Betreff
Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit der Kreisverwaltung - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.05.2017
Vorlage
50/2078/XVI/2017
Art
Antrag

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 02.05.2017 regt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an, die Kreisverwaltung zu beauftragen, eine Zielvereinbarung mit Menschen mit Behinderung nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW abzuschließen. Inhalt soll die Barrierefreiheit der Kreisimmobilien im Hinblick auf die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit sein. Als Beispiel wird die entsprechende Zielvereinbarung des Landschaftsverbandes Rheinland mit den Verbänden für Menschen mit Behinderung hingewiesen.

 

Wie die dem Antrag beigefügten Unterlagen zur Umsetzung der Zielvereinbarung deutlich machen, hat der Landschaftsverband Rheinland zweifellos nicht unerhebliche personelle Ressourcen eingesetzt, um die detaillierten Pläne für das Landeshaus und das Horion Haus in Köln zu erstellen.

Des Weiteren kann unterstellt werden, dass die Umsetzung der entsprechenden Planungen ebenso erhebliche finanzielle Aufwendungen nach sich gezogen hat.

 

Der Gedanke einer Zielvereinbarung zur nachhaltigen Entwicklung barrierefreier Gebäude-strukturen ist zu begrüßen. Jedoch entsteht die Barrierefreiheit nicht mit dem Abschluss einer Zielvereinbarung, sondern mit der planerischen und später mit der tatsächlichen Umsetzung der in einer Zielvereinbarung festgelegten Punkte.

 

Zu allen Fragen der Umsetzung der Inhalte der Zielvereinbarung macht der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen keine Aussage. Ebenso fehlen Aussagen zur Finanzierung der entsprechend notwendigen Aufwendungen. Diese Aspekte müssen jedoch aus Sicht der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Kreishaushalte kommender Jahre durchdacht sein, bevor sich der Kreis durch eine Zielvereinbarung bindet.