Betreff
Bodenbelastungen im Umfeld von Höchstspannungsstrommasten im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
68/705/2009
Aktenzeichen
68.2
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Im Rahmen eines größeren Untersuchungsprogramms der RWE TransportnetzStrom GmbH wurden im Bereich von Höchstspannungsmasten z. T. sehr hohe Schwermetallgehalte in den Böden festgestellt. Die Verwaltung berichtete darüber bereits in der 13. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 20.11.2008. Hauptursache für die schädlichen Bodenveränderungen sind die bis in die 70er Jahre durchgeführten Korrosionsschutzmaßnahmen mit Bleimennige.

 

Im Rhein-Kreis Neuss wurden bis dato fünf Höchstspannungsmaststandorte beprobt, allesamt landwirtschaftlich bzw. als Brachland genutzt. Erwartungsgemäß wurden direkt unterhalb der Maste (innerer Mastbereich) die höchsten Bleigehalte festgestellt. Der Maximalwert betrug dabei 816 mg Blei pro kg Boden. Nur wenige Meter außerhalb dieses inneren Bereiches ging die Belastung drastisch auf 78 mg zurück. Zum Vergleich: Der Prüfwert nach Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) liegt für Wohngebiete bei 400 mg. Für Grünland liegt ein Maßnahmenwert in Höhe von 1200 mg vor, der bis dato im Rhein-Kreis Neuss nicht erreicht wurde. Für ackerbaulich genutzte Böden existiert ein Prüfwert für den pflanzenverfügbaren Anteil im Boden. In drei von den im Rhein-Kreis Neuss untersuchten fünf  Fällen wäre dieser Prüfwert überschritten, wenn der Bereich direkt im inneren Mastbereich ackerbaulich genutzt würde. Dieser Fall ist jedoch lediglich theoretischer Natur, da der innere Mastbereich i. d. R. nur fußläufig erreichbar ist. Im direkten Umfeld der Strommasten wurden keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Pflanze festgestellt. Allerdings gibt es dort Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.


 

Aktuell werden noch einige Pflanzenuntersuchungen durchgeführt. Dabei soll insbesondere der Einfluss des pH-Wertes auf die Pflanzenverfügbarkeit hinsichtlich einer Schwermetallanreicherung untersucht werden. Parallel dazu soll auch geklärt werden, ob ein Eintrag von Schwermetallen ins Grundwasser möglich ist. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird über die Details der geplanten Kalkungsmaßnahmen befunden.

 

Zwischenzeitlich wurden auch die Nutzungskategorien der betroffenen Böden wie folgt festgelegt:

Besonders sensible Nutzung: Kinderspielflächen, Haus-, Wohn- und Nutzgärten
Sensible Nutzung: Grünland, Ackerbauflächen und Wohngebiete.
Weniger sensible Nutzung: Park- und Freizeitanlagen
Nicht relevante Nutzung: Industrie- und Gewerbegrundstücke

 

Die ersten fünf Untersuchungen im Rhein Kreis Neuss wurden in sensiblen Bereichen durchgeführt. In besonders sensiblen Bereichen wurde bis dato noch keine Untersuchung durchgeführt. Das Kreisumweltamt vereinbarte am 14.01.2009 mit der RWE TransportnetzStrom GmbH, dass im Rhein-Kreis Neuss zunächst weitere fünf Bodenbeprobungen und zwar in besonders sensiblen Bereichen im Umfeld von Höchstspannungsmasten (220 kV und 380 kV) untersucht werden. RWE TransportnetzStrom hat zugesagt, auch diese Kosten zu übernehmen. Die Untersuchungen sollen bis Ende April diesen Jahres durchgeführt werden.

 

Bei der Überprüfung besonders sensibler Standorte wurde aber auch festgestellt, dass Hochspannungsmasten (110 kV) z. T. identischer Bauart sind wie die Höchstspannungsmasten. Diese Hochspannungsmasten werden allerdings nicht von der RWE TransportnetzStrom GmbH betreut, sondern durch die Verteilnetzgesellschaften der RWE Energy AG. Inzwischen hat die Untere Bodenschutzbehörde Kontakt aufgenommen und die Zusage erhalten, dass die besonders sensiblen Standorte des Hochspannungsnetzes übermittelt werden. Ein Abstimmungsgespräch mit den Verteilnetzgesellschaften der RWE Energy AG erfolgt Ende März diesen Jahres.