Betreff
Dieselproblematik - Fakten für den Rhein-Kreis Neuss
- Bericht des Straßenverkehrsamtes (Amt 36)
Vorlage
66/2314/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Zum Thema „Dieselproblematik“ hat das Straßenverkehrsamt Fakten für den Rhein-Kreis zusammengetragen zur Information für die Mitglieder des Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss

 

Für einzelne Fahrzeugserien von verschiedenen Herstellern wurde, nachdem der Nachweis einer rechtswidrigen Abschalteinrichtung erbracht war, eine Umrüstungspflicht (Rückrufaktion) angeordnet.
Die betroffenen Halter sind verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist das Fahrzeug umrüsten zu lassen, um den vorhandenen Mangel zu beseitigen, da ansonsten die Betriebsuntersagung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde für dieses Fahrzeug angeordnet werden muss.
Die Kosten der Umrüstungsmaßnahmen haben die Hersteller zu tragen.

Für einzelne Fahrzeugtypen wurde für Neufahrzeuge ein Erstzulassungsverbot ausgesprochen. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge erst nach einer erneuten Prüfung durch die Typgenehmigungsbehörde und Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit eine Typgenehmigung erhalten, mit der dann eine Erstzulassung erfolgen kann. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge zuvor erstmalig im Ausland kurzzeitig zugelassen waren und nun in Deutschland zugelassen werden sollen.

 

Ein Gespräch im Rahmen des „Nationalen Forum Diesel“ bei der Bundesregierung mit Vertretern der Bundesländer und der deutschen Automobilhersteller am 02.08.2017 in Berlin erbrachte folgendes Ergebnis:

1.    Die deutsche Automobilindustrie wird bei ca. 3,5 Millionen der aktuell zugelassenen Diesel-PKW der EURO 5 und 6 Schadstoffklassen die NOx-Emissionen durch ein Software-Update reduzieren. Diese Maßnahme ist für die betroffenen Halter kostenlos, die entstehenden Kosten  werden von den Herstellern getragen.

2.    Um den Wechsel von älteren Diesel-PKW (bis EURO 4) auf Fahrzeuge mit modernster Abgasnachbehandlung oder E-Fahrzeuge zu beschleunigen, werden Umstiegsprämien durch die Hersteller angeboten.

3.    Bund und Automobilindustrie wollen gemeinsam einen Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ auflegen.

Darüber hinaus sollen Förderprogramme zur verbesserten Luftreinhaltung und für nachhaltige Mobilität erweitert und ausgebaut werden

Förderschwerpunkte sollen sein neben der bestehenden Förderung der Elektromobilität:

·         E-Busse: Der Fördersatz zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV wird auf 80 % angehoben und das Gesamtfördervolumen auf 100 Mio. Euro jährlich erhöht. Die Förderung von Hybrid-Oberleitungsbussen sowie von Erdgasbussen (CNG) wird fortgeführt und intensiviert.

·         Anschaffungsförderung für emissionsarme städtische Nutzfahrzeuge:
Nutzfahrzeuge kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtreinigung) erbringen mit die höchsten innerstädtischen Fahrleistungen. Auch für dieses Segment sind vermehrt elektrifizierte Lösungen zu entwickeln und einzusetzen.

·         Anschaffung von E-Fahrzeugen: Die Förderung von 40 % der Investitionsmehrkosten für taxen und Fahrzeuge eines kommunalen Fahrzeugparks wird aufgestockt. Zudem werden die Kommunen durch Änderungen im Personenbeförderungsrecht dazu in die Lage versetzt, an den innerstädtischen Betrieb von Taxen höhere Emissionsanforderungen als bisher stellen zu können.

·         Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur: Der Bund fördert bereits den Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladestationen mit 300 Mio. Euro. Ziel ist ein flächendeckendes Netz von 50.000 Ladestationen. Im Wohnungseigentumsrecht sollen Erleichterungen für den Ausbau privater Ladepunkte geschaffen werden.

·         Deutschlandweites Digital-Ticket /E-Ticketing: Gemeinsam mit den öffentlichen Verkehrsanbietern und den Ländern soll ein deutschlandweit einheitliches Digital-Ticket geschaffen werden.

·         Schienenverkehr: Die bestehende Förderung von im Vergleich zum reinen Dieselantrieb deutlich emissionsärmeren Hybrid-Zügen bzw. Zügen mit Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie soll ausgeweitet werden.

