Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Vortrag zum neuen Unterhaltsvorschussrecht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Am 17.08.2017 wurde die Änderung der Unterhaltsvorschussgesetzes
(UVG) verkündet. Damit wurde die Leistungserbringung rückwirkend zum 01.07.2017
reformiert. Der Leistungszeitraum wurde bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
ausgeweitet, die zeitliche Beschränkung der Leistung auf insgesamt 6 Jahre
wurde abgeschafft.
Die Voraussetzungen für die Gewährung einer
Unterhaltsvorschussleistung wurden ebenfalls erweitert. Insbesondere Leistungen
für junge Menschen ab 12 bzw. ab 15 Jahren sind von zusätzlichen
Voraussetzungen abhängig, die den Umfang der Antragsprüfung sowie der
Fallbearbeitung deutlich erhöhen.
Die Fallzahlen haben sich bereits jetzt
etwas mehr als verdoppelt.
Die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) des
Kreisjugendamtes hat auf Grund der neuen Situation eine neue Stelle
eingerichtet und bei der Kämmerei die Mehrkosten in 2017 als überplanmäßige
Mittel beantragt. In die Haushaltsplanung 2018/2019 wurden die Mittel ebenfalls
in erheblich höherem Umfange eingebracht.
Seitens der Verwaltung des Jugendamtes
werden die wichtigsten Änderungen des UVG und deren Umsetzung in der UVK
dargestellt.