Vorlage
50/2058/XVI/2017
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

 

Der Rhein-Kreis Neuss leistet seit vielen Jahrzehnten Zuschüsse an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die wiederum hiermit soziale Dienstleistungen finanzieren, die als konkrete Beratungs- und Hilfsangebote im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden können. Im Haushalt des Kreises sind hierfür im Budget „Förderung der Wohlfahrtspflege“ rd. 2,1 Mio. € sowie in anderen Produkten Finanzmittel in Höhe von insgesamt rd. 3,2 Mio. E. ausgewiesen.

 

Selbstverständlich ist, dass für die nach dem allgemeinen Zuwendungsrecht gewährten Kreiszuschüsse jährlich ein Verwendungsnachweis zum sach- und ordnungsgemäßen Einsatz der Finanzmittel vorzulegen ist.

 

Schon 2005 sind für die Bereiche der Schuldnerberatung, der Suchtberatung und der psychosozialen Betreuung Leistungsvereinbarungen zwischen Kreis und Trägern abgeschlossen worden. In 2013 und 2014 sind weitere Leistungsvereinbarungen im Bereich der Institutionellen Zuschüsse an die Verbände und an den VdK hinzugekommen (vormals Global- und Geschäftsstellenzuschüsse).

 

Diese Leistungsvereinbarungen enthalten bereits Regelungen über

 

-          Inhalt und Umfang der Leistungen,

-          Verfahren, Abrechnung und Vergütung der Leistungen,

-          Interne Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen,

-          sowie Statistik und Dokumentation.

Zur Dokumentation der Leistungen ist festgelegt, dass dem Kreissozialamt jährlich ein Qualitätsnachweis in Form eines Berichtes, die Anzahl der Beratungsfälle und Anzahl, Name und Qualifikation der Beratungskräfte zur Auswertung  übermittelt wird.

 

Auf dieser Basis führt die Sozialverwaltung - auch auf Anregung des Sozial- und Gesundheits-ausschusses sowie des Finanzausschusses des Kreistages - seit etwas länger als einem Jahr mit der Arbeitsgemeinschaft der Freien Verbände der Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss einen sog. Wirkungsdialog.

 

Gemeint sind ein strukturierter Prozess und die Entwicklung eines verbindlichen Verfahrens, wonach die zumeist als „freiwillige Leistungen“ bezeichneten Zuschüsse des Kreises hinsichtlich Effektivität (Wirkung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) überprüft werden können.

 

Mit dem Wirkungsdialog verbunden ist ein sich anschließendes Wirkungscontrolling, mit dem nachgehalten werden kann, ob die mit den Zuschüssen finanzierten Dienstleistungsangebote den richtigen Personenkreis erreichen, die richtigen Hilfen darstellen und dabei wirtschaftlich erbracht werden.

 

 

 

 

 

Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden ist hierzu, auch zur Vereinheitlichung der Sachberichte, ein Standardbericht entwickelt worden. In diesem Berichtsformat finden sich folgende Darstellungen:

 

-          Bezeichnung des Zuwendungsbereiches

-          Definition der Zielgruppe

-          Rechtsgrundlage

-          Zielbeschreibung

-          Darstellung der Angebote zur Zielerreichung

-          Ziel-Soll-Werte

-          Finanzierung

-          Ziel-Ist-Werte

-          Anmerkungen ( Aussagen zum Vergleich Ziel-Soll-Ist-Werte)

Dieses Berichtsformat soll erstmals für die Zuschüsse in 2017 eingesetzt und somit mit den Verwendungsnachweisen in 2018 vorgelegt werden.

 

Im Rahmen des noch laufenden Wirkungsdialogs hat sich herausgestellt, dass sich das Thema Wirkungsmessung in der Sozialen Arbeit trotz einer schon jahrelangen Diskussion noch in einem Entwicklungsprozess befindet, der teilweise noch am Anfang steht. Sogenannte Kennzahlen, die als Messwerte für die Überprüfung der Wirkung sozialer Leistungen zu definieren wären, sind in diesem Bereich, bei dem überwiegend mit immateriellen Hilfen (persönliche Beratung) und überwiegend mit immateriellen Zielen (individuelle Stabilisierung der Lebensumstände) gearbeitet wird, nur äußerst schwer zu definieren.

 

Die bezeichneten Schwierigkeiten sind in der „Standortbestimmung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Wirkungsorientierung in der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege“ vom 25.09.2015 näher beschrieben, die noch aktuell ist (s. Anlage).

 

Allgemein wird zwischen „harten Kennzahlen“ und „weichen Kennzahlen“  unterschieden.

Harte Kennzahlen sind z.B. die Zahl der Fälle, die Summe der einzelnen Beratungen in einem Einzelfall oder die Summe der Beratungen insgesamt. Diese Kennzahlen bergen das Problem, dass zur Vergleichbarkeit z.B. verschiedener Träger alle Indikatoren verbindlich festzulegen sind. Es ist z.B. genau zu regeln, was ein Fall ist, wie lange eine Beratung dauert und wie viele Beratungseinheiten angemessen sind.

 

Letztlich sind dann Auswertungen möglich, die nur über einen Vergleich mit Werten der Vorjahre Aussagen ermöglichen und in keiner Weise Auskunft zur Qualität der erbrachten Leistungen geben.

 

Qualitative Aussagen sind nur über die weichen Kennzahlen möglich. Indikatoren für die Messbarkeit der Zielerreichung können hier z.B. sein:

-          Verbesserungen für die Betroffenen hinsichtlich selbstbestimmter und selbständiger Lebensführung (Teilhabe, Inklusion),

-          Zufriedenheit der Betroffenen mit der eigenen Lebenssituation vor und nach der Hilfeplanung,

-          Entwicklung und Situation des Betroffenen im Verlauf einer Maßnahme,

-          Lebensqualität des Betroffenen vor und nach der Hilfeplanung.

Weiche Kennzahlen können sich auch auf die Prozess- und Strukturqualität des Dienstleistungs-angebotes beziehen.

 

Die einzelnen Wohlfahrtsverbände im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit dabei, für den Aufgabenbereich der Allgemeinen Sozialarbeit den Standardbericht auszufertigen, wobei der Schwerpunkt auf die Entwicklung der Ziel-Soll-Werte liegt. Die Ergebnisse sollen auf die anderen Zuschussbereiche übertragen werden. Die Verwaltung hat auch die Träger und Vereine in den Wirkungsdialog einbezogen, die Kreiszuschüsse erhalten, aber nicht in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände vertreten sind.

 

Über den weiteren Fortgang des Wirkungsdialogs wird der Sozial- und Gesundheitsausschuss erneut informiert.