Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Schwerbehindertenquote im Rhein-Kreis Neuss" vom 20.01.2009
Vorlage
ZS3/697/2009
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Zu der Gesamtproblematik nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Nach der letzten, für die Bundesagentur für Arbeit erstellten Schwerbehindertenstatistik für das Jahr 2007 hatte der Rhein-Kreis-Neuss insgesamt eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 4,7 %. Die Erhebung für das Jahr 2008 befindet sich derzeit in Bearbeitung. Die akuellen Daten werden fristgerecht zum 31.03.2009 an die Bundesagentur gemeldet.

 

Der vorstehende Vomhundertsatz ist der gemittelte Wert aus den Bereichen:

Allgemeine innere Verwaltung, Kreiskrankenhäuser Grevenbroich und Dormagen sowie Seniorenhäuser Korschenbroich und Grevenbroich („Lindenhof“).

 

Bei gebotener differenzierter Betrachtung ergaben sich für 2007 folgende Beschäftigungsquoten:

 

                   - Kreisverwaltung                          6,14 %

                   - Kreiskrankenhaus Grevenbroich     3,30 %

                   - Kreiskrankenhaus Dormagen         3,13 %

                   - Seniorenhaus Korschenbroich        1,80 %

                   - Seniorenhaus Grevenbroich           4,70 %

 

Damit ist in der Tat weiterhin leider nur im Bereich der inneren Verwaltung die seit dem Jahre 2001 geltende Pflichtquote von 5 % erfüllt.

 

Die wirtschaftlich als selbständig zu betrachtenden Kreiskrankenhäuser sowie auch die beiden Seniorenhäuser sind jedoch – anders als in der vorliegenden Antragsbegründung dargestellt – keinesfalls mit den Heimen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland vergleichbar. Der Rhein-Kreis-Neuss unterhält Akutkrankenhäuser und Altenpflegeheime, in denen ein hoher Anteil von Pflege anfällt. Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte, ausführliche Stellungnahme der Kreiskrankenhäuser verwiesen. Weder im Kreisgebiet noch darüber hinaus dürfte es Akutkrankenhäuser oder Altenpflegeheime geben, die ihre Pflichtquote von 5 % erfüllen. Selbst Rehakliniken, bei denen im Vergleich zu Akutkrankenhäusern der Anteil des therapeutischen Personals höher ist, sind in der Regel nicht in der Lage, die geforderte Quote zu erfüllen.

 

Von daher ist es entgegen den Einlassungen in der Antragsbegründung der KTF BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Betrachtung der Gesamtbeschäftigungsquote sehr wohl von entscheidender Bedeutung, dass der Kreis nach den hier vorliegenden Kenntnissen und im Gegensatz zu allen im Jahresbericht 2007 des LV Rheinland aufgeführten kommunalen Arbeitgebern als einziger mehrere Krankenhäuser und Altenpflegeheime in seiner Trägerschaft hat.

 

Das insoweit der Rhein-Kreis-Neuss nicht mit anderen Mitgliedskörperschaften verglichen werden kann, hat der Landschaftsverband bereits in einer ausführlichen Stellungnahme vom 16.10.2000 in Zusammenhang mit einer Anfrage der KTF BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 16.11.2000 ausdrücklich bestätigt.

 

 

Zu der vergleichsweise sehr hohen Beschäftigungsqote beim LVR ist zudem anzumerken, dass das Integrationsamt  schon allein aufgrund seiner Aufgabenstellung über sehr enge Kontakte zu Schulen und berufsbildenden Einrichtungen für schwerbehinderte Menschen verfügt. Hieraus dürfte sich naturgemäß eine überproportional hohe Zahl an Bewerbungen für die Einrichtungen und Heime des LV Rheinland ableiten. Wie bereits ausgeführt, sind dagegen die Bewerberzahlen Schwerhinderter bei Ausschreibungen des Kreises und seiner Einrichtungen eher als sehr niedrig einzustufen.

 

Selbstverständlich werden die Bestrebungen, schwerbehinderten Menschen – insbesondere auch im Ausbildungsbereich - eine Anstellungsmöglichkeit zu geben, unvermindert fortgesetzt. Verwaltungsleitung und Personalvertretung stimmen darin überein, bei Neueinstellungen Bewerbungen von Schwerbehinderten bevorzugt zu berücksichten, sofern die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind (s. entsprechende Ausschreibungstexte). 

Dabei darf jedoch bei allen Willenserklärungen nicht außer Acht gelassen werden, dass der, nicht zuletzt von den politischen Gremien allgemein und insbesondere im Gesundheitswesen auferlegte (Kosten-)Druck gerade die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zwingt, ihre Stellenpläne zu verschlanken bzw. Personal abzubauen.

 

Zunehmend strengere Voraussetzungen für die Erlangung eines Schwerbehindertenausweises, erheblich veränderte Anforderungsprofile im Rahmen des technologischen Fortschritts  sowie die Tatsache, dass ein hoher Anteil von Mitarbeiterinnnen und Mitarbeitern der Jahrgänge zwischen 1945 und 1955 mit Schwerbehinderteneingenschaft in den vergangenen Jahren von der Möglichkeit des vorgezogenen Altersruhegeldes oder Altersteilzeit Gebrauch gemacht hat, machen es zusätzlich schwierig, eine zufriedenstellende Beschäftigungsquote zu erreichen.

 

Immerhin sollte jedoch nicht verkannt werden, dass es dem Rhein-Kreis-Neuss mit seinen Einrichtungen nachweislich gelungen ist, nicht nur die Gesamtbeschäftigungsquote sondern auch die Einzelwerte seiner Einrichtungen seit dem Jahre 1999 kontinuierlich zu steigern. Unter Berücksichtigung der jährlichen Werte und unter Einbeziehung der nicht unerheblichen Aufwändungen für Aufträge an Werkstätten für Behinderte ist bereits seit dem Jahre 2002 keine Ausgleichsabgabe mehr fällig. Zudem trägt der Kreis durch seine Auftragsvergaben auch anderweitig zur Beschäftigung von Behinderten bei.

 

 

Anlage

Stellungnahme der Kreiskrankenhäuser