Betreff
Unterhaltsvorschussleistungen
Vorlage
51/2267/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Vortrag zum neuen Unterhaltsvorschussrecht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Am 17.08.2017 wurde die Änderung der Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) verkündet. Damit wurde die Leistungserbringung rückwirkend zum 01.07.2017 reformiert. Der Leistungszeitraum wurde bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres ausgeweitet, die zeitliche Beschränkung der Leistung auf insgesamt 6 Jahre wurde abgeschafft.

 

Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterhaltsvorschussleistung wurden ebenfalls erweitert. Insbesondere Leistungen für junge Menschen ab 12 bzw. ab 15 Jahren sind von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig, die den Umfang der Antragsprüfung sowie der Fallbearbeitung deutlich erhöhen.

Die Fallzahlen haben sich bereits jetzt etwas mehr als verdoppelt.

 

Die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) des Kreisjugendamtes hat auf Grund der neuen Situation eine neue Stelle eingerichtet und bei der Kämmerei die Mehrkosten in 2017 als überplanmäßige Mittel beantragt. In die Haushaltsplanung 2018/2019 wurden die Mittel ebenfalls in erheblich höherem Umfange eingebracht.

 

Seitens der Verwaltung des Jugendamtes werden die wichtigsten Änderungen des UVG und deren Umsetzung in der UVK dargestellt.