Betreff
Investitionsprogramm für die Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2320/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Ausbau der schulischen Infrastruktur an den Kreisschulen muss zurzeit nicht nur aus Haushaltsmitteln des Kreises finanziert werden. Es stehen vielmehr auch Fördermittel des Landes und des Bundes zur Verfügung, die für diesen Zweck abgerufen werden können.

 

Gute Schule 2020

 

Das Land NRW stellt über das Programm „Gute Schule 2020“ den kommunalen Schulträgern in den Jahren 2017-2020 insgesamt 2,0 Milliarden € zur Stärkung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Die Mittel können sowohl für den Ausbau der digitalen Infrastruktur als auch für Baumaßnahmen  (Bauunterhaltung oder Investitionen) verwendet werden. Der Rhein-Kreis Neuss erhält für seine vier Berufskollegs und sieben Förderschulen in den Jahren 2017-2020 jährlich bis zu 1.858.760 €, insgesamt für vier Jahre 7.435.039 €.

 

Die Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ war Thema der Schulausschuss-Sitzungen am 06.10.2016 und 06.02.2017 sowie der Kreistags-Sitzung am 21.12.2016.

 

Es bestand Konsens, die Fördermittel aus „Gute Schule 2020“ auf den digitalen Ausbau der Kreisschulen zu konzentrieren.

 

Bundesförderung des Breitbandausbaus

 

Neben den Mitteln aus „Gute Schule 2020“ stehen hierfür auch Mittel aus der Bundesförderung des Breitbandausbaus bereit. Mit der Bundesförderung des Breitbandausbaus lassen sich 90% der Kosten für die Verlegung von Breitbandkabeln bis zum Schulgebäude abdecken. 50% der Kosten übernimmt der Bund, 40% das Land NRW, 10% der Rhein-Kreis Neuss. Pro Schule wird mit Kosten von 15.000 € gerechnet. Bei elf Schulen ergibt dies Gesamtkosten von 165.000 €. Davon hätte der Kreis 16.500 € zu übernehmen. Ziel ist es, dass in jeder Schule neben der Schulverwaltung jede Klasse (oder jeweils 23 Schülerinnen und Schüler) über eine Datenversorgungsrate von mindestens 30 Mbit/s verfügt.

 

Bei Inanspruchnahme der Breitbandförderung muss die Verlegung der Breitbandkabel nicht aus „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Ob diese Finanzierungsoption für alle Kreisschulen genutzt werden kann, wird zurzeit geprüft.

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2015

 

Aus den Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes von 2015 wurden dem Rhein-Kreis Neuss 475.000 € zum Ausbau der Kfz-Werkstatt bewilligt, die für die überbetriebliche Ausbildung des Kfz-Handwerks genutzt wird. Dies sind 90% der Gesamtkosten von 525.000 €.

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2017

 

Weitere 4,7 Mio € hat der Rhein-Kreis Neuss bis Ende 2020 aus Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes zu erwarten. Diese Mittel sind für die Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen vorgesehen.

 

Da die Mittel aus „Gute Schule 2020“ für den Ausbau der Digitalisierung an den Kreisschulen eingesetzt werden sollen, könnten die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für andere investive Maßnahmen verwendet werden. Der Rhein-Kreis Neuss hat bei der zuständigen Landesministerin Ina Scharrenbach angefragt, ob diese Mittel auch zugunsten der Förderschulen investiert werden können.

 

Investitionsprogramm

 

Der Abruf der Fördermittel des Bundes und des Landes erfordert ein Investitionsprogramm, das sorgfältiger Planung in technischer, organisatorischer und zeitlicher Hinsicht bedarf. Die technischen Ämter des Kreises sind dabei auf die Expertise von Fachplanern angewiesen, deren Arbeitsergebnisse derzeit nur zu einem geringen Teil vorliegen.

 

Das als Anlage 1 beigefügte Investitionsprogramm gibt daher nur den derzeitigen Sachstand wieder und wird in den Folgemonaten weiter überarbeitet.

 

Als Anlage 2 ist eine Übersicht zum Sachstand der für 2016 und 2017 geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen beigefügt.