Betreff
Sachstandsbericht Grundwasser
Vorlage
68/2121/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Zuletzt wurde in der 9. Sitzung am 27.03.2017 berichtet. Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt:

 

 

Nordkanal

 

Am 04.04.2017 hat Minister Remmel gemeinsam mit Herrn Dr. Koenzen von dem durch das MKULNV NRW beauftragten Planungsbüro das Gutachten zur ökologischen Entwicklung des Nordkanals und anderer künstlicher Wasserkörper in NRW im Rathaus der Stadt Kaarst vorgestellt. Eingeladen waren u.a. die Bürgermeisterin und Bürgermeister der Anliegerstädte des Nordkanals und Landrat Petrauschke, die Fraktionsvorsitzenden der Ratsfraktionen der Anliegerstädte und der Kreistagsfraktionen sowie die Mitglieder der Arbeitsgruppe Nordkanal beim MKULNV NRW. Auf Initiative des Kreises wurden zudem die Mitglieder der Grundwasserkommission des Kreistages und des Planungs- und Umweltausschusses des Kreises sowie der Erftverband eingeladen.

 

In dem Gutachten ist eine Vorgehensweise zur Bewertung der künstlichen Wasserkörper in Nordrhein-Westfalen dokumentiert. Auf dieser Basis sind dann die bisherige Einstufung und Bewertung des Nordkanals und vier weiterer Gewässer, die nicht im Rhein-Kreis Neuss liegen, überprüft und – sofern erforderlich – Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials abgeleitet worden.

Das Gutachten ist auszugsweise (S. 59, S. 104 und 105) beigefügt (Anlage 1).

Die vollständige Version des Gutachtens finden Sie auf der Homepage des Landes
http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Meldungen/Gutachten_zum_Nordkanal

 

 

 

 

Wer sind die Projekt-/maßnahmenträger ?

 

Für Maßnahmen am Nordkanal ist der Wasser- und Bodenverband Nordkanal, für Maßnahmen im Mündungsbereich des Jüchener Bachs ist der Erftverband und für die Maßnahmen rund um den Erftkanal sowie den Erftmühlengraben ist die Stadt Neuss Projekt- und Maßnahmenträger.

 

 

Welche Rolle spielt die untere Wasserbehörde bei der Planung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen?

 

Die untere Wasserbehörde hat für den Nordkanal, den Jüchener Bach, den Erftkanal und den Erftmühlengraben die Bewirtschaftungsverantwortung. Diese Verantwortung umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

Bewirtschaftungsgespräche mit den Maßnahmenträgern, Beratung und Unterstützung der Maßnahmenträger, Nachhalten der fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen, Jahresberichte an die Bezirksregierung Düsseldorf zu Problemen und Hindernissen bei der Umsetzung der Maßnahmen.

 

Ferner ist die untere Wasserbehörde insbesondere zuständig für die Prüfung von Maßnahmenkonzepten, Genehmigungsplanungen und die wasserrechtliche Zulassung von genehmigungspflichtigen Maßnahmen.

 

Zudem hat die untere Wasserbehörde über alle vier Gewässer die Gewässeraufsicht und ist damit insbesondere auch zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

 

Als untere staatliche Verwaltungsbehörde obliegt dem Landrat die Aufsicht über den Wasser- und Bodenverband Nordkanal. Die Aufgaben der Wasserverbandsauficht nimmt die untere Wasserbehörde wahr. Sie berät und unterstützt den Verband in erster Linie bei der Planung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. 

 

 

Mit der Grundwasserproblematik beschäftigt sich die GW-Kommission in ihrer Sitzung am 06.06.2017.