Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive vom 12.04.2017 zum Thema "Rauchfreie Kreisverwaltung"
Vorlage
010/2040/XVI/2017
Art
Antrag

Sachverhalt:

Gemäß § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Ziffer 1 b) des Nichtraucherschutzgesetzes NRW gilt ein Rauchverbot in Öffentlichen Einrichtungen, wozu auch Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung zählen.

 

Nach § 3 Absatz 2 Nichtraucherschutzgesetz können abgeschlossene Räume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.

 

Der Landrat hat mit dem Personalrat am 20.02.2006 eine Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz geschlossen, die Raucherräume ermöglicht, aber gleichzeitig innerbetriebliche Maßnahmen vereinbart, die auf die Gesundheitsgefahr durch das Rauchen aufmerksam machen.

 

Diese Dienstvereinbarung hat weiterhin Gültigkeit, zumal keine Alternativen wie z.B. Raucher-Häuschen, zur Verfügung stehen.

 

Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung aus Präventionsaspekten heraus die im Antrag genannte "Rauchfreie Kreisverwaltung", sieht jedoch in der aktuellen Regelung, die auch bereits im Arbeitsschutzausschuss thematisiert wurde, den besten Interessenausgleich, zumal Raucher-Häuschen neben den damit verbundenen Investitionskosten und dem negativen Erscheinungsbild auch von vielen Raucherinnen und Rauchern nicht akzeptiert werden.

 

Sofern sich zukünftig neue Alternativen zur Bestandsregelung "Raucherräume" ergeben, wird die Verwaltung das Thema gemeinsam mit den Mitbestimmungsgremien wieder aufgreifen.

 

Eine Beschlussfassung sieht die Verwaltung hierzu als nicht erforderlich an.