Betreff
SGB II - Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/2195/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“ in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) und der Bedarfsgemeinschaften (BG) für das Jahr 2016 sowie für Januar bis Juli 2017 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die FlüKdU und FlüBG für April 2017 werden voraussichtlich erst Mitte August 2017 über die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Sobald diese Daten vorliegen, wird die Übersicht für 2017 entsprechend ergänzt.

 

Die Übersichten für die Jahre 2016 und 2017 wurden insgesamt überarbeitet und um diverse Kennzahlen und Vergleichswerte zum Vormonat bzw. Vorjahresmonat erweitert.

 

Hierdurch soll die Entwicklung der KdU und BG (auch im Kontext von Flucht und Migration) anhand des derzeit verfügbaren Datenmaterials möglichst detailliert und zugleich transparent dargestellt werden. Die Übersichten werden für das Berichtswesen weiterhin in dieser Form vorgelegt und um die aktuellsten Daten fortgeschrieben.

 

Im März 2017 wird bei Vergleich der FlüKdU (413.071 €) mit der Differenz der KdU zum Vorjahr (250.143,32 €) ersichtlich, dass die FlüKdU rund 160.000 € höher ausfallen. Für Januar 2017 lässt sich eine Differenz in Höhe von rund 80.000 € und für Februar 2017 eine Differenz in Höhe von rund 110.000 € feststellen. Damit bestätigt sich die Annahme, dass die bisherigen Steigerungen der KdU im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr flüchtlingsinduziert sind.

 

Inwieweit die KdU (ohne FlüKdU) im März 2017 im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind, lässt sich nicht exakt ermitteln, da eine Datenerhebung der FlüKdU erst ab August 2016 erfolgt. Ausgehend von den FlüKdU im August 2016 in Höhe von 144.974 € und einer monatlichen Steigerung der FlüKdU im Jahr 2016 in Höhe von durchschnittlich rund 36.000 € kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die KdU im März 2016 deutlich unterhalb der FlüKdU im August 2016 gelegen haben. Hieraus lässt sich schlussfolgern, dass die KdU im März 2017 bei Abzug der FlüKdU gesunken sind.

 

Die Anzahl der FlüBG lag im März 2017 bei 1.107 und ist damit im Vergleich zu August 2016 um 660 FlüBG (147,7 %) angestiegen. Die FlüBG bilden derzeit einen Anteil von 6,9 % an den gesamten BG. Die Anzahl der BG beläuft sich im April 2017 auf insgesamt 16.017 und ist damit im Vergleich zu Januar 2017 um 193 und zu April 2016 um 327 angestiegen.

 

Durch Vergleich der Differenzen der FlüBG zum Vormonat für September 2016 (101 absolut, 22,6 %) und März 2017 (82 absolut, 8 %) kann festgestellt werden, dass die FlüBG zwar aktuell weiterhin ansteigen, der monatliche Anstieg der FlüBG jedoch rückläufig ist.

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.