Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Erfüllungsquoten
für die Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG
NRW)
Mit
Schreiben vom 24. Mai 2017 hat der Landkreistag NRW darüber informiert, dass
das Land NRW nun nach längerem Drängen der Kommunen und der kommunalen
Spitzenverbände Zahlen über die Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung von
Flüchtlingen nach dem FlüAG NRW veröffentlicht hat.
Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke hatte NRW-Innenminister Ralf Jäger hierzu noch im April
angeschrieben.
Die
Erfüllung der im FlüAG NRW vorgesehenen Aufnahmeverpflichtung durch die
einzelnen Gemeinden soll zukünftig monatlich neu berechnet und auf der
Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht werden.
Für die
Kommunen im Rhein-Kreis Neuss ergeben sich folgende Erfüllungsquoten:
Kommune |
Erfüllungsquote
nach dem FlüAG NRW |
Aktuelle
Anzahl von Flüchtlingen nach dem FlüAG NRW |
Dormagen |
94 % |
563 |
Grevenbroich |
108 % |
647 |
Jüchen |
83 % |
198 |
Kaarst |
75 % |
297 |
Korschenbroich |
78 % |
246 |
Meerbusch |
53 % |
272 |
Neuss |
145 % |
620 |
Rommerskirchen |
126 % |
182 |
Die Zahlen
für alle NRW-Kommunen sind verfügbar unter: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/w/weitere_zahlen/index.php
Auf die
Erfüllungsquote einer Gemeinde werden die Plätze angerechnet, die auf dem
Gebiet der Gemeinde in einer Einrichtung des Landes betrieben werden. Mögliche
Schwankungen hinsichtlich der Erfüllungsquote können durch die Schließung von
Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen entstehen. Nach der Schließung
einer Landeseinrichtung erfolgt eine schrittweise Aufstockung der kommunalen
Aufnahmeverpflichtung; dies kann dann in der Übergangszeit zu möglichen
sichtbaren Diskrepanzen bei den Erfüllungsquoten einer Gemeinde in der
Veröffentlichung der Bezirksregierung Arnsberg führen. Diskrepanzen können aber
auch dadurch entstehen, dass Städten und Gemeinden Zuweisungsstopps gewährt
werden. Nach den Vorgaben des FlüAG NRW zählen anerkannte Flüchtlinge nicht
mehr zu dem anrechenbaren Personenkreis. Abgelehnte Asylbewerber können bis zu
drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht angerechnet
werden, danach ist eine Anrechnung nicht mehr möglich.
Nach
derzeitigem Stand haben nahezu alle Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen ihren
Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt,
Neuzugänge werden bereits bei ihrem Eintreffen in NRW erfasst und können
innerhalb kürzester Zeit dem BAMF zugeführt werden. Das BAMF hat aber längst
noch nicht über alle bereits gestellten Anträge entschieden. Daher kommt es vor
allem im Bereich der neu hinzukommenden Wohnsitzauflagen noch immer zu deutlich
erhöhten Fallzahlen in vielen Gemeinden in NRW.
Die
aktuellsten durch das Land NRW verfügbaren Zahlen zur Erfüllung der
Aufnahmeverpflichtung der Kommunen nach der Wohnsitzauflage sind weiterhin vom
01.01.2017. Die Bezirksregierung Arnsberg weist darauf hin, dass diese Zahlen
im Moment einer hohen Dynamik unterliegen. Zum Stichtag 01.07.2017 werden diese
das nächste Mal aktualisiert.
Nach einer durch die Ausländerbehörde des
Rhein-Kreis Neuss geführten Liste haben die Kommunen im Zuständigkeitsbereich
der Ausländerbehörde von Januar – Mai 2017 folgende Zuweisungen nach § 12a
AufenthG erhalten:
Grevenbroich 123
Jüchen 53
Kaarst 81
Korschenbroich 27
Meerbusch 61
Rommerskirchen
44