- Bericht des Straßenverkehrsamtes (Amt 36)
Sachverhalt:
Zum Thema „Dieselproblematik“
hat das Straßenverkehrsamt Fakten für den Rhein-Kreis zusammengetragen zur
Information für die Mitglieder des Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss
Für einzelne Fahrzeugserien
von verschiedenen Herstellern wurde, nachdem der Nachweis einer rechtswidrigen
Abschalteinrichtung erbracht war, eine Umrüstungspflicht (Rückrufaktion)
angeordnet.
Die betroffenen Halter sind verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist das
Fahrzeug umrüsten zu lassen, um den vorhandenen Mangel zu beseitigen, da
ansonsten die Betriebsuntersagung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde
für dieses Fahrzeug angeordnet werden muss.
Die Kosten der Umrüstungsmaßnahmen haben die Hersteller zu tragen.
Für einzelne Fahrzeugtypen wurde für Neufahrzeuge ein Erstzulassungsverbot
ausgesprochen. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge erst nach einer erneuten
Prüfung durch die Typgenehmigungsbehörde und Feststellung der
Vorschriftsmäßigkeit eine Typgenehmigung erhalten, mit der dann eine
Erstzulassung erfolgen kann. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge zuvor erstmalig
im Ausland kurzzeitig zugelassen waren und nun in Deutschland zugelassen werden
sollen.
Ein Gespräch im Rahmen des
„Nationalen Forum Diesel“ bei der Bundesregierung mit Vertretern der
Bundesländer und der deutschen Automobilhersteller am 02.08.2017 in Berlin
erbrachte folgendes Ergebnis:
1.
Die deutsche
Automobilindustrie wird bei ca. 3,5 Millionen der aktuell zugelassenen
Diesel-PKW der EURO 5 und 6 Schadstoffklassen die NOx-Emissionen durch ein
Software-Update reduzieren. Diese Maßnahme ist für die betroffenen Halter
kostenlos, die entstehenden Kosten werden von den Herstellern getragen.
2.
Um den Wechsel
von älteren Diesel-PKW (bis EURO 4) auf Fahrzeuge mit modernster
Abgasnachbehandlung oder E-Fahrzeuge zu beschleunigen, werden Umstiegsprämien
durch die Hersteller angeboten.
3.
Bund und
Automobilindustrie wollen gemeinsam einen Fonds „Nachhaltige Mobilität für die
Stadt“ auflegen.
Darüber hinaus sollen
Förderprogramme zur verbesserten Luftreinhaltung und für nachhaltige Mobilität
erweitert und ausgebaut werden
Förderschwerpunkte sollen
sein neben der bestehenden Förderung der Elektromobilität:
·
E-Busse: Der
Fördersatz zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV wird auf 80 % angehoben
und das Gesamtfördervolumen auf 100 Mio. Euro jährlich erhöht. Die Förderung
von Hybrid-Oberleitungsbussen sowie von Erdgasbussen (CNG) wird fortgeführt und
intensiviert.
·
Anschaffungsförderung für emissionsarme städtische
Nutzfahrzeuge:
Nutzfahrzeuge kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtreinigung) erbringen mit die
höchsten innerstädtischen Fahrleistungen. Auch für dieses Segment sind vermehrt
elektrifizierte Lösungen zu entwickeln und einzusetzen.
·
Anschaffung von E-Fahrzeugen: Die Förderung von 40 % der Investitionsmehrkosten
für taxen und Fahrzeuge eines kommunalen Fahrzeugparks wird aufgestockt. Zudem
werden die Kommunen durch Änderungen im Personenbeförderungsrecht dazu in die
Lage versetzt, an den innerstädtischen Betrieb von Taxen höhere
Emissionsanforderungen als bisher stellen zu können.
·
Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur: Der Bund fördert bereits den Aufbau von öffentlich
zugänglichen Ladestationen mit 300 Mio. Euro. Ziel ist ein flächendeckendes
Netz von 50.000 Ladestationen. Im Wohnungseigentumsrecht sollen Erleichterungen
für den Ausbau privater Ladepunkte geschaffen werden.
·
Deutschlandweites Digital-Ticket /E-Ticketing: Gemeinsam mit den öffentlichen Verkehrsanbietern und
den Ländern soll ein deutschlandweit einheitliches Digital-Ticket geschaffen
werden.
·
Schienenverkehr:
Die bestehende Förderung von im Vergleich zum reinen Dieselantrieb deutlich
emissionsärmeren Hybrid-Zügen bzw. Zügen mit Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie soll ausgeweitet werden.