·         Förderung des Radverkehrs: Die Mittel für die Radverkehrsförderung sollen auf jährlich 200 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Förderung soll auch auf urbane Modellvorhaben – z.B. Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln sowie zur Einbeziehung des Radverkehrs in eine intelligente Verkehrslenkung erstreckt werden.

·         Landstromversorgung in See- und Binnenhäfen: Hier sollen Pilotprojekte zur Verbreitung der Landstromversorgung zur Verringerung der Schadstoffemission von Schiffen während der Liegezeiten gefördert werden.

·         Maßnahmen im Heizungsbereich/Kaminöfen

 

Im Bereich der Zulassung von Kraftfahrzeugen wird sich ab 01.01.2018 auch in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) eine Änderung ergeben:

Bei jeder Neuzulassung von Kraftfahrzeugen sind dann für das sogenannte CO2-Monitoring zusätzliche Fahrzeugdaten zu erfassen und von den Herstellern nachzuweisen. Hierbei handelt es sich um Daten, die sich aus der auf der WLTP-VO basierenden EU-Typgenehmigung ergeben. Es handelt sich um Daten, die fahrzeugspezifisch sind und nicht mehr der EG-Typgenehmigung elektronisch aus der Typdatenbank des KBA entnommen werden können und die den im WLTP-Messzyklus gemessenen CO2 Wert abbilden:
Der WLTP Messzyklus ist eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge, entwickelt mit dem Ziel, zukünftig realitätsnähere CO2 Emissionswerte aus der Typgenehmigung zu erhalten.

 

Zusätzlich  hat im Bundeskanzleramt am 04.09.2017 ein weiteres Gespräch zur Dieselproblematik stattgefunden. Zu diesem Gespräch waren auch zahlreiche Vertreter aus den Ländern und den Kommunen gebeten worden.

Bei diesem Termin ging es um Maßnahmen, die in den betroffenen Städten möglichst rasch zur Verbesserung der Luftqualität (NOx) führen können und möglicherweise aus dem einzurichtenden „Fonds Nachhaltige Mobilität“ finanziert werden können.

Auf der Tagesordnung stand dabei auch die Förderung emissionsarmer Fahrzeuge im ÖPNV einschl. Taxen.

In einer Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen, an der der Deutsche Städtetag teilnimmt und die erstmals am 19.09.2017 tagte, werden Kriterien zur Abgrenzung des Kreises der Förderberechtigten, sowie Förderkriterien und Bedingungen des auf 1 Mrd. aufgestockten „Fonds für nachhaltige Mobilität“ besprochen und abgestimmt.

 

In diesem Zusammenhang hat das Verkehrsministerium NRW um Zahlen aus den Zulassungsbezirken gebeten, wieviel Taxen mit welchen Schadstoffklassen im Zuständigkeitsbereich zugelassen sind.

 

Für unseren Zuständigkeitsbereich wurde hierzu mitgeteilt, dass aktuell 179 Personenkraftwagen als Taxen zugelassen sind; davon

2 Schadstoffklasse   EURO 3

5 Schadstoffklasse   EURO 4

90 Schadstoffklasse EURO 5

82 Schadstoffklasse EURO 6.

 

Zum Stichtag 01.01.2017 hat das Kraftfahrtbundesamt für den Rhein-Kreis Neuss zudem folgende Zahlen aus dem Bestand an zugelassenen Kraftfahrzeugen veröffentlicht:

Kraftfahrzeuge insgesamt                               307.956

plus Anhänger   23.517   Bestand insgesamt    331.473

Personenkraftwagen insgesamt    263.272

davon  Benziner                         175.482

           Diesel                               82.412

           Gas                                    4.208

           Hybrid                                   981

           Elektro                                  129

           Sonstige                                 60

Aufgesplittert nach  Schadstoffklassen (alle Antriebsarten)   

EURO 1           5.339

EURO 2         22.876

EURO 3         26.293       

EURO 4         84:884

EURO 5         78.391

EURO 6         37.310

Sonstige         1.418

Schadstoffreduziert insgesamt      256.511; ohne Emissionsgruppe 6.761

 

Schadstoffklassen bei Diesel-Fahrzeugen

EURO 1              419

EURO 2            2.955

EURO 3            9.931

EURO 4          18.443

EURO 5          33.480

EURO 6          16.087

Sonstige             657

Schadstoffreduzierte Diesel PKW 81.972; ohne Emissionsklasse 440.

 

Bei den Omnibussen haben im Bundesdurchschnitt 97,5 % der Fahrzeuge Dieselmotoren; bei den Lastkraftwagen sind es 94,7 %.