Die Kreise
(Vorhaltung Entsorgungsanlagen) und kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und
Transport) sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet
angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur
Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.
Um einen besseren
Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten,
werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2016 auch die
der Jahre 2015 und 2014 aufgeführt.
1.
Entwicklung der Hausmüllmengen (inkl. DSD)
Die Entwicklung der
Hausmüllmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen ist der
Anlage 1 zu entnehmen.
Die gesamte Hausmüllmenge ist im Vergleich zu 2015 nahezu identisch. Wie in den
letzten Jahren setzt sich die steigende Tendenz im Leichtstoffbereich (gelbe
Tonne) weiter fort. Auffällig ist die Altglasmenge, die von den
Systembetreibern bzw. deren beauftragten Dritten gemeldet wird. Hier ist eine
Abnahme von 18,5 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, was durch die
Zunahme im Vorjahr in Höhe von 16,8 % relativiert wird. Nach Auffassung
der Verwaltung sind eher Ungenauigkeiten in der Datenerfassung der
Systembetreiber ursächlich für die Schwankungen als tatsächliche
Mengenänderungen beim Altglasaufkommen.
Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (946 t in 2016) wurden an
der Sammelstelle der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage auf der
Deponie Neuss-Grefrath (WSAA) auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und
Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In
2016 lag diese Menge bei 117 t. Mit den Altgeräten, die über die
Kleinanlieferstationen erfasst wurden (782 t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge
an Elektro-Schrott von 1.845 t (2015 waren es 1.760 t), was umgerechnet in etwa
3,98 kg pro Einwohner bedeutet. Dies liegt im Rahmen der Zielvorgabe laut
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Höhe von mindestens 4 kg pro
Einwohner und Jahr, die bis zum 31.12.2015 galt. Die tatsächliche Quote liegt
höher, da sich diese Zielvorgabe nicht nur auf solche Mengen bezieht, die durch
die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden, sondern auch auf
Mengen, die von den Herstellern und Vertreibern der Geräte unmittelbar zurückgenommen
und verwertet werden. Diese Mengen sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt.
Ab 01.01.2016 soll jährlich eine Mindesterfassungsquote von 45 % gemessen an
dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum
Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei
Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht werden. Über diese Mengen und
Quoten liegen der Verwaltung jedoch keine Angaben vor, da diese Daten von der
stiftung elektro-altgeräte register (ear) und dem Statistischen Bundesamt
(Destatis) erhoben und dem Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt werden.
Anlage 2 ist zu entnehmen, dass die an den Kleinanlieferstationen angelieferte
Menge im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 % gestiegen ist.
2.
Entwicklung der sonstigen Abfälle
Einen Überblick über die
Entwicklung der sonstigen Abfallarten zeigt Anlage 3.
Bei den Gewerbeabfällen ist eine Mengenreduzierung um 20 % zu verzeichnen.
Hierbei handelt es sich in erster Linie um nicht verwertbare Reste aus der
Behandlung externer Abfälle, die seitens der EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH als Betreiberin der WSAA privatwirtschaftlich an der Anlage
angenommen wurden. Diese Reste sind dann dem Kreis zu überlassen und werden unmittelbar
der Verbrennung zugeführt.
Die Mengenerhöhung bei den
Bauabfällen liegt bei 64 %. Dies ist nahezu vollständig auf eine Baumaßnahme
zurückzuführen, bei der verunreinigtes Bodenmaterial (knapp 13.000 t)
ausgekoffert und auf der Deponie abgelagert wurde.
3. Ein-
und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage
Aus den der WSAA zugeführten Restabfällen werden mit Hilfe von Sortier- und
Behandlungstechnik noch stofflich sowie energetisch verwertbare Bestandteile
abgetrennt, sodass die der Müllverbrennung zugeführte Menge deutlich verringert
werden kann.
Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten durch
Sortierung und Behandlung somit noch 23.556 t dem Restmüll entzogen und
verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (99.049 t, s. Anlage 3)
ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 122.605 t, was eine Quote
von 40,2 % (2015 waren es 42 %) bedeutet. Die Differenzmenge zwischen Ein- und
Ausgang der WSAA ergibt sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der
biologischen Behandlung des Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall-
und Wertstofflager nicht vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.
Neben den 127.777 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden
weitere 22.675 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge
handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und
Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier
beispielsweise Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen. Auch die nicht mehr
verwertbaren Restabfälle, die durch die Behandlung externer Abfälle anfallen,
sind in dieser Menge enthalten. Insgesamt verbrannt wurden in 2016 somit 150.452
t.
4. Deponierte Mengen
Deponiert
werden dürfen nur noch solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare
Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Schlacken,
Aschen sowie Bauabfälle wie Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf
der Deponie Neuss-Grefrath wurden 2016 insgesamt 26.802 t an Abfällen
abgelagert. 2015 waren es 15.725 t.
5. Schadstoffmengen
Die Bürgerinnen und Bürger
des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den
einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen
(kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien Neuss-Grefrath
sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.
|
2014 |
2015 |
2016 |
Schadstoffmobil |
291 |
281 |
286 |
Kleinanlieferstationen |
192 |
194 |
202 |
Summe |
483 t |
475 t |
504 t |
Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das
Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, um ca. 6
% gestiegen ist.
Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und
Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca.
90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der
Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die
Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und
Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.
|
2014 |
2015 |
2016 |
Gewerbe und
öffentliche Einrichtungen |
11 t |
11 t |
17 t |
Arztpraxen |
Anzahl Gefäße: 1.522 Gesamtvolumen: 72 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.406 Gesamtvolumen: 68 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.566 Gesamtvolumen: 75 m³ |