitere 22.675 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier beispielsweise Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen. Auch die nicht mehr verwertbaren Restabfälle, die durch die Behandlung externer Abfälle anfallen, sind in dieser Menge enthalten. Insgesamt verbrannt wurden in 2016 somit 150.452 t.


























4.     Deponierte Mengen

Deponiert werden dürfen nur noch solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Schlacken, Aschen sowie Bauabfälle wie Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss-Grefrath wurden 2016 insgesamt 26.802 t an Abfällen abgelagert. 2015 waren es 15.725 t.


5.   Schadstoffmengen

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.


 

2014

2015

2016

Schadstoffmobil

291

281

286

Kleinanlieferstationen

192

194

202

Summe

483 t

475 t

504 t

 


Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, um ca. 6 % gestiegen ist.


Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca. 90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.



 

2014

2015

2016

Gewerbe und öffentliche Einrichtungen

11 t

11 t

17 t

Arztpraxen

Anzahl Gefäße:

1.522

Gesamtvolumen:

72 m³

Anzahl Gefäße:

1.406

Gesamtvolumen:

68 m³

Anzahl Gefäße:

1.566

Gesamtvolumen:

75 m³