Betreff
K 33 n – BAB-Anschlussstelle Dormagen-Delrath
- Sachstandsbericht -
Vorlage
66/2297/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

2 a)

Sachstandsbericht

Die Verwaltung hatte im Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss im Februar dieses Jahres und zuletzt im Kreisausschuss am 20.06.2017 zum aktuellen Sachstand in diesem Planverfahren berichtet.

Wie schon verschiedentlich dargelegt, sind zur Fortführung des derzeit ruhend gestellten Planfeststellungsverfahrens drei elementare Anforderungen zu erfüllen.

 

1)    Störfallproblematik

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf fordert diesbezüglich insbesondere die auf das Straßenbauvorhaben und dessen Umgebung bezogene Ermittlung und Bewertung sonstiger störfallspezifischer Faktoren. Hierzu hatte die Verwaltung – wie mehrfach berichtet – im Januar 2017 ein substanzielles Rechtsgutachten zur Vorbereitung der insgesamt anstehenden Abwägungsentscheidung in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten einer renommierten süddeutschen Kanzlei liegt seit Juni dieses Jahres vor:

Der Gutachter kommt in seiner dezidierten verwaltungsrechtlichen Expertise zu dem Ergebnis, dass es in der konkreten Situation des Nebeneinanders von Straße und Störfallbetrieb unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren (störfallrechtlicher Belange und sozioökonomischer Gründe) gerechtfertigt ist, den Plan für die bevorzugte Variante, d. h. für die kreisseits geplante Linienführung trotz deutlicher Unterschreitung des sogenannten angemessenen Abstandes zum benachbarten Störfallbetrieb festzustellen bzw. das Straßenbauvorhaben an geplanter Stelle planfeststellungsrechtlich zuzulassen. In der gutachtlich gestützten Gesamtbewertung wird die geplante Anschlussstelle wie auch die neu herzustellende Verbindungsstraße (K 33 n) als wichtiger(Haupt-)Verkehrsweg eingestuft, was insoweit von besonderer Bedeutung ist, da bei wichtigen Verkehrswegen das grundsätzlich geltende Abstandsgebot nur „soweit möglich“ zu wahren ist und auch andere als nur sicherheitsrelevante Belange, insbesondere sozioökonomische Gründe bei der Ermittlung des einzuhaltenden Abstandes Bedeutung erlangen können.

 

Unter den Begriff „sozioökonomische Belange“ fallen insbesondere soziale, ökologische, verkehrliche und wirtschaftliche Aspekte, die in dem Gutachten ausführlich betrachtet und den störfallbedingten Risiken gegenüber gestellt werden.

In der Schlussbetrachtung weist der Gutachter allerdings einschränkend auf eine wesentliche Prämisse seiner Bewertung hin, die bezüglich der Gewichtung der verkehrlichen Belange darin besteht, dass es im Rahmen der parallel laufenden Verkehrsuntersuchung gelingt, die verkehrliche Notwendigkeit der Anschlussstelle Delrath am konkreten Standort nachzuweisen (Alternativlosigkeit der Planung).

 

2)     Verkehrliche Belange

 

Gemäß Vorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf sind neben der störfallrechtlichen Bewertung insbesondere die verkehrlichen Belange bzw. die verkehrliche Notwendigkeit gutachterlich zu untersuchen und zu belegen.

Die Erarbeitung der in der Sitzung zu präsentierenden großräumigen Verkehrsuntersuchung (vgl. TOP 2.2) erfolgte auf Grundlage der nachfolgend skizzierten Arbeitsabfolge:

 

·         Bewertung der heutigen Verkehrssituation (einschl. ergänzender Zählungen) unter Berücksichtigung der Anbindung an das Straßennetz für den Personen- und Wirtschaftsverkehr, der Belastung der Hauptverkehrsstraßen und der vorhandenen Nutzungskonflikte sowie unter Berücksichtigung der Qualität des Verkehrsablaufes auf der westlichen und östlichen Seite der BAB 57.

·         Aufbereitung des Verkehrsmodells mit Prognose für das Jahr 2030 unter Einbeziehung entsprechender Ausgangsdaten (Annahmen zur Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung, Maßnahmen im Straßennetz etc.)

·         Untersuchungen von verschiedenen Varianten

·         Verkehrstechnische Berechnungen

·         Lärm- und schadstofftechnische Berechnungen

·         Variantenvergleich

·         Dokumentation

 

Da die Ergebnisse der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ) aus dem Jahre 2015 erst verspätet als wesentliche Datenbasis zugänglich gemacht worden waren, verzögerte sich hierdurch bedingt die Fertigstellung der Verkehrsuntersuchung um mehrere Monate.

 

3)    Überarbeitung der sonstigen Planunterlagen

 

Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen stammen aus dem Jahre 2006 und bedürfen insoweit nachvollziehbarerweise einer umfassenden Überarbeitung.

Es besteht Konsens mit der entsprechenden Forderung der Bezirksregierung nach Fortschreibung und Aktualisierung sämtlicher Planunterlagen.

Vorbereitende Maßnahmen hierzu hat die Verwaltung bereits in die Wege geleitet. So wurden die Planungsleistungen (Verkehrs- und Entwässerungsplanung, Planung der Ingenieurbauwerke, schad- und luftschadstofftechnische Untersuchungen, landschaftspflegerische Begleitplanung mit Artenschutzprüfung) einschließlich Steuerungsleistungen in Form eines Projektmanagements mittlerweile im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben.

 

Zur weiteren Vorbereitung der Entwurfs- und Objektplanung wurde eine detaillierte Bestandsvermessung durch das Kreisvermessungsamt durchgeführt.

 

Die Verwaltung geht nach derzeitigem Stand davon aus, den Zuschlag bzw. den Auftrag zur Objektplanung im November 2017 erteilen zu können. Unter Berücksichtigung einer anzusetzenden Bearbeitungszeit von ca. 10-12 Monaten könnten die Planunterlagen zur bearbeitungsfähigen Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Düsseldorf im 4. Quartal 2018 übergeben werden.

 

 

4)    Sonstiges (nachrichtlich)

 

Der notwendige Grunderwerb wird bauvorgreifend und parallel zu den vorbeschriebenen Weichenstellungen in enger Abstimmung und Koordination mit der Stadt Dormagen, die im Bereich der betreffenden Trassierungsabschnitte der Anschlussstelle und der Verbindungsstraße über Grundstücke verfügt, durchgeführt.

 

Die konkrete Vorgehensweise und die hierbei zu beachtenden Verfahrensabläufe werden gegenwärtig zwischen Kreis und Stadt im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung abgestimmt.

 

Förderlich ist in diesem Rahmen der letztjährig initiierte regelmäßige Austausch der direkt und indirekt beteiligten Akteure (Stadt Neuss, Stadt Dormagen, RWE AG und Rhein-Kreis Neuss).

So hat die so bezeichnete Projekt- und Steuerungsgruppe diesjährig bereits zweimal (im Mai und September 2017) koordinierend getagt.

 

 

 

2 b)

 

Vorstellung des beauftragten Verkehrsgutachtens durch die BBW Ingenieurgesellschaft mbH, Bochum

 

Vertreter des Ingenieurbüros werden die Ergebnisse der zwischenzeitlich fertig gestellten Verkehrsuntersuchung anhand eines Power-Point-Vortrages im Ausschuss ausführlich vorstellen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.