·
Förderung des Radverkehrs: Die Mittel für die Radverkehrsförderung sollen auf
jährlich 200 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Förderung soll auch auf urbane
Modellvorhaben – z.B. Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln
sowie zur Einbeziehung des Radverkehrs in eine intelligente Verkehrslenkung erstreckt
werden.
·
Landstromversorgung in See- und Binnenhäfen: Hier sollen Pilotprojekte zur Verbreitung der
Landstromversorgung zur Verringerung der Schadstoffemission von Schiffen
während der Liegezeiten gefördert werden.
·
Maßnahmen im Heizungsbereich/Kaminöfen
Im Bereich der Zulassung von
Kraftfahrzeugen wird sich ab 01.01.2018 auch in der
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) eine Änderung ergeben:
Bei jeder Neuzulassung von
Kraftfahrzeugen sind dann für das sogenannte CO2-Monitoring
zusätzliche Fahrzeugdaten zu erfassen und von den Herstellern nachzuweisen.
Hierbei handelt es sich um Daten, die sich aus der auf der WLTP-VO basierenden
EU-Typgenehmigung ergeben. Es handelt sich um Daten, die fahrzeugspezifisch
sind und nicht mehr der EG-Typgenehmigung elektronisch aus der Typdatenbank des
KBA entnommen werden können und die den im WLTP-Messzyklus gemessenen CO2 Wert
abbilden:
Der WLTP Messzyklus ist eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung
der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge, entwickelt mit dem Ziel, zukünftig
realitätsnähere CO2 Emissionswerte aus der Typgenehmigung zu
erhalten.
Zusätzlich hat im Bundeskanzleramt am 04.09.2017 ein
weiteres Gespräch zur Dieselproblematik stattgefunden. Zu diesem Gespräch waren
auch zahlreiche Vertreter aus den Ländern und den Kommunen gebeten worden.
Bei diesem Termin ging es um
Maßnahmen, die in den betroffenen Städten möglichst rasch zur Verbesserung der
Luftqualität (NOx) führen können und möglicherweise aus dem einzurichtenden
„Fonds Nachhaltige Mobilität“ finanziert werden können.
Auf der Tagesordnung stand
dabei auch die Förderung emissionsarmer Fahrzeuge im ÖPNV einschl. Taxen.
In einer Arbeitsgruppe aus
Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen, an der der Deutsche Städtetag
teilnimmt und die erstmals am 19.09.2017 tagte, werden Kriterien zur Abgrenzung
des Kreises der Förderberechtigten, sowie Förderkriterien und Bedingungen des
auf 1 Mrd. aufgestockten „Fonds für nachhaltige Mobilität“ besprochen und
abgestimmt.
In diesem Zusammenhang hat
das Verkehrsministerium NRW um Zahlen aus den Zulassungsbezirken gebeten,
wieviel Taxen mit welchen Schadstoffklassen im Zuständigkeitsbereich zugelassen
sind.
Für unseren
Zuständigkeitsbereich wurde hierzu mitgeteilt, dass aktuell 179
Personenkraftwagen als Taxen zugelassen sind; davon
2 Schadstoffklasse EURO 3
5 Schadstoffklasse EURO 4
90 Schadstoffklasse EURO 5
82 Schadstoffklasse EURO 6.
Zum Stichtag 01.01.2017 hat
das Kraftfahrtbundesamt für den Rhein-Kreis Neuss zudem folgende Zahlen aus dem
Bestand an zugelassenen Kraftfahrzeugen veröffentlicht:
Kraftfahrzeuge insgesamt 307.956
plus Anhänger 23.517
Bestand insgesamt 331.473
Personenkraftwagen insgesamt 263.272
davon Benziner
175.482
Diesel 82.412
Gas 4.208
Hybrid 981
Elektro 129
Sonstige 60
Aufgesplittert nach Schadstoffklassen (alle Antriebsarten)
EURO 1 5.339
EURO 2 22.876
EURO 3 26.293
EURO 4 84:884
EURO 5 78.391
EURO 6 37.310
Sonstige 1.418
Schadstoffreduziert insgesamt 256.511; ohne Emissionsgruppe 6.761
Schadstoffklassen bei
Diesel-Fahrzeugen
EURO 1 419
EURO 2 2.955
EURO 3 9.931
EURO 4 18.443
EURO 5 33.480
EURO 6 16.087
Sonstige
657
Schadstoffreduzierte Diesel
PKW 81.972; ohne Emissionsklasse 440.
Bei den Omnibussen haben im
Bundesdurchschnitt 97,5 % der Fahrzeuge Dieselmotoren; bei den Lastkraftwagen
sind es 94,7 %.